Praxis-Homepage

Rechtlich auf der sicheren Seite

1. April 2008 - Beinahe jede zweite Arzt-Homepage in Deutschland hat rechtliche Mängel, resümiert die Stiftung Gesundheit und verw
Eine Homepage ist für Arzt und Patienten ein Gewinn - vorausgesetzt sie ist aktuell und rechtlich einwandfrei
eist auf ihre bundesweite Stichprobe. Der NAV-Virchow-Bund hat deshalb eine Checkliste erarbeitet, die die juristischen Fallstricke auflistet - und Wege aufzeigt, wie man sie umgeht.


Gut 160 Websites von Medizinern aus ganz Deutschland und aller Fachdisziplinen untersuchte die Stiftung Gesundheit für ihre Stichprobe.

Ergebnis: Auf mehr als 45 Prozent dieser Internetauftritte entsprach das Impressum nicht dem Telemediengesetz - oder fehlte völlig. Nur knappe 19 Prozent der Seiten waren laut Stichprobe rechtlich einwandfrei. Das ist besonders heikel, wenn die Homepage ein Kontaktformular oder anderes Antwortfeld besitzt. Dann werden, so die Stiftung, nämlich automatisch Userdaten verarbeitet. Dasselbe gilt bei Rezeptvorbestellungen und Online-Terminvergaben. Dabei genügt eine Erklärung, zu welchem Zweck die Daten gespeichert werden und an welcher Stelle der User mitteilen kann, dass er keinerlei Verarbeitung und Speicherung seiner Daten wünscht - schon ist man aus dem Schneider.

Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz wurden dagegen selten verletzt, berichtet die Stiftung Gesundheit: Vorher-Nachher-Bilder fanden sich in weniger als vier Prozent, Publikationslisten nur in 1,5 Prozent der Fälle. Die Prüfer vergaben außerdem Noten für die Webgestaltung: 18,5 Prozent erhielten die Wertung gut oder sehr gut. In dieser Gruppe war der Anteil der Sites, auf denen das Impressum nicht stimmte, übrigens nur halb so groß wie bei der Gesamtheit.


Unnötige Abmahnrisiken
Solche Fehler können für den Praxisinhaber gravierende Folgen nach sich ziehen: vom Bußgeld bis zur kostenpflichtigen Abmahnung. "Diese Mängel bringen unnötige Abmahnrisiken", bestätigt Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit. "Dabei sind sie eigentlich leicht vermeidbar."

Der Meinung ist auch der NAV-Virchow-Bund. Damit sich der Mediziner bei der Entwicklung seiner Homepage nicht im Amtsdeutsch der Juristerei verheddert, hat der Verband praktische Tipps veröffentlicht.

Ein Arzt, der eine Praxishomepage betreibt, unterliegt nämlich den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere Paragraf 6, Teledienstgesetz. Verstößt er dagegen, droht ihm eine Geldbuße. Darüber hinaus muss der Mediziner die Bestimmungen seiner Berufsordnung beachten.

Genauso relevant: die Werbeverbote. Im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Heilmittelwerbegesetz (HWG) steht beispielsweise, dass man keine Vorher-Nachher-Bilder von ärztlichen Behandlungen ins Netz stellen darf. Besondere Vorsicht sollte der Arzt auch walten lassen, wenn er Kartenmaterial verwenden will, etwa Stadtpläne, da diese unter Copyright stehen und nur mit der jeweiligen - in der Regel kostenpflichtigen - Genehmigung verwendet werden dürfen. Das Copyright betrifft natürlich alle fremden Bilder, Grafiken und Texte.

Wichtig ist auch, dass direkt auf der Homepage eine Datenschutzerklärung steht, die den Umgang mit personenbezogenen Daten erklärt. Ebenso zentral: eine Erklärung über die ungeschützte Versendung von E-Mails.
ck

Die vollständige "Checkliste für eine rechtssichere Praxis-Homepage" versendet der NAV-Virchow-Bund gegen eine Porto- und Versandpauschale von 2 Euro:
NAV-Virchow-Bund, Abt. Service,
Postfach 10 26 61, 50466 Köln,
E-Mail: info@nav-virchowbund.de

 
Das steht im Impressum
Jede Homepage benötigt ein Impressum, das folgende Angaben enthalten muss:
Name des Arztes/Zahnarztes und seine vollständige Niederlassungsadresse , bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme mit dem Arzt ermöglichen einschließlich E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer
die zuständige Kammer
die Berufsbezeichnung " Arzt"/"Zahnarzt" mit Angabe des Staates, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
die jeweilige Berufsordnung sowie Angaben dazu, wie diese zugänglich ist (hier ist eine Verlinkung zur jeweiligen Kammer ratsam)
bei Vertragsärzten und Vertragszahnärzten die zuständige KV beziehungsweise KZV mit Bestimmungen und wie diese zugänglich sind (Verlinkung)
gegebenenfalls das Partnerschaftsregister, in das der Mediziner eingetragen ist und die entsprechende Registernummer
die Umsatzsteueridentifikationsnummer, sofern sie vorliegt.

Darüber hinaus empfiehlt der Virchow-Bund, bei der Konzeption der Praxis-Homepage unter anderem auf folgende Punkte zu achten:

Design und Navigation
den Auftritt übersichtlich strukturieren
nicht zu kleine Schriften wählen
am besten die Links regelmäßig überprüfen, ob sie noch funktionieren und der gewünschte Inhalt noch vorhanden ist
Links als solche klar erkennbar machen und überprüfen, dass sie auch ohne Grafiken, Java oder Flash funktionieren

Transparenz
Ziel und Funktion der Homepage sollten über die Inhalte klar erkennbar sein
der Betreiber ist namentlich genannt
eine berufliche Vita des Arztes und kurze Beschreibung des Praxisteams sind von VorteilVertraulichkeit
die Datenschutzerklärung sollte direkt einzusehen sein; sie erklärt den Umgang mit den personenbezogenen Daten
eine Erklärung, dass eine Übersendung von E-Mails ungeschützt erfolgt und die Richtlinien des Berufsrechts eingehalten werden, ist ratsam (zum Beispiel keine Diagnostik per Mail)

Aktualität
nennen Sie das Datum der letzten Aktualisierung jeder Seite

Zugriff
Aufbau und Abruf von Seiten sollte bei einem 28,8 K Modem innerhalb von 20 Sekunden erfolgen

Medizinische Informationen
medizinische Informationen zu Krankheitsbildern und Therapien sollten patientenverständlich sein

Praxisorganisation
Informationen zur Anmeldung und Terminvergabe sind wichtig für die Patienten
Daten, wie Sprechstundenzeiten, Telefon- und Faxnummer auch
geben Sie einen Hinweis, wie die medizinische Versorgung auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten gewährleistet wird
die Lage der Praxis und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten beschrieben oder per Lageplan angezeigt werden
Parkmöglichkeiten beschreiben
ist die Praxis behindertengerecht, ist der Hinweis auf Fahrstuhl, Liegentransporte und Toiletten sinnvoll.


zm 98, Nr. 7, 01.04.2008, Seite 100-101