Hygienekosten in der Zahnarztpraxis

Drastische Steigerungen

1. März 2008 - Die Hygienekosten einer Zahnarztpraxis sind in den letzten zehn Jahren aufgrund gesetzlicher Bestimmungen exorb
Die Einhaltung von Hygienevorschriften in der Praxis ist wichtig - und die Kosten dafür sind in den letzten zehn Jahren exorbitant in die Höhe geschossen.
itant gestiegen. Das verdeutlicht eine gemeinsame Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte, der KZV Westfalen-Lippe und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (IDZ/WL-Studie) die betriebswirtschaftliche und arbeitswissenschaftliche Untersuchungsergebnisse in Einzel- wie Gemeinschaftspraxen vorlegt. Die Forschungsergebnisse sind gerade in Zeiten verstärkter Honorar- und Gebührenordnungsdiskussionen berufspolitisch von hoher Relevanz.


Der neue Forschungsbericht des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) "Hygienekosten in der Zahnarztpraxis - Ergebnisse aus einer kombiniert betriebswirtschaftlich-arbeitswissenschaftlichen Studie" aktualisiert und vervollständigt eine bereits 1996 durchgeführte IDZ-Untersuchung zur Kostenstruktur und Kostenhöhe der arbeitsbezogenen Hygieneaufwendungen (IDZ-Materialie Band 19, Köln, 1998). Die Forschungsarbeit entstand in enger Kooperation mit der Kammer und der KZV Westfalen-Lippe, der Fachhochschule Münster, der Bergischen Universität Wuppertal und der GEWTIB Wuppertal. Im Vergleich beider Studien, der neuen sogenannten IDZ/WL-Studie 2006 und der IDZ-Studie von 1996, wurden Kosten ermittelt, die sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben und weiterer Bestimmungen zur Hygiene in der Zahnarztpraxis in den letzten zehn Jahren ergeben haben.

Jahreskosten 2006 für Hygiene insgesamt


Neben gesetzlichen Vorschriften, wie dem Medizinproduktegesetz (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und dem Infektionsschutzgesetz, ist hier vor allem die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) von 2006 "Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderungen an die Hygiene" zu nennen. Zu den Hygienekosten einer Zahnarztpraxis zählen betriebswirtschaftlich gesehen alle Kosten, die durch Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der RKI-Empfehlung verursacht werden.

Vergleich der Hygienekosten der IDZ-Studie von 1996 und der IDZ/WL-Studie von 2006 für eine durchschnittliche Einzelpraxis (pro Jahr). Anmerkung: Berechnungsdifferenzen innerhalb einer Tabelle können sich aufgrund von Auf- beziehungsweise Abrundungseffekten innerhalb des Berechnungsmodells ergeben.


Die Studie unterscheidet zwischen Hygienesachkosten und Hygienepersonalkosten. Die Sachkosten umfassen den Verbrauch von Gütern und speziellen Dienstleistungen, die Personalkosten werden durch Leistungen im Hygienebereich der Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis verursacht, und zwar behandlungs-, tages- und wochenbezogen.

Das Kernergebnis: Die Hygienekosten lagen für eine Einzelpraxis im Jahr 2006 bei 54 925 Euro und für eine Gemeinschaftspraxis mit zwei Praxisinhabern bei 78 518 Euro (siehe Tabelle).

Der inflationsbedingte Anteil der Kostenveränderungen gegenüber 1996 kann aus dem vorliegenden Datenmaterial nicht berechnet werden. Er ist auch als Information in diesem Zusammenhang für eine Zahnarztpraxis nicht von betriebswirtschaftlicher Relevanz, da der Bezug zu weiteren betriebswirtschaftlichen Kenngrößen in der Regel stichtagsbezogen erfolgt.


