16. April 2006 - Viele
Positionen der Zahnärzteschaft zu Fragen des Gesundheitswesens sind
vorwiegend weltanschaulich begründet. Sie lassen sich oft nicht mit Fakten
belegen oder stehen dazu sogar im Widerspruch.
| Prof. Staehle legt hier aus
seiner Sicht dar, welche Aufgabe die Zahnmedizin nach einer Gesundheitsreform
hat. Diese Frage wird in der Fachwelt kontrovers behandelt - der vorliegende
Artikel entspricht daher nicht der Meinung der Redaktion. Die zm freuen sich
auf eine intensive Diskussion zu dem aktuellen Thema und bieten ihren Lesern
dafür ein Forum. |
Ziel ist deshalb, dass sich standespolitische
Forderungen künftig mehr auf spezifisch zahnmedizinische und weniger auf
ideologische Argumente stützen. Um dem Berufsstand eine fachliche
Argumentationsbasis zu liefern, muss die bisher vernachlässigte
zahnmedizinische Versorgungsforschung in Zukunft ausgebaut werden.
Die zentrale Forderung der zahnärztlichen Standespolitik in Deutschland
besteht seit Jahren darin, die Zahnmedizin weitgehend zu privatisieren und dem
freien Spiel der Marktkräfte zu überlassen. Begründet wird der
Wunsch nach einem "Systemumbruch" mit medizinischen (1),
ökonomischen (2) und ideologischen (3) Argumenten.
1. Medizinische Argumente
Von den Wortführern aus Teilen des
zahnärztlichen Berufsstandes wird bis heute eine Sonderstellung
zahnmedizinischer Leistungsbereiche in erster Linie damit begründet, dass
hier i
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m Gegensatz zur Medizin "vermeidbare"
Erkrankungen vorliegen würden, die zudem nicht lebensbedrohlich seien [7].
Es ist bemerkenswert, dass dieser pauschalen Feststellung kaum widersprochen
wird, obwohl sie offenkundig unzutreffend ist [24].
Bekanntlich gibt es auch in der Medizin zahlreiche dringend
behandlungsbedürftige Krankheiten, die einerseits als vermeidbar und
andererseits als nicht lebensbedrohlich anzusehen sind. Das Institut der
deutschen Zahnärzte (IDZ) hat 2003 Erkrankungsrisiken somatischer,
(psycho-)sozialer und verhaltensabhängiger Art aufgezeigt und dabei
festgestellt, dass es im Hinblick auf die Vermeidbarkeit zwischen
zahnmedizinischen Erkrankungen und Allgemeinerkrankungen große
Übereinstimmungen gibt (Abb. 1) [10].
Konstruierter Gegensatz
Das Prinzip der Präventionsorientierung gilt somit nicht nur für die
Zahnmedizin, sondern auch für die Medizin: Viele Allgemeinerkrankungen
können unter bestimmten Voraussetzungen durch ausgewogene Ernährung,
Körperhygiene und Sport
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in ihrem Verlauf positiv beeinflusst werden. Der
in diesem Zusammenhang immer wieder konstruierte Gegensatz zwischen Medizin und
Zahnmedizin lässt sich somit fachlich nicht hinreichend begründen.
Die Präventionsforschung befasst sich sowohl in der Medizin als auch in
der Zahnmedizin mit der Frage, wie im Zusammenwirken verschiedener
Risikoeinflüsse Krankheiten entstehen und wie sich diese durch
äußere Einflussnahmen vermeiden oder zumindest in Ausprägung
und Verlauf abmildern lassen.
Aus der Tatsache, dass Zahnschäden durch äußere Einwirkungen
beeinflussbar sind, leitet ein Teil der zahnärztlichen Profession
Konsequenzen für jene ab, die ihrer "Eigenverantwortung" nicht
genügend Rechnung tragen. Sie legt dabei seit etlichen Jahren großen
Wert auf die Feststellung, dass sich der allergrößte Teil von
Zahnerkrankungen einschließlich Zahnverlust vermeiden ließe, wenn
die Bevölkerung nur die Ratschläge zum Mundgesundheitsverhalten
besser befolgen würde [7] .
Das Auftreten oraler Erkrankungen wird dabei zunehmend moralisch gewertet. Man
schreckt inzwischen selbst vor
Verunglimpfungen nicht mehr zurück und behauptet, Karies und Parodontitis
würden schuldhaft provoziert. Im Jahr 2000 wurde deshalb von höchster
standespolitischer Ebene verlangt, dass "Mundferkel" die
Solidargemeinschaft künftig nicht mehr länger mit ihrer Unvernunft
belasten dürften [23]. 2003 wurde diese Forderung unter Verweis auf die
Aussage eines Schweizer Gesundheitsökonomen bekräftigt: "Ich
möchte nie in einem Solidarsystem mit denen sein, die sich nicht die
Zähne putzen" [2], "Verschonen Sie mich vor einer
Solidarität mit Leuten, die ihre Zähne nicht putzen" [21].
