1. April
2009 - Der Vorstand der BZÄK hat die Arbeitsschwerpunkte der
Bundeszahnärztekammer für das Jahr 2009 festgelegt.
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Nachfolgend geben die zm eine Dokumentation
des Textes wieder.
Mit Blick auf die Zukunft der Zahnheilkunde ist es für die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) maßgebend, dass jeder Bürger
Zugang zu qualitativ hochwertiger zahnärztlicher Versorgung haben sollte,
die von gut ausgebildeten, qualifizierten und kompetenten Zahnärzten, in
Kooperation mit entsprechend dem zahnärztlichen Delegationsrahmen
eingesetzten Mitarbeiterinnen, erbracht wird. Vor diesem Hintergrund steht
immer der Patient im Mittelpunkt.
Die BZÄK wird konsequent für eine freiberufliche Berufsausübung
mit Niederlassungsfreiheit sowie für den Erhalt der freiberuflichen
Selbstverwaltung eintreten, um den sozialpolitischen und medizinischen
Herausforderungen zu begegnen, die auf zunehmende soziale Diskrepanzen,
wirtschaftliche Ungleichheiten, Globalisierung, Alterung der Bevölkerung
sowie auf die Folgen der Innovation und der technologischen Entwicklung
zurückzuführen sind. In diesem neuen übergreifenden Rahmen
fällt der Zahnheilkunde eine wichtige Rolle zu. Die Förderung der
Mundgesundheit muss ein fester Bestandteil der allgemeinen
Gesundheitsförderung für unsere Bürger sein, da Mundgesundheit
ein wesentlicher Faktor für die allgemeine Gesundheit und
Lebensqualität ist.
Die konzeptionelle und inhaltliche Ausrichtung der BZÄK wird durch das
gesellschafts- und sozialpolitische Umfeld beeinflusst. Bei der
Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zeichnen sich im engeren Sinne
folgende wesentliche Trends ab:
1. die Patientenzentrierung im Gesundheitswesen
2. Maßnahmen der Qualitätsförderung
3. die zunehmende Bedeutung der evidenzbasierten Zahnmedizin und der
Versorgungsforschung
Daraus leiten sich für die Arbeit der BZÄK nachfolgende Schwerpunkte
ab:
1. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Ziel ist eine GOZ, die den Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte und
präventionsorientierte Zahnheilkunde gerecht wird und die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertet ist. Der Patient besitzt das
Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt, den eine Gebührenordnung
abbilden muss.
2. Freiheit und Flexibilisierung der Berufsausübung in fachlicher
Unabhängigkeit
Die Novellierung der Approbationsordnung muss forciert werden, um weiterhin
einen hohen Ausbildungsstandard zu gewährleisten. Bei der Fort- und
Weiterbildung (MBO) sind die europäischen Entwicklungen zu
berücksichtigen. Die in der Berufsordnung niedergelegten Grundsätze
zur Flexibilisierung der Berufsausübung bedürfen unter der
Prämisse der Eigenverantwortung und fachlichen Unabhängigkeit einer
aktiven Gestaltung.
3. Mitgestaltung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung mit
freier Arztwahl, Patientenrechte (EU), Transparenz,
Behandlungsfehlerdokumentation, Information
Die BZÄK setzt sich für eine qualitätsorientierte
zahnmedizinische Versorgung ein, die unerlässlich ist, um einen guten
Gesundheitszustand sicherzustellen. Sie ist bemüht, eine offene Kultur der
Patientensicherheit zu schaffen, in der Zahnärzte aus eigenen und fremden
Erfahrungen lernen können.
Die BZÄK unterstützt die Erhöhung der gesundheitlichen Kompetenz
der Patienten und die Stärkung der Patientensouveränität durch
ein System transparenter Patientenberatung. Patienten sollen befähigt
werden, ihre Rolle als mündiger Patient wahrzunehmen. Hierzu gehören
unter anderem qualitätsgesicherte, unabhängige und zielgerichtete
Gesundheitsinformationen, die laienverständlich sind.
4. Unterstützung der Einführung eines Systems
befundabhängiger Festzuschüsse für die gesamte Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde
Die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Zahnmedizin stößt
zunehmend an gesundheitsökonomische Grenzen. Der Patient hat ein Recht auf
Teilhabe am medizinischen Fortschritt, ohne seine solide Grundversorgung zu
verlieren. Festzuschüsse bieten einen allgemein akzeptierten Ansatz, dies
zu realisieren.
