|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Retromaxilläres NeurinomSami Eletr, Martin Kunkel |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16.
Dezember 2007 - Ein 50-jähriger Patient stellt sich mit einer
unklaren, rund zwei Zentimeter durchmessenden Raumforderung im Bereich der
rechten Fossa pterygopalatina vor. Eine spezifische tumorbezogene Symptomatik
war dem Patienten nicht aufgefallen. Stattdessen war der Tumor als
Zufallsbefund im Rahmen der Bildgebung im Zusammenhang mit einer chronischen
Sinusitis diagnostiziert worden (Abbildungen 2 a und b).
Auch zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme bestanden keine befundbezogenen Beschwerden, und insofern konnte der Patient auch keine Angaben über die Zeit der Entstehung oder mögliche Veränderungen machen. Klinisch und radiologisch lagen keine pathologischen Veränderungen im dentoaläveolären Bereich vor (Abbildung 1). Der Tumor war nicht palpabel und es bestanden keine funktionellen Einschränkungen. Insbesondere war die Mundöffnung nicht eingeschränkt und es wurden keine Sensibilitätsstörungen angegeben. Im CT (Computertomogramm) zeigte sich hoch retromaxillär, medial und cranial des M. pterygoideus medialis ein scharf begrenzter, rundlicher, zentral hypodenser Tumor mit einer schwachen Kontrastmittel-Aufnahme in den Randbezirken (Abbil-dung 2). Eine richtungsweisende Verdachtsdiagnose ergab sich damit zunächst allerdings nicht.
Vor dem Hintergrund der unklaren Dignität wurde der Tumor über eine Inzision von der Plica pterygomandibularis bis zur Tuberregion aufgesucht. Dazu mussten der N. lingualis nach medial und der größte Teil des M. pterygoideus nach lateral verdrängt werden. Intraoperativ stellte sich der Tumor als im retromaxillären Gewebe mobiler, bekapselter Befund (Abbildung 3) dar, der sich in toto ohne relevante Blutung aus dem Gewebe luxieren ließ. Abbildung 4 zeigt den makroskopischen Aspekt des Resektats mit einer straffen, glatten fibrösen Kapsel ohne stärkere Gefäßzeichnung. Im Anschnitt des Präparates zeigte sich ein zentral recht weiches, gelb imponierendes, teilweise zerfließliches Gewebe mit spärlicher Vaskulatisation ohne erkennbaren organoiden Aufbau oder charakteristische Bindegewebssepten.
Histologisch zeigte sich ein überwiegend zellreicher Tumor aus spindelförmig ausgezogenen Zellen mit einem fibrillären Zytoplasma. In einigen Arealen erscheinen die Zellen wirbelartig angeordnet mit länglichen Zellkernen, die eine prominente Chromatinstruktur aufweisen. Mit diesem Gewebebild ergab sich die abschließende Diagnose eines Neurinoms, überwiegend mit zellreichen (Antoni A)-Formationen. Diskussion Das Neurinom (Synonym: Schwannom/ Neurilemmom / benigner peripherer Nervenscheidentumor) ist ein seltener gutartiger Tumor, der in 25 bis 45 Prozent der Fälle an extracraniellen Nerven des Kopfes und Halses diagnostiziert wird [C
Die Bewertung der Geschlechtsprävalenz ist in der Literatur nicht einheitlich [Hood RJ, 2000; Torrossian et al., 1999]. Histologisch finden sich bei dieser Tumorentität in unterschiedlicher Ausprägung zwei typische Gewebebilder: Die zellreichen Antoni-A-Formationen mit länglichen Zellen und schmalen Zellkernen in einer palisadenförmigen Anordnung, und die zellarmen Antoni-B-Formationen mit myxoiden Anteilen und perivaskulärer Hyalinisierung (Abbildung 5). Klinisch können Neurinome der Kopf-Hals-Region und insbesondere des Nasen- und Nasennebenhöhlenbereichs durch nasale Obstruktion, Schluckbeschwerden oder neurologische Defizite auffallen [Rosen FS, 2002; Sherman JD et al., 2002]. Allerdings handelt es sich nicht selten, wie in dem vorliegenden Fall auch, um Zufallsdiagnosen, da Neurinome dem Patienten meist über lange Zeit keine spezifischen Beschwerden bereiten. Therapeutisch ist eine schonende aber vollständige Entfernung notwendig [Zhang H, 2007], wobei die eigentliche operativ-technische Herausforderung häufig im schonenden operativen Zugang liegt. Rezidive können bei unvollständiger Entfernung auch noch nach Jahren auftreten [Zbaren P, 1996]. Für die zahnärztliche Praxis weist der Fall auf die große Zahl unterschiedlicher Tumorentitäten der Kopf-Hals-Region hin, deren Ursprungsgewebe selten auch einmal im Bereich neuraler Strukturen liegen kann. Der Fall fokussiert aber auch noch ein weiteres Problem, das sich durch die Einbeziehung neuer Bildgebungsverfahren in die zahnärztliche Diagnostik ergibt. Mit der erweiterten bildgebenden Erfassung von pathologischen Befunden, beispielsweise im DVT (Digitale Volumentomographie), ergeben sich auch die zwingende medizinische und forensische Verpflichtung, solche Befunde zu erkennen und die jeweiligen befundbezogenen Zusatzuntersuchungen, beispielsweise für pathologische Strukturen in den Nasennebenhöhlen oder auch im Bereich der Schädelbasis, zu veranlassen. Damit erwächst dem zahnärztlichen Berufsstand eine erhebliche Ausweitung der Verantwortlichkeit, die im Einzelfall weit über die Grenzen des traditionellen Berufsverständnisses hinausgehen kann. Sami Eletr Prof. Dr. Dr. Martin Kunkel Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Augustusplatz 2, 55131 Mainz kunkel@mkg.klinik.uni-mainz.de Literaturhinweis
zm 97, Nr. 24, 16.12.2007, Seite 48-50 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||