Spreu und Weizen
Diese seit Jahren verfochtenen standespolitischen Positionen haben den Weg
dafür geebnet, dass inzwischen in zahnärztlichen Fachzeitschriften
eine härtere Gangart eingeschlagen wird. So wird beispielsweise in der
Zeitschrift "Dental-Spiegel" ausgeführt, orale Erkrankungen
seien Folgen von ungesundem, falschem und asozialem (!) Verhalten, das gerade
für die Angehörigen der sozialen Unterschicht nicht noch durch
Leis-tungen der Gesetzlichen Krankenversicherung belohnt werden dürfe,
sondern vielmehr bestraft werden müsse. Konkret wurde etwa vorgeschlagen,
Zähne von zahlungsschwachen Patienten mit endodontischen Erkrankungen in
Zukunft nur noch zu extrahieren. Patienten, die hohe Behandlungskosten nur
bedingt privat tragen können, werden heute in der Fachpresse als
"Verweigerer", "Meckerer", "Spreu" und
"Schuldige" beschimpft. Zur Patientenselektion wurde 2005 folgender
fachlicher Rat erteilt: "Da man sich mit Verweigerern sinnigerweise nicht
weiter befasst
plant man die Endo-Therapie also nur noch mit Leuten, die
es (sich) wert sind. Damit man kein schlechtes Gewissen bekommt: Normalerweise
kommt keiner unschuldig' in die Situation, dass eine Endo fällig
wird (Ausnahme Unfall), da gibt es immer auch eine Vorgeschichte. Jahrelange
Vernachlässigung der Mundhygiene, exzessiver Süß-Verzehr
Wenn man solchen Leuten hilft (und da spendet man doch lieber für
irgendwelche Flutopfer), hat das keinen Sinn, die sind dadurch erst recht nicht
motiviert, etwas für sich und die eigene Gesundheit zu tun" [9].
Diese Argumentation stützt sich auf folgende Sichtweisen:
Zahnerkrankungen sind in aller Regel Folge von Fehlverhalten (Vermeidbarkeits-
und Selbstverschuldungsprinzip).
Die Schuld an
einem Behandlungsbedarf (hier: endodontischer Eingriff) liegt
grundsätzlich alleine beim Patienten.
Wenn
zahnerhaltende Behandlungskosten von Kostenträgern (mit) übernommen
werden, lähmt dies die Motivation, etwas für die eigene Gesundheit zu
tun (Schwächung der Selbst- und Eigenverantwortung).
Argumente stechen nicht
Obwohl eine solche Argumentationskette nicht sachgerecht ist und bei der
individuellen Patientenbetreuung erst recht nicht weiterhilft, hat es bislang
kaum ein Vertreter einer Zahnärztekammer oder sonstigen relevanten
Institution für erforderlich gehalten, diesen um sich greifenden
Vorstellungen Einhalt zu gebieten.
Unterstellt man die generelle Gültigkeit des Vermeidbarkeits- und
Selbstverschuldungsprinzips oraler Erkrankungen, ergibt sich daraus, dass die
Menschen in vielen Ländern offenbar in großem Umfang Vorschriften
zum Mundgesundheitsverhalten vorsätzlich oder aus Gleichgültigkeit
missachten. Anders wäre es nicht erklärbar, dass orale Erkrankungen
weltweit zu den am häufigsten verbreiteten chronischen Erkrankungen
zählen.
Es besteht somit eine erhebliche Diskrepanz zwischen einem unter ganz
bestimmten Konstellationen theoretisch erzielbaren Ergebnis und den praktisch
realisierbaren Gegebenheiten. Unter aktives Mundgesundheitsverhalten fallen
etwa Mundhygienemaßnahmen einschließlich der Verwendung von
Fluoridzahnpasten und der kontrollierte Umgang mit potenziell
zahnschädigenden Nahrungs- und Genussmitteln, wie Zucker. Seit geraumer
Zeit assoziiert man auch den Verzicht auf das Rauchen mit einer Verbesserung
der Mundgesundheit. Von Teilen des standespolitischen Umfeldes wird dabei die
Mundhygiene als vorherrschender Faktor dargestellt [28]. Zuweilen werden
präventive Maßnahmen sogar dezidiert auf die häusliche
Mundhygiene reduziert: "Prophylaxe - auf deutsch Zähneputzen"
[27]. Dazu ist Folgendes festzustellen: Über 80 Prozent der in Deutschland
lebenden Bevölkerung reinigen sich regelmäßig die Zähne.
