Positionspapier
der Zahnärztekammern Gut gerüstet für die Zukunft |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Februar
2008 - Umbrüche und Neuentwicklungen im Gesundheitswesen erfordern
eine strategische Neuorientierung des zahnärztlichen Berufsstandes.
Deshalb hat sich die BZÄK in Zusammenarbeit mit de
Zahlreiche neuere Entwicklungen im Gesundheitswesen führen dazu, dass sich auch im Bereich der zahnärztlichen Selbstverwaltung künftig neue Herausforderungen ergeben werden, auf die es gilt, rechtzeitig zu reagieren. Aus Sicht der Kammern sind folgende Eckpunkte zu nennen: Da ist zunächst der Wandel des Berufsbildes des Zahnarztes und die Veränderung der zahnärztlichen Berufsausübung zu nennen. Die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Zahnmedizin, neue Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung, neue Formen der Berufsausübung oder die zunehmende Feminisierung des Berufsstandes seien hier als Gesichtspunkte genannt. Auch das Arzt-Patienten-Verhältnis ist einem Wandel unterzogen. Man denke nur an die zunehmende Beteiligung von Patienten an medizinischen Entscheidungsprozessen und die wachsende Bedeutung von Beratung, Information und Kommunikation.
Von der neuen GOZ sind Änderungen zu erwarten, die kritisch zu betrachten sind; die jetzigen Pläne lassen erkennen, dass die Novellierung weder fachlichen noch wirtschaftlichen Anforderungen an eine moderne Zahnmedizin gerecht wird. Die europäische Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wie auch die neue Dienstleistungsrichtlinie sind in nationales Recht umzusetzen - mit entsprechenden Handlungsbedarfen für die Berufsstände. Nicht zuletzt werden auch die elektronische Gesundheitskarte und der Heilberufsausweis die Zahnärzteschaft vor neue Herausforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund haben die BZÄK und die Kammern folgende Perspektiven für die zahnärztliche Kammerlandschaft herausgearbeitet: Bezüglich der in den Heilberufsgesetzen der Länder niedergelegten zentralen Kammeraufgaben (Berufsaufsicht, Interessenvertretung und Berufsförderung) und aufgrund der gesundheits- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen, sind die Kammeraufgaben zielgruppenbezogen zwei Kompetenzbereichen zugeordnet:
(a) Aufgaben, für die ausschließlich die Kammern zuständig sind (b) Kammeraufgaben an Schnittstellen mit Beteiligung anderer Institutionen (zum Beispiel KZBV, KZVen, Ministerien, wissenschaftliche Fachgesellschaften oder Verbände). Die obenstehenden Tabellen zeigen die Kammeraufgaben nach Zielgruppen. BZÄK zm 98, Nr. 3, 01. 02. 2008, Seite 22-24 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||