Lebensmittelkennzeichnung

Umstrittene Regeln aus der EU

16. Januar 2010 - Seit Januar 2007 gelten EU-weite neue gesetzliche Vorgaben für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf
Auch zahnfreundliche Produkte stehen auf dem Prüfstand.
Lebensmitteln. Die Verordnung, die in allen EU-Staaten gleichermaßen gilt, regelt zum Beispiel, wann ein Produkt mit "fettarm", "ballaststoffreich" oder aber mit Aussagen wie "Calcium kann das Osteoporoserisiko senken" beworben werden darf. Die Begutachtung der Aussagen entpuppt sich jedoch als schwieriger und langwieriger als gedacht. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA muss rund 4 000 Werbebotschaften auf ihren wissenschaftlichen Aussagewert hin überprüfen. Interessengruppen und Europaabgeordnete kritisieren das Verfahren.


Dass zuckerfreier Kaugummi gut für die Zahnpflege ist, ist für Zahnärzte und Verbraucher eigentlich nichts Neues. Künftig aber dürfen die Hersteller hierfür nur noch mit dem Segen der obersten Lebensmittelhüter der Europäischen Union werben.

Eine im Januar 2007 in Kraft getretene EU-Verordnung schreibt nämlich vor, dass alle gesundheitsbezogenen Aussagen (engl.: health claims) über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel auf den Prüfstand müssen. Dies gilt zum Beispiel für Werbebotschaften wie "unterstützt die natürlichen Abwehrkräfte", "wirkt entzündungshemmend" oder "stärkt die Knochendichte".

Die im italienischen Parma ansässige Europäische Lebensmittelbehörde EFSA erarbeitet derzeit eine entsprechende Positivliste. Mit Aussagen, die sich wissenschaftlich nicht belegen lassen, soll die Nahrungsmittelindustrie künftig nicht mehr werben dürfen. Gleiches gilt für nährwertbezogene Aussagen wie "fettarm", "ballaststoffreich", oder "reich an Vitamin C", für die bereits eine europaweite Liste existiert.

 

EU-Parlamentarierin zeigt sich kritisch

Nach Einschätzung der Europaabgeordneten und Expertin für Lebensmittelfragen Dr. Renate Sommer (MdEP, EVP/CDU) droht die Umsetzung der Verordnung zu einem Mammutprojekt zu werden, das nicht nur Unsummen an Steuergeldern verschlingt, sondern auch zu bizarren Werbeverboten für besonders gesunde Produkte führt. Sommer, die Berichterstatterin des EP zur Lebensmittelkennzeichnung ist, äußerte sich in verschiedenen Verlautbarungen in der Presse. Wieder einmal laufe eine gut gemeinte Idee der Kommission zum Schutz der Verbraucher völlig aus dem Ruder. Es sei erschreckend, welchen Flickenteppich die Europäische Kommission als Vorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung vorgelegt habe, erklärte sie. Der Vorschlag sei durchweg mangelhaft. Man halte es nicht einmal für notwendig, Expertenwissen hinzuzuziehen. Das Ergebnis: Wichtige Spezialfälle seien schlicht vergessen worden, viele vorgeschlagene Maßnahmen seien in der Realität nicht umsetzbar, und zigtausend Arbeitsplätze seien gefährdet.

Sommer hat jetzt einen überarbeiteten Bericht zur "Information der Verbraucher über Lebensmittel" vorgelegt, der den Grundstein für die weiteren Verhandlungen im Parlament legt. Das Dossier war auf die neue Legislaturperiode vertagt worden, da der zuständige Ausschuss des EP angesichts der Vielzahl von 1 332 Änderungsanträgen keine Möglichkeit sah, eine Erste Lesung noch vor der Europawahl durchzuführen. Der nun vorliegende Bericht berücksichtigt - soweit möglich - die bereits gestellten Änderungsanträge. pr/pm

Mehr dazu unter: http://www.renate-sommer.de/1_4_Aktuelles_Presse.html


Nährwertprofile
Die Industrie soll eine gesundheitsbezogene Aussage zudem nur verwenden dürfen, wenn das Lebensmittel einem sogenannten Nährwertprofil entspricht. Die Profile sollen vorgeben, welche Standards hinsichtlich des Gehalts an Zucker, Salz und Fett die einzelnen Produkte oder Produktgruppen erfüllen müssen. Wie die jeweiligen Standards aussehen,
Regionale Produkte sind ausgenommen - wie etwa Eier ...
steht noch nicht fest. Grundgedanke der europäischen Verordnung ist, die Verbraucher vor falschen oder übertriebenen Versprechungen beim Kauf vermeintlich gesunder Lebensmittel zu schützen.

