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| 1 . März
2007 Bewährung für betrügerischen BSE-Wissenschaftler Ein schwer erreichbarer TäterObwohl "schwer erreichbar" in seiner Gedankenwelt und seiner Überzeugung wurde ein "betrügerischer Wissenschaftler" jetzt vor dem Amtsgericht (AG) Bitburg zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann will ein Gerät zur "BSE-Messung" an lebenden Kühen mitsamt Wunderheilmittel erfunden haben. Ein 76-Jähriger aus dem saarländischen Beckingen räumte ein, einen Bauern in Wolsfeld in der Eifel von seinem BSE-Messapparat überzeugt und ihm zur Heilung seiner Tiere ein "Präparat" für rund 5 500 Euro aufgeschwatzt zu haben. Nachdem sechs "erkrankte Rinder" die chinesische Heilpflanze gefressen hatten, diagnostizierte er mittels erneuter Messung die Heilung der Tiere. Der "Wissenschaftler", der nach eigenen Angaben Maschinenbau, elektrische Physik und Arbeitswissenschaften mit Abschluss studiert hat, bedauerte seine Taten vor Gericht - legte aber zugleich Wert darauf, dass er von seiner Forschung und deren Ergebnissen weiterhin überzeugt sei. Der Saarländer habe seine eigene Gedankenwelt entwickelt, an die er glaube und in der er sich bewege, sagte der Staatsanwalt. Ein Sachverständiger erklärte, der 76-Jährige sei "auf Grund seiner Ideen und seiner Überzeugung schwer erreichbar". Entsprechend wurde eine eingeschränkte Schuldfähigkeit bei der Verurteilung berücksichtigt. pit/dpa AG Bitburg Urteil am 31. 1. 2007 Gestaltung von Kontoauszügen Verbotene IrreführungDer Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage zu entscheiden, inwieweit die Gestaltung der Kontoauszüge einer Sparkasse wettbewerbswidrig sei und zu Kontoüberziehungen verführe.Die Mandanteninformation der metax-intime umriss das Problem: Ein Scheck werde dem Konto gutgeschrieben mit Valuta, Einzahlungsdatum plus drei Tage, ein sonstiger Zahlungseingang sei sichtbar, Valuta plus zwei Tage. Wer jetzt komplett über die sichtbare Summe verfüge, zahle Überziehungszinsen - denn der sichtbare Kontostand übersteige den verfügbaren Betrag. Dies ist wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 UWG), entschied der BGH. Auch wenn der Inhalt mit Wertstellungsangaben objektiv richtig sei, so könne die Mehrzahl der Durchschnittsbürger mangels Hinweis nicht erkennen, dass sie die ohne Überziehungszinsen verfügbare Summe erst ermitteln müsse. Das sei irreführend, ungewollte Überziehungen seien die Folge. pit/pm BGH 11. Januar 2007 Operateur und Anästhesist versäumten EKG-Auswertung Blindes Vertrauen tödlichVerlangt ein Operateur von seinem Patienten, vor einer Operation ein EKG vorzulegen, so muss er dessen Auswertung vor dem Eingriff sicherstellen. So besagt es ein in der Zeitschrift "OLG- Report" veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.Ein herzkranker Patient starb während einer OP. Fatale Ursache: Operateur und Anästhesist hatten beide darauf vertraut, dass der jeweils andere das angeforderte EKG zuvor ausgewertet hätte. So ein Irrtum entlässt Ärzte nicht aus ihrer Haftung, entschieden die Richter. Sie entsprachen mit ihrem Urteil teilweise der Haftungsklage einer Witwe, ließen jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. Der Operateur hatte dem Patienten vor der OP aufgegeben, wegen einer Herzerkrankung vom Hausarzt ein EKG anfertigen zu lassen - dieses vor dem Eingriff allerdings weder selber ausgewertet, noch das Ergebnis vom Anästhesisten abgefragt. Der Patient verstarb im OP an einem Herzinfarkt. Das OLG beurteilte das Verhalten der beiden Mediziner als pflichtwidrig: Eine Auswertung des EKGs hätte die Risiken der Operation deutlich gemacht. Allerdings befanden die Richter, dass die Mediziner nur zu 50 Prozent haften müssten, weil der Ehemann der Klägerin die Ärzte nach Auffassung des Gerichts zuvor nicht ausreichend auf die Herzkrankheit aufmerksam gemacht hatte. pit/dpa OLG Koblenz, Az.: 5 U 47/06 BGH, Az.: VI ZR 169/06 Berufswidrige Zahnarztwerbung untersagt Maß statt Masse angesagtWerbung ist Zahnärzten erlaubt - in Maßen und gemäß dem Berufsrecht. Das gilt auch für den Auftritt im örtlichen Telefonbuch, bestätigten die Verwaltungsrichter in Münster.Einem Zahnarzt aus Witten ist wegen berufswidriger Werbung eine Geldbuße in Höhe von 2 000 Euro auferlegt worden. