1. März 2007 |
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Kinderbetreuung in der Steuererklärung Aufgewendet, angesetztAufwendungen für Kinderbetreuung sind vorrangig wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§§ 4f und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG) zu berücksichtigen. Fehlen die entsprechenden Voraussetzungen hierfür, bleibt zu prüfen, ob ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG in Betracht
kommt, erinnert der Infodienst "Neue Wirtschaftsbriefe". Sei dies
nicht der Fall, könnten Aufwendungen für Kinderbetreuung eventuell
nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG berücksichtigt werden. Sei der Abzug
weder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten noch als Sonderausgaben
möglich, dann eventuell im Rahmen der außergewöhnlichen
Belastungen (§ 33a Abs. 3 EStG) oder des § 35a EStG. Die Vorschriften zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sind rückwirkend ab Beginn des Kalenderjahrs 2006 anzuwenden. Da das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung erst am 26. April 2006 ausgefertigt worden ist, konnten die Steuerpflichtigen die Nachweiserfordernisse zu Beginn des Kalenderjahrs 2006 noch nicht beachten. Ergo ist es laut NWB nicht zu beanstanden, wenn sie getätigte Aufwendungen für Kinderbetreuung bis zum 31. Dezember 2006 auch ohne Rechnungen oder Kontobelege geltend machen. Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten im Einzelnen siehe das BMF-Schreiben IV C 4 - S 2221 - 2/07 vom 19. Januar 2007 (http://www.bundesfinanzministerium.de unter "Aktuelles" und dort "BMF-Schreiben"). pit/pm Niedriglohn-Diskussion Qualifizierte KräfteDurch die derzeitige Niedriglohn-Diskussion geraten die Berufe der Arzt- und Zahnarzthelferin beziehungsweise Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten in eine Position, in die sie nicht hineingehören. Darauf hat der Verband medizinischer Fachberufe hingewiesen: Es sei richtig, dass Arzthelferinnen selbst mit Tarifgehalt in den neuen Bundesländern in den Niedriglohnsektor fallen. Aber es sei falsch, diese Berufe dann automatisch in die Gruppe der niedrigqualifizierten Tätigkeiten zu schieben.In den niedergelassenen Praxen von Ärzten und Zahnärzten arbeiten hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen, betont der Verband. Ihre dreijährigen Ausbildungen basieren auf dem Berufsbildungsgesetz und sind in den Verordnungen über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 respektive über die Berufsausbildung zu Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 festgeschrieben. Der Verband forderte eine Gleichstellung mit anderen Berufstätigkeiten. pit/pm Briefe per mail Vorsicht AbmahnfalleGeschäftsbriefe bedürfen einer bestimmten Form für den Briefbogen, auch wenn sie per Mail versandt werden. So will es das Gesetz über elektronische Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister, erinnert die Mandanteninformation metax-intime. Denn seit November 2006 muss ein Geschäftsbrief auch im Mailverkehr den Namen der Praxis, respektive aller Partner einer Gemeinschaftspraxis enthalten sowie bei Partnergesellschaften die Nummer des Eintrags ins Register. Es sei aber noch unklar, ob und inwieweit unvollständige E-Mails kostenpflichtig abgemahnt werden können, so die Info.pit/pm Häuserpreise ziehen wieder an Index aktuell ermitteltDer aktuelle Häuserpreisindex lag nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2005 um 0,4 Prozent über dem Indexstand des Jahres 2004. Der Index spiegelt die Entwicklung der Preise für neu erstelltes, selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland wider.Bereits 2004 war er moderat um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen; 2005 zog er neuerlich an. In den Jahren 2000 bis 2003 hatte er sich rückläufig entwickelt (2003: - 0,6 Prozent, 2002: - 0,7 Prozent, 2001: - 0,4 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr). Doch der Durchschnitt im Jahr 2000 lag immer noch um 1,1 Prozent über dem für 2005 aktuell ermittelten. pit/pm Diskriminierende Altersgrenze Anfragen möglichNiedergelassene, die sich vom Zulassungsverbot für Ärzte nach dem 68. Lebensjahr diskriminiert fühlen, können sich an die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung wenden.Laut eines Berichts der Ärzte Zeitung prüfen Juristen dort, ob die Altersgrenze gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, das Diskriminierungen vorbeugen soll. Nachfragen sind per E-Mail an ads@bmfsfj.bund.de möglich. pit/pm Sonderausgabe Altersvorsorge Nur beschränkt abziehbarBeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind laut einer Information der "Neuen Wirtschaftsbriefe" trotz Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar. Der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 8. November 2006 (Az.: X R 45/02) entschieden, dass Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen in den Veranlagungszeiträumen vor 2005 nur als Sonderausgaben mit den sich aus § 10 Abs. 3 EStG damaliger Fassung ergebenden Höchstbeträgen abziehbar sind.pit/pm zm 97, Nr. 5, 01. 03.2007, Seite 94-95 |