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16. Dezember 2006

Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2006"

Marketing bei Niedergelassenen

Werbung und Marketing halten Einzug in die Praxen der niedergelassenen Ärzte: 53 Prozent halten Werbemaßnahmen für wichtig bis sehr wichtig. Dies zeigt die repräsentative Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2006" der Stiftung Gesundheit.
Im Vorjahr gaben noch acht Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte an, eigens ein Marketing-Budget für ihre Praxis festgelegt zu haben, im laufenden Jahr 15,7 Prozent.
Eine detaillierte Analyse im Rahmen dieser Studie zeigt laut Aussagen der Stiftung Gesundheit darüber hinaus, dass die Ärzte mit einem höheren Werbebudget auch den besseren Praxiserfolg, gemessen am Umsatz, erzielen. Doch trotz Öffnung der Berufsordnung bleibt den Zahnärzten jede anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung verboten. Vor Investitionen empfiehlt es sich, die Kammer zu kontaktieren.
Die Erhebung führte die Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse durch. Unter "http://www.stiftung-gesundheit.de/presse/ start_presse.htm > Studien" kann die gesamte Studie heruntergeladen werden.

pit/pm

Neu gestalten

Minijobs

Minijobber werden in jeder Zahnarztpraxis beschäftigt. Deshalb wird auch jede Praxis mit der Erhöhung etwaiger "Lohnkosten" hierfür belastet.
Mit dem neuen Haushaltsbegleitgesetz 2006 im Mai erhöhte sich der pauschale Beitragssatz des Arbeitgebers für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich (Minijobs) zum 1. Juli von 25 auf 30 Prozent.
Die Voraussetzungen dafür, ob eine Tätigkeit als "Minijob" eingestuft wird, änderten sich nicht. Den Zahnarzt kostet eine "Minijobberin" seit Juli 2006 insgesamt 520 Euro (400 Euro Arbeitsentgelt zuzüglich 120 Euro Pauschalbeiträge und -steuern), also 20 Euro mehr als zuvor.
Eine effektive Mehrbelastung von immerhin vier Prozent. Pfiffige informieren sich deshalb über die Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zwecks anderer Konstellation fürs nächste Jahr.

pit/olb

Hinweis der Deutschen Rentenversicherung Bund

Mehr Rente durch Kontenklärung

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist oder war, hat dort ein individuelles Rentenversicherungskonto.
Weist die Rechnung im Rentenkonto Lücken auf, sollten Betroffene jetzt aktiv werden und die Kontenklärung beantragen, um den Rentenversicherungsträger beispielsweise über Schul-, Studien- oder Kindererziehungszeiten zu informieren. Eine Postkarte oder ein Anruf reichen aus.
Besonders wichtig sei dies für Versicherte, die in der ehemaligen DDR gearbeitet haben: Für sie wurden die Versicherungszeiten nicht zentral gesammelt, sondern in den gelben und grünen Ausweisen für Arbeit- und Sozialversicherung eingetragen. Die Bundesregierung hat jetzt beschlossen, die Aufbewahrungsfrist vom Ende dieses Jahres bis Ende 2011 zu verlängern. Vorbehaltlich der im Dezember erwarteten Verkündung des Gesetzes bleiben also weitere fünf Jahre zur Klärung.
Mehr Infos stellen die Internetseite http://www.deutsche-rentenversicherung.de sowie die Berater am bundesweiten kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 zur Verfügung.

pit/pm

Bei Ferienjobs

Frist zu beachten

Für Schüler oder Studenten gelten die allgemeinen Steuerspielregeln. Der Arbeitgeber behält bei Abrechnung über eine Lohnsteuerkarte auch Steuern und Solidaritätszuschlag ein. Doch diese Steuern erhalten Schüler und Studenten meist zurück, wenn sie beim Finanzamt eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) beantragen.
Volljährige Kinder sollten beachten, dass Ihre Eltern nur noch Anspruch auf Kindergeld haben, wenn die Einkünfte und Bezüge im Jahr 2006 nicht mehr als 7 680 Euro betragen.
Die Faustformel: Ohne Nachweis höherer Werbungskosten bei ledigen Schülern oder Studenten mit maximal 10 700 Euro brutto per ano gibt's jeden Cent der gezahlten Steuer zurück. Ausgenommen bei Minijobs: Zwar musste der Chef aus eigener Tasche zwei Prozent Steuern abführen, aber diese werden nicht erstattet.
Die Antragsveranlagung muss spätestens zwei Jahre nach Ende des Jahres im Briefkasten des Finanzamts landen, erinnert der Haufe-Verlag. Für das Jahr 2004 also bis 31. Dezember 2006.

pit/pm

zm 96, Nr. 24, 16.12.2006, Seite 86