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1. März 2006


Sozialgericht moniert Rentenkürzungen

EU-Kollegen eingeschaltet

Das Berliner Sozialgericht (SG) hat in zwei Verfahren um Rentenkürzungen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Die Luxemburger Kollegen sollen jetzt überprüfen, ob die deutsche Sonderregelung zur
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Berücksichtigung von "Reichsgebiets-Beitragszeiten" bei der Rentenhöhe gegen das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit verstößt. Denn zwei deutschen Rentnerinnen wurde die Altersrente erheblich gekürzt, nachdem sie zu ihren Kindern nach Belgien beziehungsweise Großbritannien gezogen waren.

Beide Frauen hatten seinerzeit in Pommern, respektive im Sudetenland Beiträge an die deutsche Sozialversicherung gezahlt, erhielten für diese Versicherungszeiten nach dem Umzug ins Ausland 2001 kein Geld mehr. Denn laut deutschem Sozialgesetzbuch werden bei einem Umzug ins Ausland für die Rente nur noch Versicherungszeiten im heutigen Bundesgebiet anerkannt.

Nach Ansicht der Berliner Sozialrichter verletzen das deutsche Gesetz und die diesbezügliche EU-Ausnahmeregelung das höherrangige Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit. Inwieweit die Berliner einen Erfolg haben werden steht in den Sternen: In einem ähnlichen Fall hatten im Jahr 2002 die Kollegen vom Bundessozialgericht bereits den EuGH in Luxemburg angerufen. Das Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden - die Klägerin starb, bevor sich der EuGH mit dem Fall befasst hatte.
pit/dpa


Vorgezogene Sozialbeitragszahlungen im Visier

Der Mittelstand muckt auf

Die Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM), einer der Dienstleisterverbände in Deutschland, prüft, gegen die vorgezogene Abführungspflicht der Sozialversicherungsbeiträge vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Neuregelung, nach der die Beiträge seit 1. Januar 2006 im Voraus, statt wie bisher am Monatsende zu zahlen sind, verstoße nach Ansicht der AWM gegen Artikel 14 Grundgesetz, berichtet "Der gelbe Dienst".
Der vorgezogene Abgabetermin belaste den Mittelstand mit mindestens einer Milliarde Euro mehr als bisher. Für viele Firmen sei Existenznot die Folge, sowie Kreditaufnahmen. Und Mehrkosten bei der Verwaltung, weil die Sozialbeiträge vorab korrekt zu schätzen seien. Anderenfalls drohten Säumniszuschläge seitens der Krankenkassen. Die AWM hält die mögliche Ratenzahlung über sechs Monate nicht für eine Erleichterung: Die vorgesehene Stundung liege bei drohender Insolvenz im Belieben der Krankenkassen.
pit/pm


Im Ruhestand

Finanzielles Polster

Die Berufstätigen in Deutschland haben konkrete Vorstellungen wie hoch ihr künftiges Einkommen im Ruhestand sein sollte, um gut leben zu können. Dies geht aus einer aktuellen Studie der Postbank und des Instituts Allensbach hervor. Im Durchschnitt aller Befragten ergibt sich ein wünschenswertes Alterseinkommen von knapp 2 100 Euro im Monat. Das sind rund 500 Euro weniger als das durchschnittliche Netto-Haushaltseinkommen von heute. Im Einzelnen zeigt sich Folgendes: Für 15 Prozent der Befragten genügt ein monatlicher Betrag zwischen 1 000 und 1 499 Euro. Ein Viertel nennt ein wünschenswertes Einkommen zwischen 1 500 und 1 999 Euro. Fast ebenso viele, 23 Prozent, erhoffen sich einen Betrag zwischen 2 000 und 2 499 Euro. Jeder Zehnte errechnet sich eine Summe zwischen 2 500 und 2 999 Euro. Nur ein jeweils kleiner Prozentsatz nennt einen Betrag unter 1 000 Euro oder über 3 000 Euro. Die meisten befragten Berufstätigen rechnen mit geringeren Einkünften im Rentenalter als während ihres Berufslebens.
pit/pm


Private Berufsunfähigkeitsrente

Bestnote nur für wenige Anbieter

Augen auf beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente (BU): Nur 30 von 263 Policen schneiden im Test mit der Bestnote ab. Das schreibt das Wirtschaftsmagazin "Capital" (Nr. 5, 2006). Es beruft sich auf das BU-Rating des Analysten "Morgen & Morgen". Bewertet wurden unter anderem Kompetenz bei der Abwicklung und finanzielle Solidität des Anbieters.
sth/pm


Betriebliche Weiterbildung

Ein Tausender pro Mitarbeiter

Die deutsche Wirtschaft setzt auf Weiterbildung: Im Jahr 2004 investierten 82 Prozent der Unternehmen in das Know-how ihrer Mitarbeiter. Kostenfaktor: 26,8 Milliarden Euro. Dies geht aus der jüngsten Weiterbildungserhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hervor. Pro Arbeitnehmer gaben die Betriebe im Schnitt 1 072 Euro aus, kleinere Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten sogar 1 151 Euro. Die häufigste Form der Weiterbildung war das Training on the Job. Dafür entschieden sich acht von zehn Unternehmen.
sth/pm


Europäische Internetdomain

Viele Fehler bei der Registrierung

Mehr als jeder zweite deutsche Registrierungsantrag für den Domainnamen ".eu" wurde bisher abgelehnt. Das meldet die zuständige Vergabestelle EURid in Belgien. Grund für die hohe Durchfallquote sind Formfehler beim Ausfüllen des Antrags. Die Domain wird bis zum 7. April nur an Inhaber früherer Rechte vergeben. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen, die ihren Firmennamen schützen wollen. Nach dem Termin steht die Registrierung auch Privatleuten offen. Für alle Antragsteller gilt: Sie müssen ihren Firmen- beziehungsweise Wohnsitz innerhalb der EU haben.
sth/pm

Infos zur Registrierung auf der EURid-Homepage unter "Beantragung eines .eu-Namens": www.eurid.eu/en/general/


zm 96, Nr. 5, 01.03.2006, Seite 98-99