Postgradulae Fort-
und WeiterbildungEin Puzzle fügt sich zum GanzenGabriele Prchala |
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16.
Januar 2008 - Oft schwer zu durchschauen für so manchen Zahnarzt
ist die Vielfalt von Angeboten in der postgradualen Fort- und
Weiterbildungslandschaft. Jetzt gibt es Klärung. Das gemeinsam von
Standespolitik und Hochschule entwickelte modulare System macht den Weg frei
für eine wechselseitige und durchlässige Anrechenbarkeit aller Stufen
der
Hinzu kommen in der Öffentlichkeit kolportierte Meinungen, die den fortbildungswilligen Zahnarzt verunsichern, zum Beispiel: "Die traditionelle Weiterbildung hat keine Zukunft", "Master sind die eigentlichen Fachzahnärzte", "Generalisten haben keine Zukunft" oder "gefordert ist der Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnmedizin". Ferner gibt es werbliche Aussagen diverser Anbieter wie: "Deutschland braucht heute mindestens 5 000 Masters of Science in der Zahnmedizin", "M.Sc. Parodontologie - Patienten können nun ihren
Wildwuchs eindämmen Fazit: hier herrscht Wildwuchs mit dringendem Klärungsbedarf. Und genau dort setzt das modulare System der postgradualen Fort- und Weiterbildung an, ein Modell, das die Bundeszahnärztekammer gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) entwickelt hat. Im Schulterschluss von Standespolitik und Wissenschaft ist ein Konzept entstanden, das im Fort- und Weiterbildungsbereich die notwendigen Rahmenbedingungen für den modernen europäischen Zahnarzt schaffen, die eigene Handlungsfähigkeit erhalten und originäre zahnärztliche Belange selbst gestalten soll. Gerade Letzteres ist dem Berufsstand ein ganz besonderes Anliegen - ein Aspekt, den vor allem der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp ausdrücklich betont: "Was wir in Eigenregie regeln können, müssen wir nicht von anderen regeln lassen." Wichtig sei es, mit dem Modell einerseits die Erwartungen der Kollegen zu berücksichtigen und andererseits zukunftssichere Strukturen in der Fort- und Weiterbildung zu schaffen. "Und wenn wir Zahnärzte dies nicht tun, dann wird die Gesetzgebung das für uns im Rahmen der Versozialrechtlichung des gesamten Berufsstandes schon übernehmen", warnt er (mehr dazu siehe Leitartikel in diesem Heft). "Es galt, in jahrelanger Arbeit eine schwierige Gesamtaufgabe zu lösen" erläutert Dr. Walter Dieckhoff, alternierender Vorsitzender des gemeinsamen Beirats Fortbildung der BZÄK und DGZMK. Vieles werde durch das Modell neu geordnet, doch zwei Grundsätze blieben auf jeden Fall bestehen: Die Weiterbildung des fertigen Zahnarztes nach dem Staatsexamen wird nicht durch Masterstudiengänge abgelöst und der Fachzahnarzt ist weiterhin die höchste Stufe der Weiterbildung. Es gehe darum, überzeugende Argumente zu liefern und tragfähige Konzepte einzubringen.
Komplexe Hintergründe Zum Verständnis des Modells ist es sinnvoll, zunächst die komplexen Hintergründe für dessen Entstehung zu beleuchten: Die klassische Weiterbildung (Fachzahnarzt in den Bereichen Oralchirurgie, Kieferorthopädie sowie in Westfalen-Lippe die Parodontologie) liegt in der Zuständigkeit der Kammern und ist durch die Weiterbildungsordnung klar geregelt. Hingegen sind Spezialisierungen, die in sehr vielen zahnärztlichen Bereichen außerhalb der klassischen Weiterbildungsfächer möglich sind, über das Angebot von wissenschaftlichen Gesellschaften abgedeckt. Seit Einführung der postgradualen Studiengänge im Zuge des europäischen Bologna-Prozesses (siehe Kasten) spielen jetzt auch in der deutschen Bildungslandschaft Bachelor- und Masterabschlüsse zunehmend eine Rolle. Hinzu kommt der nationale politische Wille (manifestiert vom Wissenschaftsrat und im Hochschulrahmengesetz von 1998), Hochschulabschlüsse international vergleichbar zu machen, eine Studienreform durchzuführen und die Attraktivität der deutschen Hochschullandschaft insgesamt zu steigern. Probleme entstanden in den letzten Jahren im Bereich der zahnärztlichen Spezialisierungen.
Master und Master Bei den Masterabschlüssen ist zu unterscheiden zwischen: Was sich mit dem Fach Zahnmedizin nicht verträgt, ist die Tatsache, dass der Bachelor (nach drei Jahren Studium) ein erster berufsqualifizierender Abschluss ist. In der Zahnmedizin ist eine sinnvolle Verwendung eines Bachelors aufgrund des kurzen Studiums auf dem Arbeitsmarkt nicht ersichtlich, hinzu kommt, dass er auch mit der zahnärztlichen Approbationsordnung nicht vereinbar ist. Konsequenz: In der Zahnmedizin ist nur der postgraduale Master nach dem Staatsexamen denkbar. Dieser existiert in zwei Varianten: Die Abschlüsse lauten in beiden Fällen "Master of Science", Inhalte der unterschiedlichen Studiengänge werden im "Diploma Supplement" aufgezeigt.