Der Verbrauch von Mundhygienehilfsmitteln ist hier im Vergleich zum
europäischen Ausland überdurchschnittlich hoch. Fluoridhaltige
Zahnpasten haben einen Marktanteil von über 90 Prozent. Mundhygiene kann
somit auch in Deutschland als kulturhygienische Errungenschaft bezeichnet
werden [13]. Die Qualität von Mundhygienemaßnahmen ist dabei
bekanntlich aus den verschiedensten Gründen großen Schwankungen
unterworfen.
Betrachtet man nach den Empfehlungen der American Dental Association
Mundhygiene und präventive Betreuung isoliert, können nach einer
Studie von N. Kressin und Mitarbeitern diese beiden Faktoren zu einer
Vermeidung von Zahnverlust beitragen. Werden hingegen multivariate Modelle
zugrunde gelegt - und damit Faktoren wie Bildung, berufliche Qualifikation oder
Rauchen berücksichtigt - ergeben sich keine statistisch signifikanten
Zusammenhänge mehr. Bezieht man weitere Kriterien wie Einkommen oder
Fluoridexposition ein, dürften die Assoziationen nach Meinung der Autoren
noch geringer ausfallen [12].
Nicht immer schützt die Zahnbürste
Auch für den Berufsalltag ist das theoretisch formulierte Vermeidbarkeits-
und Selbstver-schuldungsprinzip problematisch, wenn dabei Konsequenzen vor
allem ökonomischer Art gefordert werden. Wenn beispielsweise bei einem
60-jährigen Patienten trotz Fehlens besonderer medizinischer
Risikofaktoren, wie etwa Diabetes mellitus, ein Zahn aufgrund einer
parodontalen Erkrankung extrahiert werden muss, ergeben sich mindestens zwei
Verantwortungsbereiche: die Verantwortung des Zahnarztes (Hat er die Erkrankung
mit ihrer Ursache rechtzeitig diagnostiziert? Unterbreitete er adäquate
Behandlungsvorschläge? Hat er korrekt behandelt?) und die Verantwortung
des Patienten. Wenn dieser, was häufig vorkommt, auf einen
regelmäßigen Zahnarztbesuch verweisen kann und glaubhaft versichert,
sich seit vielen Jahren regelmäßig die Zähne zu putzen,
gerät das oben formulierte Erklärungsmuster ins Wanken. Man
könnte ihm dann zwar immer noch vorwerfen, er habe nicht genügend
geputzt.
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| Ausgewogene Ernährung,
Körperhygiene und Sport gelten als probate Mittel zur Senkung von
Krankheitsrisiken. |
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Zum Beispiel nur mit Zahnbürsten und
Zahnseiden, nicht hingegen mit den bei ihm möglicherweise erforderlichen
Zahnzwischenraumbürsten. Dennoch grenzt es in sehr vielen Situationen des
Praxisalltags an Zynismus, bei der Notwendigkeit einer Extraktion einem
Patienten zu unterstellen, er wäre ja selbst Schuld, dass jetzt eine
größere Folgebehandlung anstehe. Dies gilt für nahezu alle
zahnmedizinischen Disziplinen.
Was die Verantwortlichkeit des Zahnarztes angeht, sei an dieser Stelle
angemerkt, dass die bisherige Sozialgesetzgebung mit ihren Richtlinien und dem
bundeseinheitlichen Bewertungsmaßstab einer echten
Präventionsorientierung vor allem für erwachsene Patienten kaum Raum
gelassen hat. Nur eine konsequente Ausrichtung der Praxis auf
fachwissenschaftlicher Grundlage in Richtung Prävention eröffnet dem
einzelnen Zahnarzt gegen diese Widerstände die Möglichkeit, gemeinsam
mit dem Patienten aktuelle Behandlungsprinzipien umzusetzen.
Aufklärung und Förderung statt finanzieller Druck
Die Hypothese, dass sich mit finanziellem Druck (= ökonomische
Eigenverantwortung) das aktive Mundgesundheitsverhalten (= medizinische
Eigenverantwortung) spürbar verbessern ließe, muss revidiert werden
[25, 26].
Auch die Allgemeinmedizin stellt die weit verbreitete Behauptung, dass sich
ökonomische Eigenverantwortung auf gesundheitsbewusstes Verhalten positiv
auswirke, immer mehr in Frage [1]. Die entscheidenden Faktoren für eine
hohe Akzeptanz gesundheitsbewussten Verhaltens sind vielmehr adäquate
Gesundheitsförderung und Aufklärung sowie gute sozioökonomische
Standards in Bildung und Lebensunterhalt.
Die Erwartungen über den künftigen Bedarf an zahnärztlichen
Interventionen müssen sachgerecht dargestellt werden. Obwohl die
Förderung des aktiven Mundgesundheitsverhaltens ein wichtiges
medizinisches Ziel ist, erscheint die Botschaft, die Bevölkerung
müsse nur ein paar mehr Zahnbürsten kaufen, dann würden
Zahnerkrankungen und Zahnverlust hinfällig, mit Blick auf die
epidemiologische Datenlage als vollkommen unrealistisch.
