1. März 2008 |
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Bezahlen mit 500-Euro-Scheinen Kleine Kasse, großes GeldAn vielen Tankstellen, Imbissbetrieben und Kiosken finden sich Hinweise, das 500- oder auch 200-Euro-Scheine als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden. Zu Recht, bestätigt der Bundesverband deutscher Banken. Sonst müssten diese - zum Teil sehr kleinen - Unternehmen zu viel Wechselgeld bereit halten. Und: Bei einer Fälschung wäre der Schaden besonders hoch.Generell sollte der verwendete Geldschein in einem angemessenen Verhältnis zur gekauften Ware oder Dienstleistung stehen, betont der Bankenverband. Die Praxismitarbeiterin brauche einen 500-Euro-Schein nicht zu akzeptieren, wenn der Patient seine zehn Euro Praxisgebühren bezahlen möchte. Allerdings müsse dies durch Aushang und für den Kunden gut sichtbar bekannt gegeben werden. Wie Läden und Tankstellen sind auch Zahnarztpraxen weder "Wechselstuben" für große Scheine, noch "Abladestellen" für Münzen. Sie müssen nach den Regeln der Euro-Währung nicht beliebig viel Hartgeld zur Bezahlung von Rechnungen annehmen: Bei 50 Geldstücken kann Schluss sein. Das gilt völlig unabhängig von deren Wert - ob Cent-Stücke oder Euro-Münzen, allein die Anzahl entscheidet. jr/olb Informationspflichten der Firmen 40 Milliarden Euro für BürokratieSchätzungsweise 35 bis 40 Millionen Euro gibt die deutsche Wirtschaft dafür aus, die Vorschriften des Bundes und der Europäischen Union zu erfüllen. Das meldete der Kölner Stadt-Anzeiger. Datenbasis seien die staatlich geforderten Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten der Firmen.Das Statistische Bundesamt erfasse diese und rechne sie in Euro um. Die Bundesregierung kündigte an, die Bürokratiekosten um ein Viertel senken zu wollen. jr/pm Studienplatz-Vergabe Versicherer dürfen nicht verweigern"Wer keinen Studienplatz bekommen hat, kann sich möglicherweise mithilfe seiner Rechtsschutzversicherung einen erstreiten", sagt Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV). Zwar versuchen die Gesellschaften, sich vor der Kostenübernahme zu drücken. Aber das dürfte ihnen nach einem neuen Gerichtsurteil nicht mehr gelingen. "Vor Gericht kann das Vergabeprinzip der jeweiligen Uni offengelegt werden", sagt Blunck. Stelle sich heraus, dass die Universität weitere Plätze hätte anbieten können, müsse sie diese freigeben und unter den Bewerbern verlosen. Der Kläger erziele jedoch keinen persönlichen Rechtsanspruch auf einen Platz.In einem solchen Fall kann die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckungszusage keinesfalls verweigern, sagt der BdV. Das bestätige ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 8 U 179/06). Aber: Der Rechtsschutz muss nur für zehn Verfahren pro Semester aufkommen. Nach Auskunft der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) kommen allein im Wintersemester 2007/08 auf annähernd 8 400 Studienplätze für Medizin rund 35 000 Bewerber. jr/pm Gewalt am Arbeitsplatz ![]() Angriffe auf PflegerINach einer Studie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ist jeder zehnte Erwerbstätige in der EU körperlicher und psychischer Gewalt bei der Arbeit ausgesetzt. Wenig bekannt sei, dass Beschäftigte in Betreuungs- und Pflegeberufen oft Opfer von Gewalt werden, meldet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Angeschrien, bespuckt, geschlagen oder verbal bedroht zu werden gehöre für viele von ihnen zum beruflichen Alltag. Jedes Jahr werden laut BGW in über 4 000 Fällen Beschäftigte durch verwirrte oder aggressive Menschen verletzt. Experten schätzten die Dunkelziffer auf bis zu 50 Prozent.jr/pm zm 98, Nr. 5, 01.03.2008, Seite 106 |