Bei der Kontoführung
richtig verhandeln Volltreffer beim KreditgesprächMichael Vetter |
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16. Februar
2006 - Erfolg bei Kreditgesprächen ist keine Glückssache.
Zahnärzte können ihre Chancen gezielt
Das persönliche Gespräch mit dem Kundenberater verbessert den Spielraum bei Kreditverhandlungen. Praxisinhaber sollten daher regelmäßig - möglichst zwei Mal im Jahr - einen Termin mit ihrer Hausbank vereinbaren, um sich über neue Möglichkeiten zu informieren und das Vertrauensverhältnis zu stärken. Um erfolgreich aus dem Kreditgespräch zu gehen, sollten Zahnärzte einige Regeln beachten. Ende 2006 wird der Basel II-Prozess abgeschlossen sein. Der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitete Regelkatalog soll unter anderem die angemessene Eigenkapitalausstattung von Banken garantieren. Die Folge für den Zahnarzt als Kunden: Kredite werden noch restriktiver vergeben. Wer sich um ein Darlehen bemüht, sollte die Geschäftspolitik seiner Bank in diesem Punkt genau kennen.
Viele Banken erwarten mehr Informationen von ihren Kunden. Dem können Zahnärzte gerecht werden, indem sie - sofern bereits vorhanden - eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zum Gespräch mitbringen, in der Praxiseinnahmen und -ausgaben einander gegenübergestellt werden. Ein Praxischef sollte beim Gespräch mit seiner Bank auch Details über seine Kreditbeurteilung herausfinden. Das so genannte "Rating" ermöglicht es, Schwachstellen in der Praxisorganisation zu erkennen und abzustellen. Für die Zusammenarbeit mit der Bank kann das einen weiteren Vertrauensgewinn bedeuten und die Kreditkonditionen verbessern. Mittlerweile besitzt nahezu jede kleine Bank- oder Sparkassenfiliale durchaus deutliche Verhandlungsspielräume bei Kreditzinssätzen oder auch Anlageangeboten. Die Unterschiede können bis zu 0,5 Prozent betragen. Die Ansage, es gebe keine Verhandlungsspielräume, sollte der Kunde daher nicht direkt akzeptieren. Bleibt der Gesprächspartner bei seinem "Nein", sollte man keine Scheu haben, sich noch einmal bei Vorgesetzten, gegebenenfalls in der Hauptgeschäftsstelle, zu erkundigen. Jeder variable Zinssatz gehört regelmäßig auf den Prüfstand. Besonders beim Überziehungs- oder Barkredit auf dem Geschäftskonto besteht häufig Handlungsbedarf. Erstklassige Zinssätze liegen derzeit bei sechs bis sieben Prozent. Darüber hinaus sollten im Gespräch Alternativen zum Überziehungskredit, wie Abrufkredit oder Barvorschuss, angedacht werden. Häufig sind die Zinssätze hier weitaus günstiger als beim herkömmlichen Kontokorrentkredit. Für den Praxisalltag ist es wichtig zu wissen, ob die Höhe des Überziehungskredites noch angemessen ist oder ob eine vorübergehende Erhöhung sinnvoll ist. Bei Vorausdarlehen können Kreditnehmer langfristige Praxisdarlehen bis zu etwa zwei Jahre vor Zinsbindungsende verlängern. Das lohnt sich vor allem bei bestehenden günstigen Zinssätzen. Im Gegenzug wird ein - meist akzeptabler - Zinsaufschlag verlangt. Kreditsicherheiten müssen den Salden einschließlich ihres Kontokorrentkredites gegenüber gestellt werden. Ein Verhältnis von etwa
Electronic-Banking bietet die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die Ablauftermine von Zinsbindungszeiträumen hinweisen zu lassen. Außerdem hilft die automatische Datenverarbeitung dabei, die Steuerung der Zins- und Tilgungsleistungen zu organisieren. Im Gespräch mit dem Berater sollten Kunden Vorschläge für eine Umfinanzierung einholen. Möglicherweise gibt es öffentliche Fördermittel oder Sonderkreditprogramme der Hausbank, die sich für eine Umschuldung eignen. Die Vorschläge sollten mögliche Umschuldungskosten berücksichtigen. Denn: Anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen können erhebliche Kosten verursachen. Michael Vetter Franz-Lehar-Straße 18 44319 Dortmund zm 96, Nr. 4, 16.02.2006, Seite 92-93 |
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