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster hat es in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung als Berufsvergehen anerkannt, dass der Mann in einem Telefonbuch auf etwa jeder vierten Seite auf seine Zahnarztpraxis aufmerksam machte. pit/BZÄK Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13 Juli 2006, Az.: 19 K 1581/05.T Staat haftet für Schlamperei Papa muss zahlenAuch Vater Staat muss zügig arbeiten, sonst hat er Schadensersatz zu leisten. So urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).Der BGH hatte jetzt zu entscheiden, ob und inwieweit einem Grundstückseigentümer Schadenersatzansprüche zustehen, wenn eine Behörde Eintragungen im Grundbuch unzumutbar verzögert. Die Richter bejahten dies: Jede Behörde habe die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten. Wenn sie überlastet sei, müssten die übergeordneten Stellen für Abhilfe sorgen. Wenn das nicht gewährleistet werde, stehe dem Grundstückseigentümer neben dem Amtshaftungsanspruch eine angemessene Entschädigung zu, informiert der Dienst metax-intime. pit/pm BGH 11. Januar 2007 Landessozialgericht stärkt Zulassungsbegrenzung Konkurrenzschutz für NiedergelasseneAuf eine Art Bestandsschutz für niedergelassene Vertragsärzte hat das Landessozialgericht Niedersachsen jetzt hingewiesen.Ein an der hausärztlichen Versorgung teilnehmender Internist erhielt vom Zulassungsausschuss auf seinen Antrag hin die Genehmigung zur Abrechnung von Koloskopien. Dagegen wandte sich ein an der fachärztlichen Versorgung teilnehmender Internist aus demselben Zulassungsbezirk mit der Begründung, er habe noch Kapazitäten frei. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gab dem Facharzt Recht und hob die Genehmigung auf, berichtet der Infodienst metax-intime. pit/pm Künstliche Befruchtung Verwechslung vermutet - Vater klagteNach einer vermuteten Verwechslung des Samens bei einer künstlichen Befruchtung hat ein Mann seine Vaterschaft angefochten - erfolgreich. Das Amtsgericht (AG) München gab der Klage des Mannes statt."Es ist eine ungewöhnliche Anfechtungsklage", kommentierte die AG-Sprecherin den Fall. Dem Ehepaar war mit der künstlichen Befruchtung der sehnliche Kinderwunsch erfüllt worden. Der Junge kam schwer behindert zur Welt. Der Vater kümmerte sich auch nach seiner Scheidung noch um das Kind. Doch per Zufall stellte sich heraus, dass er nicht der leibliche Vater sein kann, als Ärzte auf der Suche nach einem geeigneten Blutspender für einen eventuellen medizinischen Notfall die Blutgruppen von Eltern und Kind bestimmten. Weitere Gutachten bestätigten dieses Ergebnis. Mit dem Urteil ist der Vater nicht mehr unterhaltspflichtig; die Mutter muss allein für den behinderten Sohn aufkommen. Ob der Mann tatsächlich nicht mehr zahlt, blieb offen. Bei einer Schadenersatzklage gegen den behandelnden Arzt muss die Mutter laut AG zunächst beweisen, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler des Arztes Grund dafür war, dass ihr Ex-Ehemann nicht der Vater ist. Für das Kind werde es schwierig sein, je zu erfahren, wer sein leiblicher Vater sei, hieß es. pit/dpa AG München, Urteil veröffentlicht am 29. Januar 2007 zm 97, Nr. 5, 01.03.2007, Seite 102-103 |
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