Praxen sind päpariert
Die IDZ/WL-Studie stellt auf die Kostensituation nach Erreichen der Bereitschaft darauf ab, wie die Zahnarztpraxen alle Vorrichtungen und Abläufe, wie sie in den Hygienevorschriften verlangt werden, angepasst haben, so dass die Begehung durch Vertreter der Landesregierung beziehungsweise im Fall des Bereichs Westfalen-Lippe durch Vertreter der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ohne Beanstandung bleibt.

Zur Erhebung der Stichprobe wurde das methodische Prinzip einer Auswahl von Zahnarztpraxen auf Freiwilligenbasis gewählt. Dazu erklärten sich Zahnärzte im Rahmen einer öffentlichen Aufrufkampagne bereit, die sich im Rahmen der Qualitätszirkel in Westfalen-Lippe auf die Praxisbegehung vorbereitetn. Insgesamt 30 Praxen konnten gewonnen werden, die ihre Praxisdaten in einem mehrstufigen Ermittlungsverfahren für die Auswertung zur Verfügung gestellt haben. Diese verteilten sich auf 14 Einzelpraxen und 16 Gemeinschaftspraxen.

Hygienekostenvergleich zwischen einer durchschnittlichen Einzelpraxis und einer durchschnittlichen Gemeinschaftspraxis normiert auf einen Praxisinhaber der WL-Studie von 2006 (pro Jahr). Anmerkung: Berechnungsdifferenzen innerhalb einer Tabelle können sich aufgrund von Auf- beziehungsweise Abrundungseffekten innerhalb des Berechnungsmodells ergeben.


Für die zu ermittelnden Hygienekosten bedeutet das, dass der tatsächlich angefallene Faktorverbrauch des Jahres 2006 um den zusätzlich erwarteten Faktorverbrauch zu ergänzen ist, mit dem gerechnet werden muss, bis die Praxis "begehungsbereit" ist. Dieser erwartete Verbrauch, bewertet mit den erwarteten Istpreisen, wurde den ermittelten Istkosten des Jahres 2006 hinzugerechnet.

Die Erhebung der Sachkosten erfolgte wie in der IDZ-Studie von 1996 durch einen strukturierten Fragebogen. Die Erhebung der hygienebedingten Personalkosten, die sich in den Personalkostensatz einerseits und die hygienebedingten Zeitaufwände andererseits unterteilen, erfolgte unter Einsatz bewährter arbeitswissenschaftlicher Methoden, wobei ein EDV-gestützes Erfassungsprogramm mit einem "Fremdbeobachter" zum Tragen kam.


Alles teurer
Ein Blick auf die Einzelpraxis (siehe Tabelle): Vergleicht man die Ergebnisse der beiden Studien, so wird deutlich, dass mit Ausnahme der Kosten für die Entsorgung alle Hygienekosten gegenüber der IDZ-Studie von 1996 gestiegen sind. Bei den Hygienesachkosten können bezüglich der Veränderungsrate drei Gruppen unterschieden werden:

Rund 30 Prozent beträgt die Zunahme der Kosten für langlebige Wirtschaftsgüter, der anteiligen Praxisraumkosten und der Kosten für Verbrauchsmittel für Desinfektion, Reinigung, Pflege und Sterilisation.

Über 50 Prozent beträgt die Zunahme der Hygienekosten für weitere Wirtschaftsgüter und Dentalwaren.

Fast eine Verfünffachung ergibt sich bei den Hygienekosten der Abnahme-, Reparatur-, Nachrüstkosten und Gebühren für die Kontrolle von Geräten und Einrichtungen nach dem MPG und eine Vervierfachung bei den Hygienekosten für Arbeitsschutz und Fortbildung.

Die Hygienepersonalkosten erfahren mit einer Steigerung um rund 128 Prozent eine extreme Zunahme. Das liegt vor allem an den behandlungsbezogenen Personalkosten und den hygienebedingten Vor- und Nachbereitungszeiten bei den invasiven Eingriffen.


