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16. Januar 2008

Wertersatz nur unter Vorbehalt

Umgetauscht und draufgezahlt

Bei unseren Nachbarn ist er nicht üblich: Weder Österreich noch Frankreich verlangen einen Wertersatz. Deswegen liegt diese deutsche Besonderheit dem europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Rechtsprechung vor. Mit einer Entscheidung ist im kommenden Frühjahr zu rechnen. So lange sollten Zahnärzte, die nach einer Garantieleistung einem Hersteller solchen Wertersatz zahlen sollen, dies nur unter Vorbehalt tun.
Noch ist es in Deutschland gängiges Recht, dass Verbraucher einen Wertersatz zahlen müssen, wenn ein gekauftes Produkt innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht werden muss.
So ging es einer Kundin, die ein Elektrogerät bei einem Versandhaus kaufte. Am Gerät trat innerhalb der Garantiezeit ein Defekt auf, und eine Reparatur war nicht möglich. Das Kaufhaus tauschte das Gerät komplett aus und stellte der Kundin für die bisherige Nutzung 70 Euro in Rechnung.
Die Kundin wandte sich an die Verbraucherzentrale und beauftragte diese, das Geld zurückzufordern. Vor deutschen Gerichten blieb der Verband erfolglos. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte, dass dieses Vorgehen der deutschen Rechtsauffassung entspricht. Jedoch hatte der BGH deutliche Zweifel, ob dies mit dem europäischen Recht vereinbar ist und legte den Sachverhalt dem EuGH zur Beurteilung vor. Diesem liegt bereits ein Rechtsgutachten vor, wonach solche Forderungen nicht hinnehmbar sind und gegen europäisches Recht verstoßen. Folgt der EuGH in seinem Urteil diesem Gutachten, muss Deutschland die Verbraucherrechte nachbessern.
olb

Pflegeversicherung

Auch Stiefkinder wirken befreiend

Wer über 23 Jahre alt und kinderlos ist, muss einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zur Pflegeversicherung bezahlen. Jedoch befreit Kinderlose die Heirat eines Partners, der eigene Kinder mit in die Ehe bringt, von diesem Zuschlag.
Das Bundessozialgericht entschied, dass der Stiefelternstatus sogar dann gilt, wenn die Kinder bei der Eheschließung bereits volljährig waren (Az.: B 12 P 4/06 R). Stiefeltern müssen keine eigene Betreuungs- oder Erziehungsleistung vollbracht haben. Es ist also nicht notwendig, ein Stiefkind tatsächlich in den eigenen Haushalt aufgenommen zu haben, um vom Zuschlag zur Pflegeversicherung befreit zu werden.
olb

Kinderbetreuungskosten

Für die Kleinsten steuerfrei

Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn die Kosten für die Kita, sind diese Leistungen steuerfrei. Wird ein Kind jedoch schulpflichtig, gibt es laut der Zeitschrift "Betrieb und Personal" keine solche Steuerbefreiung mehr.
Der Betreuungsaufwand werde bereits mit einem speziellen Freibetrag von 1 080 Euro pro Kind berücksichtigt. Zudem könnten die Kosten zu zwei Dritteln, höchstens jedoch 4 000 Euro pro Kind, wie Werbungskosten anerkannt werden. Auch im Falle einer Notbetreuung besteht dem Magazin zufolge in der Regel eine Lohnsteuerpflicht. Nur in seltenen Ausnahmefällen entfalle diese: Dazu müsste ein überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen. Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird ein solches bei einer Notbetreuung zu Hause nicht anerkannt.
jr/pm


zm 98, Nr. 2, 16. 01. 2008, Seite 70