Bekanntmachung der Bundeszahnärztekammer

Verzeichnis der zahnärztlichen Leistungen

basierend auf der wissenschaftlichen Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Als Anlage einer zu novellierenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat die Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auf der Grundlage der wissenschaftlichen Neubeschreibung einen neuen Leistungskatalog formuliert, der den Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte und präventionsorientierte Zahnheilkunde gerecht wird. Die für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde derzeit gültige Gebührenordnung aus dem Jahre 1988 entspricht in weiten Teilen nicht mehr dem heutigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat seitdem eine intensive Weiterentwicklung erfahren, die aus fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie aus neuen und verbesserten medizinischen Techniken resultiert. Ziel der Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist es, eine umfassende präventionsorientierte, ursachengerechte und Zahnsubstanz schonende Behandlung zu ermöglichen, die weit über die Förderung reiner primär-prophylaktischer Leistungen, etwa bei Karies oder Parodontitis, hinaus reicht. Neue Behandlungsstrategien und Therapieformen verändern in der zahnärztlichen Praxis zunehmend Diagnostik, Prävention und Therapie und damit das Berufsbild. Art und Umfang
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der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde werden folglich nicht mehr primär vom Therapieprinzip, sondern befund- und indikationsbezogen geprägt. So sind bei gleichem Ausgangsbefund häufig verschiedene Therapieformen mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlicher medizinischer Auswirkung im Einzelfall möglich. Mit der vorliegenden neuen innovativen Leistungsbeschreibung gibt die Bundeszahnärztekammer dem Zahnarzt eine Grundlage, die es ihm ermöglicht, dem Patienten eine am medizinisch Notwendigen und auch an den subjektiven Wünschen des Patienten ausgerichtete Therapie zu offerieren.

Berlin, im März 2006

Dr. Dr. Jürgen Weitkamp
Präsident der Bundeszahnärztekammer

Dr. Peter Engel
Vorsitzender des Senates für
privates Leistungs- und Gebührenrecht
der Bundeszahnärztekammer


zm 96, Nr. 8, 16.04.2006, Seite 110-113