Nach allem, was bislang bekannt ist, führen
Aufklärungsmaßnahmen über ein aktives Mundgesundheitsverhalten
in einer Population in Verbindung mit dem medizinischen Fortschritt
nämlich nur zu einer Verringerung oder einem Hinauszögern von oralen
Erkrankungen, nicht aber zu ihrer vollständigen Verhinderung
("Kompression der Morbidität") [33]. Auch in Ländern, die
frühzeitig präventive Leistungen etabliert haben, zum Beispiel in der
Schweiz, gibt es bei Erwachsenen und Senioren einen hohen zahnärztlichen
Behandlungsbedarf [25].
Die weit verbreitete Behauptung, dass sich die Mundgesundheit in der Schweiz
aufgrund der dort vollzogenen Privatisierung generell besser darstelle als in
Deutschland, kann durch epidemiologische Daten nicht belegt werden. Auch der
Hinweis des Schweizer Gesundheitsökonomen Willy Oggier, die Zahl der
Prothesenträger sei in der Schweiz nur etwa halb so hoch wie in anderen
europäischen Ländern, lässt keinen aussagekräftigen
Vergleich zwischen dem Mundgesundheitszustand in der Schweiz und in Deutschland
zu [19].
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Eine
Privatisierung des Gesundheitswesens lässt sich mit den in der
Öffentlichkeit vorgetragenen medizinischen Argumenten nicht zweifelsfrei
begründen. Das immer wieder einseitig vorgebrachte Vermeidbarkeits- und
Selbstverschuldungsprinzip oraler Erkrankungen erweist sich als
propagandistische Floskel, die einem medizinischen Berufsstand unwürdig
ist und auf längere Sicht dem Ansehen der Zahnärzteschaft schadet. Es
muss verhindert werden, dass die Anstrengungen der präventiven
Zahnheilkunde zur Vermeidung oraler Erkrankungen als politische Kampfparolen
missbraucht werden. |
2. Ökonomische Argumente
In der öffentlichen Diskussion wird seitens
der Zahnärzteschaft eine Förderung der ökonomischen
Eigenverantwortung, die auf eine weitgehende Privatisierung von Leistungen
hinausläuft, nicht nur damit begründet, dass dies mit einer
Steigerung gesundheitsbewussten Verhaltens und einer Verhinderung von
Zahnerkrankungen/ Zahnverlust einhergehe, sondern auch damit, dass dies zu
einem wirtschaftlicheren Umgang mit vorhandenen Ressourcen und einer Vermeidung
von Kosten für die Bevölkerung führe [4, 6, 11, 16, 29].
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) wurde unter der Überschrift
"Keramikkronen oder Nierentransplantationen?" sogar angeregt, das
durch einen System-umbruch eingesparte Geld im "Randbereich
Zahnmedizin" dafür zu nutzen, die hohen Kosten in der
Allgemeinmedizin zu finanzieren [27].
Im Hinblick auf den vergleichsweise geringen Anteil von Zahnbehandlungskosten
am Gesamtvolumen der Gesundheitsausgaben scheint es jedoch nicht einmal
annähernd realistisch, die ökonomischen Herausforderungen, die
künftig an die Allgemeinmedizin gestellt werden, durch Kürzungen in
der Zahnmedizin zu lösen.
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Aufklärung, Bildung und
Prophylaxe - extrem wichtig für Kinder aus schwierigen sozialen
Verhältnissen |
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So würde eine vollständige Ausgliederung
der Zahnmedizin aus dem GKV-Leistungskatalog den derzeitigen Beitragssatz
lediglich um 1,2 Prozentpunkte senken.
Das öffentlich lancierte Signal, nach einer Privatisierung fließe
weniger Geld in die Zahnmedizin, wird in der internen Diskussion vollkommen
anders dargestellt. Hier wird im Gegensatz zu den angeblich zu erwartenden
Einsparungen vorgebracht, eine Privatisierung fördere den Wachstumsmarkt
Zahnmedizin und erschließe neue Einkommensquellen und die
Bevölkerung leiste dadurch letztlich nicht weniger, sondern mehr
finanzielle Ausgaben für zahnmedizinische Interventionen [17].
Verluste für Praxen und Patienten
Die Vermeidung von Unter- und Überversorgungen der Bevölkerung ist
ein wichtiges medizinisches Anliegen [22]. Aus Erfahrungen in Ländern mit
weitgehender Privatisierung, wie der Schweiz, wird abgeleitet, dass
Mindereinnahmen infolge der Unterversorgung sozial schwacher
Bevölkerungsgruppen (bei Wegfall von GKV-Leistungen) durch die
Überversorgung zahlungskräftiger Zielgruppen mehr als kompensiert
würden.