5. Förderung der Versorgungsforschung
Versorgungsforschung bedeutet für den Berufsstand eine kritische
Auseinandersetzung auf wissenschaftlicher Grundlage mit den Rahmenbedingungen
des Versorgungsalltages als Beitrag zur Gesundheitssystemgestaltung.
6. Qualitätsförderung
Aspekte der Qualitätsförderung berühren alle Bereiche der Arbeit
der Bundeszahnärztekammer. Eine selbstbestimmte
Qualitätsförderung auf wissenschaftlicher Grundlage richtet sich auf
den Patienten aus und orientiert sich am zahnärztlichen Versorgungsalltag.
7. Berufscodex für Zahnärzte / Ethik in der Zahnheilkunde
Für alle Aspekte der zahnärztlichen Berufsethik und des
professionellen Verhaltens sowie der Verpflichtung qualitativ hochwertige
zahnärztliche Leistungen zu erbringen, wird der Berufskodex für
Zahnärzte in der Europäischen Union des CED (2007) als Grundlage der
berufspolitischen Arbeit der BZÄK genommen.
8. Evidence-based Dentistry als Grundlage einer präventionsorientierten
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Die Nutzenbewertung zahnärztlicher Maßnahmen wird stärker an
den Prinzipien der Evidence-based Dentistry gemessen. Wissenschaftliche
Forschungsansätze sollten sich deshalb an diesen Prinzipien ausrichten, um
dem Zahnarzt im Versorgungsalltag die nötige Sicherheit für seine
Behandlungsentscheidung zu geben.
Ausführungen zu den Arbeitsschwerpunkten
Erwartungen an die Politik
Grundlegende
und zukunftsorientierte Gesundheitsreform auf wissenschaftlich abgesicherter
Grundlage und auf objektiver betriebswirtschaftlicher Bewertung
Schaffung einer
soliden Finanzierungsgrundlage einer zukünftigen Krankenversicherung, die
die demografischen Veränderungen, sozialen Aspekte, den
medizinischtechnischen Fortschritt und einen fairen Wettbewerb der
Kostenträger berücksichtigt sowie das Beitragsaufkommen vom Faktor
Arbeit perspektivisch entkoppelt
Einführung
eines sozial gerechten Systems befundabhängiger Festzuschüsse
für die gesamte Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Erleichterung
des Zugangs zur Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips
Garantie der
freien Arztwahl anstelle von Einkaufsmodellen
Eintreten
für die Freiberuflichkeit und damit für eine unabhängige,
eigenverantwortliche und nicht gewerbliche zahnärztliche Versorgung als
Voraussetzung für ein freiheitliches Gesundheitswesen
Erhalt der
freiberuflichen Selbstverwaltung
Entbürokratisierung, mehr Transparenz und mehr Menschlichkeit im
Gesundheitswesen
Jede
politisch-ideologische Einflussnahme auf die zahnärztliche
Berufsausübung ist abzulehnen
Gebührenordnung für Zahnärzte
Am 15. November
2008 hat die außerordentliche Bundesversammlung der
Bundeszahnärztekammer einstimmig den Entwurf einer Verordnung zur
Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte
(Referentenentwurf GOZ vom 22. 10. 2008) des Bundesministeriums für
Gesundheit abgelehnt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Arbeiten an der
neuen Gebührenordnung für Zahnärzte von rein budgetorientierten
Gedanken geprägt sind, die einer privaten Gebührenordnung jedoch
wesensfremd sind. Der vorliegende Entwurf
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Patientenzentrierung im Gesundheitswesen, Qualitätsförderung und
Prävention stehen bei der BZÄK ganz oben auf der
Prioritätenliste. |
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umfasst Regelungen, die Auswirkungen entfalten,
nicht nur hinsichtlich des Kreises der privat Krankenversicherten, sondern auch
hinsichtlich der Mehrkostenleistungen der GKV-Versicherten. Gerade im Hinblick
auf letzteren Regelungsbereich ist festzustellen, dass mit dem Entwurf
Honorareinbußen gerade in dem von der Politik immer wieder als besonders
förderungswürdig herausgestellten Bereich der präventiven
zahnerhaltenden Leistungen mit ihrem nicht unerheblichen Anteil am
Versorgungsgeschehen verbunden sind.