Bei den Nährwertprofilen ist die Europäische Kommission allerdings bereits nach zahlreichen Protesten aus der Wirtschaft und von Europaabgeordneten zurückgerudert. So soll es zum Beispiel für Grundnahrungsmittel und regionale Lebensmittelspezialitäten, wie bestimmte Brotsorten, Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milch und Eier keine Nährwertprofile geben. Auch sollen zum Beispiel Hustenbonbons weiterhin als "gesund für den Rachen" beworben werden dürfen, ohne dass die Hersteller dazu verpflichtet werden, auf den "ungesund" hohen Zuckergehalt der Bonbons hinzuweisen.

Ob dies die einzigen Zugeständnisse sind, die die Kommission machen muss, bleibt abzuwarten. Denn das Thema Nährwertprofile wird im Europäischen Parlament (EP) auch im Zuge der Beratungen über eine neue Richtlinie zur Lebensmittelkennzeichnung behandelt. Sie soll festlegen, welche Inhaltsstoffe auf der Verpackung angegeben werden müssen. Eine erste Lesung im Plenum soll im Mai 2010 erfolgen. Bislang sind rund 1 300 Änderungsanträge zum Vorschlag der EU-Kommission eingegangen - darunter der Vorschlag, die Nährwertprofile zu kippen.


Verzögerungen

Verzögerungen gibt es auch bei der Positivliste für die health claims. Sie sollte eigentlich bis Ende Januar 2010 vorliegen. Es zeichnet sich aber ab, dass dieser Zeitplan nicht einzuhalten ist. Die Lebensmittelindustrie hatte zunächst rund 44 000 Aussagen zur Bewertung eingereicht. Nach einer Vorauswahl durch die Europäische Kommission blieben 4 185 claims übrig. Doch die EFSA hat davon bislang erst 523 begutachten können.

Einem Drittel der Werbebotschaften erteilte die Behörde grünes Licht, darunter Angaben, die auf den Nutzen von zuckerfreiem Kaugummi für die Zähne hinweisen. Ausreichend wissenschaftliche Belege fanden die europäischen Lebensmittelhüter zudem für health claims betreffend Vitamine und Mineralstoffe sowie für Aussagen über den Nutzen diätetischer Ballaststoffe und Fettsäuren zum Aufrechterhalten eines angemessenen Cholesterinspiegels.

Doch scheinen die Hersteller häufig mehr zu versprechen, als sie halten können. "Bei fast der Hälfte der negativen Bewertungen war die Substanz, auf die sich eine bestimmte Angabe bezog, nur unzureichend beschrieben, was beispielsweise bei 'probiotischen' und pflanzlichen Stoffen der Fall ist", so Professor Albert Flynn, Vorsitzender des zuständigen EFSA-Gremiums.

Als wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherte Aussage wertete die Behörde zum Beispiel, dass Fluorid in Lebens- beziehungsweise Nahrungsergänzungsmitteln der Erhaltung der Knochen dienen soll. Zweifel hat die EFSA auch an der angeblich entzündungshemmenden Wirkung von Gamma-Linolensäure in Lebensmitteln oder der positiven Wirkung von pantothensäurehaltigen Produkten für den Erhalt von Knochen, Zähnen, Haaren und der Haut.


Ins Gegenteil verkehrt
Die Lebensmittelwirtschaft sieht die neuen Regelungen ohnehin kritisch. Der bisherige ordnungspolitische und gesetzgeberische Ansatz sei ohne Not ins Gegenteil verkehrt worden, moniert der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). "Galt bisher, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist, so wird in Zukunft gelten, dass verboten ist, was nicht erlaubt ist."