Vergleich der Praxisarten
Aufschlussreich ist der Vergleich der Hygienekosten zwischen Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxis bezogen auf einen einzigen Praxisinhaber (siehe Tabelle). Das Verhältnis der Hygienesachkosten zu den Hygienepersonalkosten ist bei beiden Praxisformen fast gleich, aber bei fast allen Kostenarten fallen die Hygienekosten der Gemeinschaftspraxis bezogen auf den einzelnen Praxisinhaber deutlich niedriger aus. Hier schlagen schlicht und einfach erkennbare Rationalisierungsvorteile einer Gemeinschaftspraxis durch.

Besonders ersichtlich ist der Unterschied bei den Kosten für langlebige Wirtschaftsgüter, Abnahme, Reparatur und Nachrüstungen, Gebühren für Kontrolle von Geräten und Einrichtungen nach dem MPG, Entsorgung und wochenbezogene Personalkosten. Hier ist gegenüber der Einzelpraxis ungefähr eine Halbierung festzustellen. Ebenfalls deutliche Vorteile ergeben sich bei anteiligen Praxisraumkosten, Kosten für Verbrauchsmittel für Reinigung, Desinfektion, Pflege und Sterilisation und tagesbezogenen Personalkosten. Keine Unterschiede gibt es bei den Kosten für weitere Wirtschaftsgüter und Dentalwaren und bei den behandlungsbezogenen Personalkosten.


Fazit
Der starke Anstieg der Hygienekosten in der Zahnarztpraxis ist im Wesentlichen als Folge der Änderung der gesetzlichen Hygieneanforderungen an die zahnärztliche Tätigkeit signifikant
 

Der Forschungsbericht

IDZ-Information Nr. 2/2008, "Hygienekosten in der Zahnarztpraxis - Ergebnisse aus einer kombiniert betriebswirtschaftlich-
arbeitswissenschaftlichen Studie".
Die Autoren dieser Studie sind: Prof. Dr. Karl Nowack, Fachhochschule Münster, Dr. Victor Paul Meyer, Dipl.-Ing., IDZ, Dr.-Ing. Hansjürgen Gebhardt, GEWITEB Wuppertal, Bernd Neumann, GEWITEB Wuppertal und Prof. Dr. Bernd H. Müller, Bergische Universität Wuppertal.
Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit der KZV Westfalen-Lippe und ZÄK Westfalen-Lippe durchgeführt.

Der Forschungsbericht kann kostenlos beim
IDZ, Universitätsstr. 73,
50931 Köln, Fax: 0221/404886
angefordert oder

auf der IDZ-Homepage
(http://www.idz-koeln.de) als pdf-Datei heruntergeladen werden.
erkennbar - das lässt sich aus dem Vergleich der IDZ/WL-Studie und der IDZ-Studie von 1996 ablesen. Die neue IDZ/WL-Studie belegt, dass sich die Sachkosten um mehr als die Hälfte und die Personalkosten auf mehr als das Doppelte erhöht haben. Während der Hygienesachkostenanstieg bei Gemeinschaftspraxen wegen sogenannter Skaleneffekte (Fixkostendegression, Betriebsgrößeneffekt) aufgefangen werden kann, trifft das für die Hygienepersonalkosten nicht zu.

Jetzt gilt es, die Ergebnisse verstärkt in die gesundheitspolitische Debatte einzubringen und vor allem auch in vertragszahnärztliche Verhandlungen einfließen zu lassen. Die neue IDZ-Publikation liefert klare und verlässliche Zahlen, die es bisher sowohl national wie auch international in dieser Form noch nicht gab und die gerade bei aktuellen Punktwertverhandlungen eine Rolle spielen können. In die HOZ sind sie bereits eingeflossen und in die GOZ-Novellierungsdiskussionen werden sie mit eingebracht. Die KZVen sind hier auf Länderebene gefordert. Auch in die laufende Arbeit der KZBV-Arbeitsgruppe Vertragsmanagement werden die Forschungsergebnisse zeitnah eingebunden und weiterverwertet.
pr


zm 98, Nr. 5, 01.03.2008, Seite 20-22