Am 31. Januar
2007 hat die außerordentliche Bundesversammlung der
Bundeszahnärztekammer einstimmig den Entwurf einer "Honorarordnung
der Zahnärzte" (HOZ) verabschiedet, der den Anforderungen an eine
wissenschaftlich fundierte und präventionsorientierte Zahnheilkunde
gerecht wird und durch eine auf betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
beruhende Bewertung die Grundlage für eine qualitativ hoch stehende
Zahnheilkunde schafft. Die Bundesversammlung hat mit der Verabschiedung der
Honorarordnung der Zahnärzte dem Vorstand der Bundeszahnärztekammer
das Mandat erteilt, den Entwurf als den wissenschaftlich fundierten und
betriebswirtschaftlich objektiv ermittelten Vorschlag der Zahnärzteschaft
für eine neue Gebührentaxe zu veröffentlichen und zum Inhalt der
aktiven politischen Arbeit der Bundeszahnärztekammer zu machen. Die HOZ
ist damit der Vorschlag und Maßstab des Berufsstandes bei allen
Aktivitäten zur Novellierung der GOZ und bedarf auf Grundlage der
wissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnislage der
ständigen Weiterentwicklung.
Im Jahre 1997
wurde die "GOZ-Analyse" ins Leben gerufen, mit der - auf Dauer
angelegt - Daten zum privatzahnärztlichen Liquidationsverhalten erhoben
und ausgewertet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat
angekündigt, die Novellierung der GOZ zukünftig nicht mehr nur in
größeren Zeitabständen in Angriff zu nehmen, sondern ein
Verfahren der kontinuierlichen Beobachtung und Anpassung installieren zu
wollen. Die GOZ-Analyse wird damit eine über die interne Berufspolitik
hinausgehende Bedeutung erhalten. Dem trägt die Bundeszahnärztekammer
Rechnung durch Stärkung der eigenen Fachkompetenz.
Freiheit und Flexibilisierung der Berufsausübung in fachlicher
Unabhängigkeit:
Approbationsordnung für Zahnärzte
Die Reform der
Approbationsordnung ist seit Langem überfällig. Die
Bundeszahnärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), der Vereinigung der
Hochschullehrer der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und dem Freien
Verband der Deutschen Zahnärzte (FVDZ) einen Entwurf einer neuen
Approbationsordnung erarbeitet und vorgelegt, der den Bedürfnissen der
modernen Zahnheilkunde Rechnung trägt. Auch der medizinische
Fakultätentag (MFT) und somit die gesamte medizinische und
zahnmedizinische Wissenschaft, die zahnärztlich politischen Gruppierungen
sowie die Studentenschaft haben dem Entwurf einhellig zugestimmt. Die BZÄK
setzt sich für eine zügige politische Umsetzung der neuen
Approbationsordnung ein.
Berufsordnung
Der zahnärztliche Beruf ist nach Definition und Selbstverständnis ein
freier Beruf und kein Gewerbe. Die Bundeszahnärztekammer gibt mit ihrer
Musterberufsordnung eine Empfehlung für eine Anpassung und Modifizierung
der Berufsordnungen für die deutschen Zahnärzte ab. Dabei sind die
aktuellen Aspekte Rechtsprechung, die Veränderungen des Berufsbildes des
Zahnarztes und neue Formen der Berufsausübung zu berücksichtigen.
Dies bedarf der aktiven Gestaltung durch die Zahnärztekammern.
