Gendiagnostikgesetz Neue Regeln für Gentests |
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16. Februar
2010 - Das neue Gendiagnostikgesetz (GenDG) ist zum 1. Februar 2010 in
Kraft getreten. Damit gibt es in
Das im vergangenen Frühjahr von der großen Koalition beschlossene Gesetz soll Missbrauch von sensiblen genetischen Daten vorbeugen. Konkret will man mögliche Gefahren und genetische Diskriminierung verhindern, sich aber zugleich die Möglichkeit bewahren, genetische Untersuchungen einzusetzen. Mit dem GenDG werden die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen sowie die Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis geregelt, heißt es aus dem BMG. Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken Oberster Grundsatz des Gesetzes: das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu zählt das Recht auf Wissen, also das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen, genauso wie das Recht auf Nichtwissen, sprich, eben jene nicht zu kennen. Während einzelne Regelungen bereits in Kraft getreten sind, ist der größere Teil, wie die Regelungen zu den Vaterschaftstests, erst jetzt gültig. Details, zum Beispiel zur Qualitätssicherung genetischer Analysen, werden dagegen erst in ein oder zwei Jahren rechtswirksam. Was besagt das Gesetz? n Menschen, die selbst nicht in der Lage sind, für sich diese Entscheidung zu treffen, etwa Kinder und geistig Behinderte, müssen einen gesundheitlichen Vorteil von der Untersuchung haben. Nur im absoluten Ausnahmefall kann auch der Nutzen für einen Familienangehörigen
Untersuchen darf nur der Arzt Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte "die zahlreichen datenschutzkonformen Regelungen" in dem neuen Gesetz, weil es dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trage. Grenzenloser Datenschutz Zugleich bedauerte er, dass die Vorgaben keine Regelungen zum Umgang mit genetischen Untersuchungen zu Forschungszwecken enthalten. Dieses Manko wiege schwer, "da gerade in diesem Bereich eine hohe Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten herrscht". Hier seien Nachbesserungen erforderlich - eine Auffassung, die auch der Bundesrat vertritt. Schaar drängte gleichzeitig auf eine Gesetzesharmonisierung auf gesamteuropäischer Ebene. Die Selbstbestimmung über die eigenen Gendaten dürfe im Zeitalter der Globalisierung nicht mehr an der Landesgrenze halt machen. ck zm 100, Nr. 4, 16.02.2010, Seite 24-25 |
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