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1. Februar 2010

Krankheitskosten 2006

Rund 236 Milliarden Euro

Im Jahr 2006 entstanden der deutschen Volkswirtschaft durch Krankheiten direkte Kosten in Höhe von insgesamt rund 236 Milliarden Euro. Dies geht aus einer Untersuchung des Robert KochInstituts über Krankheitskosten hervor. Dabei handelt es sich vor allem um die Kosten der im Rahmen der ambulanten und (teil-)stationären Versorgung erbrachten diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen oder pflegerischen Leistungen. Hierzu zählen auch der damit in Verbindung stehende Verbrauch von Arznei- und Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Zahnersatzleistungen. Die höchsten Kosten entstanden durch Krankheiten des Kreislaufsystems mit insgesamt 35,2 Milliarden Euro. An zweiter Stelle mit 32,7 Milliarden Euro stehen die Kosten für Krankheiten des Verdauungssystems. Den dritten Rang nehmen psychische und Verhaltensstörungen mit 26,7 Milliarden Euro ein. Fast gleich hoch waren die Ausgaben für Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems.
Die direkten Kosten werden durch Verluste für die deutsche Volkswirtschaft begleitet, die aus Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und vorzeitigem Tod von Teilen der erwerbstätigen Bevölkerung resultieren. Sie werden in Form von verlorenen Erwerbstätigkeitsjahren berechnet. Dieser Arbeitsausfall summiert sich noch einmal auf einen Ressourcenverlust von rund vier Millionen verlorenen Erwerbstätigkeitsjahren. sg/pm

Die Untersuchung kann schriftlich kostenlos bestellt werden:
Robert Koch-Institut
General-Pape-Straße 62
12101 Berlin
E-Mail: gbe@rki.de

Sie ist abrufbar im Internet unter http://www.rki.de.

Pharmakonzerne

Erweiterung des Produktfolios

Pharmakonzerne suchen neue Geschäftsfelder und investieren verstärkt in neue Produktbereiche. Dies berichtete unlängst das Handelsblatt. Demnach wollten sie so unabhängiger vom zwar lukrativen, aber eben auch riskanten Medikamentengeschäft werden. Als Beispiele werden der Schweizer Novartis-Konzern, der deutsche Pharma-Riese Pfizer sowie Sanofi-Aventis genannt. Während Novartis das Augenheilkunde-Unternehmen Alcon übernommen hat, kaufte Pfizer den US-Konzern Wyeth. Sanofi-Aventis verleibte sich den Tierarzneihersteller Merial ein. Die mittelständische deutsche Pharmafirma Merz orientiere sich ebenfalls um und sei am Kauf des US-Ästhetik-Spezialisten Bioform Medical interessiert. Vorrangiges Ziel der Veränderungen sei die Erweiterung des Produktfolios, um sich so gegen Unwägbar keiten im traditionellen Pharmageschäft zu wappnen.
Gerade die Risiken in der Entwicklung und im Absatz von Medikamenten spielten bei den Transaktionen laut Handelsblatt eine wesentliche Rolle. So scheiterten zahlreiche Projekte gegen Ende der klinischen Entwicklung oder in der Zulassungsphase, während auf der anderen Seite wichtige Patente ausliefen. Somit sei das Geschäft mit innovativen Originalmedikamenten weniger kalkulierbar geworden. "Die Transaktionen sind Teil einer Strategie zur Reduzierung von Risiken", zitiert das Blatt eine Branchenexpertin von der Ratingagentur Fitch. sg

Krankengeld für Selbstständige

Anspruch prüfen und umsetzen

Es gibt einige Gründe für Selbstständige oder angestellte Zahnärzte, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Im Jahr 2009 gab es zwar einige Unsicherheiten, die aber zwischenzeitlich geklärt sind. So wurde zum Januar 2010 der Krankengeldschutz für freiwillig in der GKV Versicherte ersatzlos gestrichen. Wer zuvor Krankengeld erhalten wollte, musste eine Zusatzversicherung abschließen. Diese Regelung wurde zum 1. August 2009 wieder aufgehoben und die abgeschlossenen Verträge verloren ihre Gültigkeit.
Seitdem haben freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige ein Wahlrecht, denn es gibt mehrere Möglichkeiten, den Anspruch auf Krankengeld zu realisieren. Ein Zahnarzt kann den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent in die GKV einzahlen und hat vom 43. Tag an - also zu den üblichen gesetzlichen Bedingungen - Anspruch auf Krankengeld. Eine Alternative wäre, lediglich den ermäßigten Beitragssatz von derzeit 14,3 Prozent zu zahlen und damit das Krankengeld auszuschließen. Bei dieser Lösung kann man selbst entscheiden, ob man die Krankengeldabsicherung über eine private Zusatzversicherung abdeckt oder das Krankengeld nicht absichert.
Natürlich darf die Absicherung des Krankengeldes über die GKV nicht isoliert betrachtet werden. Denn gerade Selbstständige, auch die in der GKV freiwillig versicherten Zahnärzte, schließen häufig eine private Krankentagegeldzusatzversicherung ab. Hier sind Dauer, Höhe und Karenzzeiten frei vereinbar. Damit kann man beide Absicherungen aufeinander abstimmen.

Dr. Sigrid Olbertz, MBA Zahnärztin,
Master of Business Administration
Mittelstr. 11a
45549 Sprockhövel-Haßlinghausen



zm 100, Nr. 3, 01.02.2010, Seite 86