Patientenorientierung / Patientensicherheit
Förderung
und Koordination der Arbeit der Patientenberatungsstellen unter Einbezug von
Zweitmeinungsmodellen der zahnärztlichen Berufsorganisationen unter der
Begrifflichkeit der umfassenden Patientenberatung
verstärkte
Kommunikation der Möglichkeiten der Patientenberatung unter Nutzung der
Patientenhotline der BZÄK
Erstellung
weiterer qualitätsgesicherter Patienteninformationen
Sicherung eines
funktionierenden Gutachter- und Schlichtungswesens, Verstärkung der
Transparenz im Gutachter- und Schlichtungswesen
Schaffung eines
Fehlermanagementsystems auf freiwilliger, nicht justiziabler und anonymer
Grundlage als wesentlicher Beitrag zur Qualitätsförderung
Gewinnung von
mehr Transparenz durch Kostenerstattung
Unterstützung der Einführung eines Systems befundabhängiger
Festzuschüsse für die gesamte Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde:
Präventionsorientierte Neubeschreibung der Zahnmedizin
Die Bundeszahnärztekammer hat in mehrjähriger Zusammenarbeit mit der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Gesellschaft
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eine umfassende Beschreibung einer
präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erarbeitet. Diese
ist wissenschaftlich fundierte Richtschnur insbesondere bei:
der
Neuausrichtung hin zu einer ursachengerechten, zahnsubstanzschonenden und
präventionsorientierten Versorgung der Patienten zur Erhaltung von mehr
Gesundheit und Lebensqualität auf wissenschaftlich abgesicherter Basis,
der geplanten
Novellierung der Approbationsordnung,
dem weiteren
Ausbau der Systematik befundorientierter Festzuschüsse mit
Kostenerstattung,
der Neufassung
eines Leistungskatalogs und der Vergütungssysteme / Gebührenordnung -
die Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ)
Kontinuierliche
Fortschreibung der präventionsorientierte Neubeschreibung der Zahnmedizin
Prophylaxe ein Leben lang - Prävention für alle Altersgruppen
Weitere
Umsetzung des Konzeptes der Primär-, Sekundär- und
Tertiärprävention innerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Auswertung der
DMS IV und weiterer Datengrundlagen hinsichtlich präventionspolitischer
Potenziale und Herausforderungen an den Versorgungsalltag
Individual- und
Intensivprophylaxe, Kollektivprophylaxe, Gruppenprophylaxe als wichtigste
Ansätze zur Verbesserung der Mundgesundheit
Propagierung
kollektivprophylaktischer Maßnahmen, zum Beispiel Kochsalzfluoridierung
Kontinuierliche
Fortsetzung der erfolgreichen Präventionsstrategien im Kindes- und
Jugendalter
Stärkung
der sozialmedizinischen Kompetenz des Berufsstandes durch besondere
Konzentration auf sozio-ökonomische und medizinische Risikogruppen sowie
auf Erwachsene, alte Menschen und Menschen mit Behinderungen
Entwicklung von
Strategien zur Senkung von Risikofaktoren, zum Beispiel Rauchen, im
Versorgungsalltag
Fokus:
Alterszahnheilkunde
Verstärkte
Aktivitäten zur Prävention, Erkennung, Therapie und Nachsorge bei
Parodontalerkrankungen
Fokus:
Wechselwirkungen zwischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Allgemeinmedizin
- verstärkte Interaktionen mit dem ärztlichen Berufsstand
Aktivitäten zur Ernährungslenkung in Zusammenarbeit mit anderen
gesundheitspolitischen Aktionen
Erhöhung
der Lebensqualität durch Verbesserung der Mundgesundheit über die
Optimierung von Professional Health Care und Oral Health Self Care
Unterstützung des Bundes bei der Gesundheitsberichterstattung
Mitarbeit in
präventionspolitischen Gremien
Publikationen
und Vortragstätigkeit
Fachliche
Kooperation mit verschiedenen Partnern zur Verbesserung der Mundgesundheit
Beratung aller
wissenschaftlicher und gesundheitspolitischer Gremien zur zahnärztlichen
Prävention
Wissenschaft und Forschung in der Zahnmedizin
Förderung
der Versorgungsforschung
Förderung
der Prinzipien der EbM/EbD in die Forschungsaktivitäten der
zahnmedizinischen Wissenschaft, insbesondere im Hinblick auf die
Nutzenbewertung zahnmedizinischer Präventions- und Therapieverfahren
Qualitätsförderung
Entwicklung und
Implementierung evidenzbasierter Leitlinien in der Zahnmedizin
Beratung bei
einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystemen für die
Zahnarztpraxis
Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung, Entwicklung von
Indikatoren in der Zahnmedizin
Entwicklung
eines zahnärztlichen Fehlermanagementsystems
Unterstützung der Qualitätszirkel als Keimzellen kollegialer
Qualitätsförderung
Förderung
der Fort- und Weiterbildung als wichtiges Element der Förderung der
Umsetzung des modularen Systems der zahnärztlichen Fort- und
Weiterbildung. Dabei sind auch die Entwicklungen zu den
Masterstudiengängen und den curricularen Fortbildungen mit einzubeziehen.