Vertreter der Schweizer Zahnärztegesellschaft SSO verweisen in diesem
Zusammenhang auf einen Ausbau zahnmedizinischer Leistungen aus dem Luxus-,
Komfort-, Kosmetik und Wellnessbereich [21]. Die Konsequenzen werden dabei
offen ausgesprochen: Schlechtsituierte, zum Beispiel "Bergbauern und
Ausländer", erhalten eine zahnärztliche Unterversorgung,
Gutsituierte hingegen eine zahnärztliche Überversorgung durch
Leistungen von teils fraglichem Nutzen [15].
Je nach Bevölkerungsstruktur dürfte ein Systemumbruch auch zu einer
Polarisierung in den Einkommensverhältnissen der Zahnärzteschaft
führen: Wer in strukturschwachen Regionen arbeitet oder ein sozial
schlechter gestelltes Klientel versorgt, muss nach einer Privatisierung mit
deutlichen Einkommenseinbußen rechnen. Ein Teil der Bevölkerung wird
dann damit rechnen müssen, dass sich das Versorgungsangebot
beziehungsweise -niveau verringert; ein Teil der Zahnärzteschaft, dass
ihre Existenz bedroht wird, und zwar unabhängig von ihrer fachlichen
Qualifikation. Eine Intensivierung der Versorgungsforschung könnte dazu
beitragen, die konkreten Konsequenzen einer Privatisierung in Deutschland
anhand validen Datenmaterials aufzuzeigen.
Die Schweiz: fragliches Vorbild
Die in der zahnmedizinischen Fachliteratur und den Massenmedien verbreiteten
Behauptungen, das aktive Mundgesundheitsverhalten sei in der Schweiz aufgrund
des finanziellen Drucks wesentlich besser als in Deutschland, sind widerlegt
[26]. Damit wird auch die Hypothese, die solidarische Finanzierung der
Behandlung führte zu falschen Anreizen und einer sinkenden
Eigenverantwortung [4, 18, 20], hinfällig.
Über den Mundgesundheitszustand und die zahnärztliche Versorgung in
der Schweiz lassen sich wegen unzureichender repräsentativer Daten keine
genauen Aussagen treffen. Es ist nicht ganz klar, ob dort die
Mundgesundheitsverhältnisse ähnlich, besser oder schlechter sind als
in Deutschland. Die in der Öffentlichkeit gängige Vorstellung, dass
sie besser seien, lässt sich jedenfalls bis heute nicht nachweisen [25].
Eigentlich müsste das Niveau der Mundgesundheit in der Schweiz höher
sein als in Deutschland. Und zwar nicht wegen des größeren
finanziellen Drucks, sondern wegen der besseren sozioökonomischen
Verhältnisse. Darauf lässt sich nicht nur aufgrund des in der Schweiz
höheren mittleren Pro-Kopf-Einkommens schließen, dessen Verteilung
in Deutschland und in der Schweiz als sehr ungleich eingestuft wird. Vielmehr
sind darüber hinaus noch andere Parameter relevant, zum Beispiel die
Arbeitslosenquote, einschließlich Langzeitarbeitslosigkeit, die in den
vergangenen Jahren für Deutschland wesentlich ungünstiger ausfiel als
für die Schweiz. Auch in der UNDP-Rangliste der Vereinten Nationen
schneidet Deutschland schlechter ab als die Schweiz [30]. Dies kann nicht durch
den höheren Ausländeranteil der Schweizer Bevölkerung
relativiert werden, da in der Schweiz mehr Ausländer aus Ländern mit
vergleichbarem Lebensstandard leben als bei uns [26].
Privatisierung polarisiert
Möglicherweise reicht der höhere sozioökonomische Status der
Schweizer Bevölkerung nicht aus, um negative Effekte der Privatisierung zu
kompensieren. Solange jedoch keine hinreichend vergleichbaren Daten zum
Gesundheitszustand vorliegen, bleibt vieles Spekulation.
Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung Oggiers, die Mundgesundheit in
der Schweiz sei trotz generell höherem Zucker- und Tabakwarenkonsum, sehr
ungleicher Einkommensverteilung und einem höhe-ren Ausländeranteil
genauso gut wie in Deutschland, und eben dies spreche für das
schweizerische Modell [19], nicht nachvollziehbar. Auch in der Schweiz gibt es
eine Diskussion, wie man mit jenen Bevölkerungsteilen umgeht, die ihre
Gesundheitsausgaben nicht mehr selbst finanzieren können.