Das neue Modell Das modulare System von BZÄK, DGZMK und VHZMK ist entstanden, um ein Auseinanderdriften von Weiterbildung und übriger Fortbildungslandschaft (Master/strukturierte Fortbildung) zu verhindern. Verknüpft und kompatibel sowie international anerkennbar sind darin die Fortbildung beziehungsweise die strukturierte Fortbildung, der Master, das Doktorstudium (PhD) und der Fachzahnarzt. Basis und Bindeglied ist das ECTS-Leistungspunktesystem, das eine wechselseitige und durchlässige Anrechenbarkeit der einzelnen Stufen der Fort- und Weiterbildung gewährleistet. Durch ECTS ist die Vergleichbarkeit aller Ausbildungsmodule möglich. Als Richtwert gilt folgender Umfang: Ein Studienjahr = 60 ECTS Punkte, fünf Jahre Vollstudium = 300 ECTS Punkte, 30 Stunden = ein ECTS-Punkt. Ganz entscheidend dabei ist, dass die klassische Weiterbildung auch weiterhin Bestand hat und dass der weitergebildete Zahnarzt auch künftig die Spitze der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung ausmacht. Neu ist, dass Leistungen aus den übrigen Modulen auf die Weiterbildung angerechnet werden können. Folgende weitere Kernpunkte sind Inhalt des Modells:
Prof. Dr. Detlef Heidemann, alternierender Vorsitzender des gemeinsamen Beirats Fortbildung, betont, dass die Schwierigkeit für die Verantwortlichen darin bestanden habe, die politischen Forderungen nach neuen Studienformen mit den Wünschen der Kollegenschaft nach strukturierter Fortbildung und dem Erhalt von Weiterbildungsgebieten in Einklang zu bringen. Die nun gefundene Lösung sei gestaltet unter Berücksichtigung der Approbationsordnung, der Forderungen des Wissenschaftsrats, der Weiterbildungsordnungen, der Heilberufsgesetze sowie der Berufsordnung. Mit Leben erfüllen Jetzt geht es darum, das Modell mit Leben zu füllen, und zwar gemeinsam mit den Berufsvertretungen und der Wissenschaft. Die Landeszahnärztekammern wie auch die Universitäten sind gefordert, jeweils aus ihrer Sicht die Inhalte von Programmen für den Fachzahnarzt beziehungsweise die Habilitation/PhD sowie für Masterstudiengänge, Advance-Programme, und Curricula festzulegen (Top-Down-Vorgehen). Dazu sind die ersten Schritte jetzt eingeleitet. Zu diesem Zweck haben die BZÄK, DGZMK und VHZMK am 23. 11. 2007 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Sie soll den Parteien wechselseitige Vorteile ohne Abstriche bei den eigenen Kompetenzen ermöglichen. Sie wertet die fachzahnärztliche Weiterbildung, die Masterstudiengänge und die weiteren Fortbildungsmöglichkeiten jeweils für sich und gemeinsam auf. Zu den Kernelementen gehören: Rahmen bestimmt Basis der Vereinbarung sind zuvor definierte Rahmenbedingungen, die die Partner für die postgradualen Zahnmedizin-Studiengänge festgelegt haben. Darin bekräftigen BZÄK, DGZMK und VHZMK, dass sie konsekutive Studienmodelle im Fach ablehnen. Masterstudiengänge sollten ausschließlich postgradual durchgeführt werden. "Master of Science"-Studiengänge in Full-time sollten in zwei Jahren einen Umfang von 120 ECTS-Punkten umfassen; der Titel ersetze die Bezeichnung "Spezialist" der wissenschaftlichen Gesellschaften und solle jedem Absolventen einer Spezialisten-Ausbildung durch seine Landesuniversität verliehen werden. Die Part-time-Variante solle berufsbegleitend einen Umfang von 60 ECTS-Punkten umfassen. Notwendig ist, dass die BZÄK-Weiterbildungsordnung an die neuen Bedingungen angepasst wird, vor allem im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht wie EU-Recht, Bundes- und Landesrecht und Heilberufsgesetze. Doch zunächst ist bereits eine Arbeitsgruppe "Postgraduales System" von BZÄK und DGZMK dabei, am Beispiel der Oralchirurgie ein Top-Down-Modell der Fort- und Weiterbildung zu entwickeln. Eine weitere Arbeitsgruppe von Geschäftsführern der Länderkammern ist eingesetzt, die die Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung vorbereiten soll.
zm 98, Nr. 2, 16. 01. 2008, Seite 24-28 |
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