Überarbeitung der Weiterbildungsordnung vor dem Hintergrund
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Prophylaxe ein Leben lang - dazu
gehört die Alterszahnheilkunde. |
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der europäischen Richtlinien als höchste
Stufe der postgradualen Qualifizierung unter Berücksichtigung der
wissenschaftlichen Entwicklungen, des Systems der präventionsorientierten
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Anforderungen an den Versorgungsalltag
beziehungsweise Versorgungsbedarf
Unterstützung der Absolventen bei der Integration im Berufsalltag, die
Neuauflage der Broschüre "Der Weg in die Freiberuflichkeit -
Praxisgründung" dient als Grundlage für die Entwicklung von
Curricula der Berufskundevorlesung an den Hochschulen.
Unterstützung und Bearbeitung von Fragen zu Arzneimitteln und
Medizinprodukten sowie spezieller Themenkomplexe der Zahnärztlichen
Berufsausübung durch Informationen der Kollegenschaft und Bearbeitung in
den jeweiligen Ausschüssen
Praxisbegehungen: Hilfestellung und Aufklärung
Erstellung von
Arbeitshilfen im Umgang mit der Empfehlung des Robert Koch-Instituts zur
"Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderungen an die
Hygiene" und Arbeitshilfen für den (Muster-)Hygieneplan BZÄK /
DAHZ 2006. Die Verantwortlichkeit sollte alleine bei den
Selbstverwaltungsorganen liegen. Bezirksregierung und Gesundheitsämter
sollten nur bei anlassbezogenen Begehungen involviert sein.
Interessenvertretung für die Bundeszahnärztekammer in den Bereichen
Normung und Bürokratieabbau
Zahnärztliche MitarbeiterInnen
Berufsbildung
und Jugendpolitik: Förderung qualifizierten Fachkräftenachwuchses im
Assistenzbereich und damit Gewährleistung der gesellschaftlichen Teilhabe
junger Menschen
Statistische
Erfassung der Ausbildungszahlen der Zahnmedizinischen Fachangestellten
Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Musterfortbildungsordnungen für die
Praxisassistenz unter Nutzung des novellierten Delegationsrahmens
Beratung bei
der Neukonzeption der Berufsbildungsstatistik
Aktive
Begleitung europäischer Entwicklungen, wie Europäischer
Qualifikationsrahmen (EQF)
Dokumentation
Zur
Dokumentation der zahnärztlichen Berufsausübung und des
gesundheitspolitischen Umfeldes wurden erstmals im Jahr 2008 relevante Daten in
einem statistischen Jahrbuch zusammengefasst und veröffentlicht. Dieses
Projekt wird fortgeführt.
Europa
Vertretung der Interessen der Bundeszahnärztekammer und des
europäischen Dachverbands nationaler zahnärztlicher Organisationen
(CED) bei den EU-Institutionen; Vermittlung der Position im Hinblick auf:
den Entwurf
einer EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
den Erhalt der
einstufigen zahnmedizinischen Ausbildung in der EU
das
Grünbuch der EU-Kommission über Gesundheitsberufe
die Begleitung
und Förderung von EU-Initiativen im "Public Health"-Bereich
(allgemeine Gesundheitsstrategie, Tabak). Fokus: Prävention, Erhöhung
der Lebensqualität durch Verbesserung der Mundgesundheit; Wechselwirkungen
zwischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Allgemeinmedizin
die Begleitung
der Gesetzgebung wie auch nicht legislativer Initiativen, welche die
zahnärztliche Praxis betreffen (Medizinprodukte, Amalgam,
Bleachingprodukte)
Beratung der
Kommission und des Europäischen Parlaments zu wissenschaftlichen und
gesundheitspolitischen Fragen
Mitarbeit in
europäischen Gremien (European Health Policy Forum, Expertengruppe der
Kommission über Medizinprodukte, Expertengruppe zur Patientensicherheit
und weitere Gremien)
Mitarbeit in
den Arbeitsgruppen des CED: "Internal Market" und "Ethical
Code"; "Education", "Medical Devices",
"Amalgam", "Patient Safety"
Fachliche
Kooperation mit den Brüsseler Repräsentanten deutscher und
europäischer Verbände im Gesundheitsbereich zur Bewertung der
Auswirkungen der EU-Gesetzgebung und -Rechtsprechung auf
Gesundheitsdienstleistungen
Fachliche
Kooperation mit den Brüsseler Repräsentanten deutscher und
europäischer Organisationen Freier Berufe. BZÄK
zm 99, Nr. 7, 01.04.2009, Seite
16-21
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