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Eine
Privatisierung des Gesundheitswesens lässt sich mit den in der
Öffentlichkeit vorgetragenen ökonomischen Argumenten ("das
führt zu einem wirtschaftlichen Umgang mit den Ressourcen und einer
generellen Kostenentlastung für die Bevölkerung") nicht
zweifelsfrei begründen. Es gibt zahlreiche Hinweise, dass eine
Privatisierung mit einer erhöhten Polarisierung der Versorgung der
Bevölkerung einerseits und der Einkommensverhältnisse innerhalb der
Zahnärzteschaft andererseits einhergeht. |
3. Weltanschauliche Argumente
"
Die Zentralorganisation der
Ärzte und alle ihre Unterabteilungen haben den Gedanken der
Sozialversicherung bejaht. Wir sind aber der Überzeugung, dass die Grenzen
des Notwendigen und für die Volksgesundheit Erforderlichen heute schon von
der Sozialversicherung weit überschritten sind. Die Sozialversicherung
soll nach unserer Auffassung denjenigen helfen, die im Wirtschaftskampf sich
nicht gegen Krankheit, Invalidität und Unfallschäden durch eigene
Kraft sichern können. Darüber hinaus erscheint uns jede
Zwangsversicherung von Übel. Es wird allgemein anerkannt, dass die
Sozialversicherung schon in ihrer heutigen Form die unangenehmsten
Nebenerscheinungen gezeitigt hat. Sie hat einen großen Teil unseres
Volkes verweichlicht, hat das Verantwortlichkeitsgefühl unseres Volkes in
hohem Grad geschädigt..." [32].
Die hier zitierte Verlautbarung könnte in etwas anderer Wortwahl aus der
heutigen Zeit stammen. Tatsächlich wurde sie jedoch bereits vor über
siebzig Jahren, im Jahr 1930 (!) von einer Ärztevereinigung vorgetragen,
also in einer Zeit, als die deutsche Bevölkerung unter großer Not,
Armut und Arbeitslosigkeit litt und der Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenkassen einen sehr bescheidenen Umfang einnahm. Auch in der Zahnmedizin
waren die
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| Die Wirtschaftskrise 1930. Bereits
zu dieser Zeit wurde lebhaft diskutiert, wie viel staatliche Unterstützung
Arme brauchen. |
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Standards minimal. Die Ausgaben der Krankenkassen
für Zahnbehandlungen waren verschwindend gering. Sie betrugen im Jahr 1931
im Mittel 4,15 Reichsmark je Mitglied [31].
Die damalige Wirtschaftskrise traf nicht nur die Ärzte- und
Zahnärzteschaft, sondern nahezu alle Bevölkerungsgruppen. Aus diesem
Grund erschien es Interessenverbänden nicht opportun, sich in der
Öffentlichkeit allzu vordergründig auf die Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation ihrer Klientel zu konzentrieren. Die Betonung
ideologischer Argumente, wie das Schlagwort der mangelnden Eigenverantwortung,
bot demgegenüber den Vorteil, einen Schuldigen, nämlich die
Sozialgesetzgebung, für die Wirtschaftsmisere auszumachen, um im Schatten
dieser Diskussion den Boden für einen Systemumbau im Gesundheitswesen zu
bereiten. Heute wird dies mit der Formulierung "Eigenverantwortung vor
Solidarität" umschrieben.
Die Tatsache, dass bereits die geringen Unterstützungen von 1930 als
"zuviel" erachtet wurden, verdeutlicht, dass es auch damals nicht
primär um die Höhe der Sozialleistungen ging, sondern dass ihr
Vorhandensein per se bekämpft wurde.
Insofern ist die bis heute vernehmbare Einschätzung, Sozialleistungen
seien zwar in einem gewissen Umfang gerechtfertigt, hätten aber inzwischen
stark überhand genommen, ein Argument, das seit jeher benutzt wird, um
solidarische Finanzierungen zu konterkarieren. Es dürfte immer
Gruppierungen geben, denen auch die geringste Umlage noch zu hoch erscheint.
Im Gegensatz zu der Ärztevereinigung argumentierte übrigens die im
Reichsverband der Zahnärzte Deutschlands (RVdZD) organisierte
Zahnärzteschaft damals nicht mit der angeblich drohenden Gefahr einer
Verweichlichung und Verantwortungslosigkeit der Bevölkerung: Sie beklagte
die im Vergleich zur Ärzteschaft fehlende Rechtssicherheit der
Zahnärzte, insbesondere im Verhältnis zu den Krankenkassen. In der so
genannten Rechtsnot-Kundgebung von 1930 bekannte sie sich sogar
ausdrücklich zur Sozialversicherung: "Der RVdZD erkennt die
segensreiche Bedeutung der Sozialversicherung an und arbeitet gern an ihrer
Durchführung mit." Die Zahnärzteschaft wandte sich damals mit
der Forderung an den Staat, durch gesetzgeberische Maßnahmen einem
für die Volksgesundheit bedeutsam gewordenen Beruf eine der
Ärzteschaft vergleichbare Einordnung in das Sozialgefüge zu
verschaffen [31].