Experten fürchten zudem, dass selbst wissenschaftlich getestete Aussagen, wie "zahnfreundlich" im Zusammenhang mit dem Zahnmännchen-Siegel der Ablehnungspolitik der EFSA zum Opfer fallen könnten. Das Zahnmännchen stelle in der Ernährungsberatung eine einfache Orientierungshilfe dar, mit der Patienten leicht Produkte erkennen können, die weder Karies noch Erosionen verursachen, betont Professor Matthias Hannig von der Universität Homburg.

 

Gefahr für das Zahnmännchen mit Schirm

Experten befürchten, dass selbst wissenschaftlich getestete Aussagen wie "zahnfreundlich" im Zusammenhang mit dem Zahnmännchen-Siegel für zahnfreundliche Süßwaren der Ablehnungspolitik der EFSA zum Opfer fallen könnten. Hierzu nimmt Prof. Dr. Stefan Zimmer, Vorsitzender der Aktion zahnfreundlich e.V., folgendermaßen Stellung:

"Das Prüfungsverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fordert die Anwesenheit aktiver Substanzen. Entsprechende Claims könnten also lauten "Kalzium für starke Knochen", "Fluorid für gesunde Zähne" oder "Probiotische Bakterien für gesunde Verdauung". Lebensmittel und Arzneimittel, die das Zahnmännchen-Logo tragen, entfalten ihre positive Wirkung aber nicht dadurch, dass eine bestimmte Substanz enthalten ist, sondern durch eine bestimmte Eigenschaft. Diese besteht darin, dass zahnfreundliche Produkte während und 30 Minuten nach dem Verzehr in der Plaque keine pH-Absenkung unter den für die Schmelzentkalkung kritischen Wert von 5,7 verursachen und außerdem auch keine erosive Wirkung entfalten. Die international anerkannte Wissenschaftlichkeit des Verfahrens steht außer Frage, es passt nur nicht in den Auftrag, den die EU der EFSA erteilt hat. Diese wies daher den Antrag der Aktion zahnfreundlich e.V. auf Erteilung des Health Claims "zahnfreundlich" wegen fehlender Zuständigkeit zurück.

Nun besteht die Gefahr, dass diese Auszeichnung, die seit 25 Jahren mit dem Zahnmännchen-Logo visualisiert wird, in Zukunft nicht mehr möglich sein wird. So könnten wieder einmal bürokratische Hindernisse eine gute Idee konterkarieren und am Ende für den Verbraucher in dem Verlust nützlicher Information resultieren."

Univ.-Prof. Dr. Stefan Zimmer
1. Vorsitzender der Aktion zahnfreundlich e.V. (Berlin)
Leiter der Abteilung für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin
und Dekan der Fakultät für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Universität Witten/Herdecke
Alfred-Herrhausen-Str. 50
D - 58448 Witten


Experten hadern
Professor Andreas Hahn vom Institut für Lebensmittelwissenschaft an der Universität Hannover kritisiert zudem die "überzogenen und wenig transparenten Kriterien", nach denen die EFSA unzählige health claims ablehnt.

Auch Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln sowie Gesundheitsexperten aus dem EP hadern mit den Bewertungsregeln. Ihnen allerdings erscheinen die Maßstäbe mitunter zu wenig restriktiv.

Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der christdemokratischen Fraktion im EP, mahnt, dass nicht ausgeschlossen ist, dass diätetische Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel) mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden können, die gewöhnlich nur im Zusammenhang mit Arzneimitteln erscheinen. Dies gelte es zu verhindern, um die Verbraucher vor Irreführungen zu schützen.

Liese fordert ferner, eine europaweite Bevölkerungsumfrage zu den health claims durchzuführen, um das Verständnis der Verbraucher zu erkunden und dem Verbraucherschutz umfassend Rechnung zu tragen.

Petra Spielberg
Christian-Gau-Straße 24
50933 Köln


zm 100, Nr. 2, 16.01.2010, Seite 84-86