Krise der Medizin
Die Einführung der Sozialgesetzgebung am Ende des 19. Jahrhunderts hat von
Anfang an ideologisch begründeten Widerstand hervorgerufen. Dieser
Widerstand wird bis heute fortgeführt. Einen ersten Höhepunkt
erreichte er in den Zwanzigern. Auch die Gesundheitspolitik dieser Zeit war,
wie aus dem oben aufgeführten Zitat hervorgeht, Gegenstand kritischer
Auseinandersetzungen. Der Arzt Erwin Liek, ein damals sehr bekannter
Wortführer, prägte den Begriff von der "Krise der Medizin".
Er betrachtete die damaligen Sozialleistungen trotz ihres sehr geringen Umfangs
als "eine übertriebene Fürsorge, die unvermeidlich zur
körperlichen und seelischen Erweichung unseres Volkes führe"
[14]. Seine Kritik der Sozialgesetzgebung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Die meisten
Erkrankungen sind vermeidbar und damit selbstverschuldet.
Die
Sozialgesetzgebung lähmt die Eigenverantwortung des Einzelnen. Sie leistet
einer Verweichlichung und Entmündigung der Bürger Vorschub.
Eine
solidarische Finanzierung von gesundheitlichen Leistungen ist eine
schwerwiegende Fehlentwicklung, die den natürlichen Gesundungswillen
erkrankter Versicherter schwächt.
Die
Gesetzlichen Krankenkassen fördern infolge ihres aufgeblähten
Leistungskatalogs das Sozialschmarotzertum, setzen falsche Anreize und gehen
mit einem Missbrauch von Sozialleistungen einher.
Diese Kritikpunkte sind in den nachfolgenden Jahrzehnten bis heute immer
wieder, wenn auch in unterschiedlicher Aufmachung, vorgebracht worden, wobei
sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten jeweils eine größere Zahl
von Anhängern fanden als in Phasen der Prosperität. So traten nach
Ende des Zweiten Weltkriegs im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs diese
Vorstellungen zeitweise in den Hintergrund. Eine Ausweitung von
Gesundheitsleistungen der Krankenkassen wurde vorübergehend sogar als
zivilisatorische Errungenschaft akzeptiert. Seit den Neunzigern erleben die
Forderungen der Zwanziger- und Dreißigerjahre allerdings wieder eine
Renaissance und stoßen bei einem Teil der Zahnärzteschaft auf
große Zustimmung. Heute werden die bereits vor siebzig Jahren
vorgetragenen Formulierungen zum Teil fast wortgleich aufgegriffen. Ungeachtet
der hohen Arbeitslosigkeit und deutlich abgesenkten Sozialleistungen ist immer
noch von einer Ausuferung solidarischer Finanzierung die Rede, die die
Eigenverantwortung des einzelnen Bürgers verhindere.
Wie oben ausgeführt, wird in zahnärztlichen Fachzeitschriften
behauptet, die GKV-Leistungen belohnten "asoziales Verhalten", gerade
bei Angehörigen der sozialen Unterschicht. Dieses Fehlverhalten
"schuldiger Patienten" müsse im Falle eingeschränkter
Zahlungsfähigkeit vom Zahnarzt bestraft werden, etwa durch die
Einführung zweier
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Der Zahnarzt als Kreditgeber?
Bislang undenkbar für die deutsche Zahnärzteschaft, weil mit dem
Berufsrecht nicht vereinbar. |
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getrennter Wartezimmer: eins für die wichtige
Privatkundschaft, das andere für die "Verweigerer", die man
getrost warten lassen solle. Dies habe schon die Vätergeneration so
gehandhabt, und "damals ging es Deutschland besser als heute, wo ein
pervertierter Sozialstaat jede Anstrengung schon im Ansatz zu ersticken
droht" [9]. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Einnahmedefizits
innerhalb der solidarischen Krankenversicherung kann die Verbreitung solcher
Empfehlungen in Kenntnis der historischen Entwicklung nicht überraschen.
Geplanter Systemumbruch in der Gesamtgesellschaft
Die standespolitischen Wortführer eines Teils der Zahnärzteschaft
haben einen Systemumbruch im Auge, der sehr weit gesteckt ist. Die
Einführung der befundorientierten Festzuschüsse wird dabei nicht als
endgültiges Ziel gesehen, sondern lediglich als Einstieg einer umfassenden
Privatisierung der Zahnmedizin. Aber auch diese Etappe wird nicht als Endpunkt
betrachtet. Die Zahnmedizin wird vielmehr in einer Vorreiterrolle gesehen, die
dazu geeignet sein soll, auch in der Gesamtmedizin GKV-Leistungen auszugliedern
und die Privatisierung voranzutreiben [7].
Die offenkundige Widersprüchlichkeit dieser Argumentation, nämlich
dass die Zahnmedizin im Gegensatz zur Medizin stehe und eine Sonderposition
einnehme ("vermeidbare, nicht lebensbedrohliche Erkrankungen") und
gleichzeitig die Erwartung, die Zahnmedizin leiste Pionierarbeit für den
Systemumbau der Gesamtmedizin, belegt den Umstand, dass es hier nicht um
fachlich-inhaltliche Erwägungen, sondern um ideologische Vorstellungen
geht. Unterstützt wird diese Einschätzung durch die weltanschauliche
Begleitmusik, die der hier zu Lande größte zahnärztliche
Verband, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), seinen Mitgliedern
offeriert. Das Fernziel ist nicht nur ein grundlegender Systemumbau in der
Zahnmedizin und der Medizin, sondern eine Neuorientierung in allen
Lebensbereichen. So wurde beispielsweise im Jahr 2003 auf dem vom FVDZ und der
Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer (ASU) veranstalteten
"Forum Freiheit" ein "Schluss mit der Ethik des Teilens"
gefordert. Wie in der Mitgliederzeitschrift des FVDZ "Der Freie
Zahnarzt" zu lesen ist, warb ein Vertreter der ASU, Gerd Habermann, unter
dieser Überschrift für einen radikalen gesellschaftlichen
Umwälzungsprozess. Nach den Vorstellungen Habermanns sollen sämtliche
Sozialleistungen abgeschafft werden. Eine Ausnahme wird nur noch bei
Naturkatastrophen oder im Fall eines politischen Notstandes gesehen. Nach
Habermann mag Solidarität auf nationaler Ebene notwendig sein - aber nur
in existenziellen Fragen, wenn es um die Meisterung von Natur- oder politischen
Katastrophen geht. Die Zuspitzung der gegenwärtigen Krise in der Zukunft
werde erzwingen, der deutschen Bevölkerung wieder Geld, Freiheit und
Eigenverantwortung zurückzugeben [8].
Zähne per Kredit saniert
In der heute vorherrschenden Diskussion wird Mundgesundheit nicht mehr als
Grundwert an sich gesehen, sondern als beliebiges Konsumgut, das mit anderen
Konsumartikeln wie Auto oder Urlaubsreise in Konkurrenz steht.
Dies kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass Verfechter dieser Ideologie
zahnärztliche Dienstleistungen auch auf bisher berufsfremde Felder wie
Kreditfinanzierungen ausdehnen wollen. Die nach solchen Forderungen laut
gewordenen Einwände [5] wurden vom ideologischen Standpunkt durchaus
folgerichtig mit der Begründung zurückgewiesen, es sei ein Skandal,
dass mehr als die Hälfte von Neuwagen über Kredite finanziert,
Gesundheit aber immer noch durch "andere" solidarisch mitbezahlt
würde [3].
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Die
Forderungen nach einem Systemumbau im Gesundheitswesen sind vorwiegend
weltanschaulich motiviert. Sie basieren auf der Vorstellung, dass nahezu alle
Lebensbereiche dem kompetitiven Kräftespiel des freien Markts zur
Steigerung von Wachstum zu unterwerfen sind. Die damit verbundene stärkere
Polarisierung in Gewinner und Verlierer wird von den Verfechtern dieser
Ideologie auch in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung als
erwünschter Zustand gesehen, um Leistungsarme zu sanktionieren und
Leistungsfähige anzuspornen.
Die politischen Repräsentanten eines Teils der Zahnärzteschaft
streben nach dem historischen Ruhm, die Zahnmedizin im Umbau des
Gesundheitssystems in eine Pionierrolle geführt zu haben und erwarten,
dass ihre hier gewonnenen Erfahrungen später auf alle anderen
Medizinbereiche und schließlich auf die gesamte Gesellschaft ausgeweitet
werden
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Empfehlungen an die Standespolitik
Die derzeitigen Vorschläge einiger
standespolitischer Wortführer zur Lösung aktueller Probleme sind
fachlich nicht hinreichend begründet. Wenn die zahnärztliche
Standespolitik langfristig erfolgreich agieren möchte, muss sie sich von
vielen liebgewordenen Vorstellungen lösen und bereit sein, Fakten zur
Kenntnis zu nehmen. Zusammenfassend ergeben sich folgende Feststellungen und
Empfehlungen:
Um Erkrankungen
zu vermeiden oder zumindest in ihrer Ausprägung und ihrem Verlauf positiv
zu beeinflussen, müssen ihre somatischen und psychosozialen Risikoprofile
erkannt werden. Darauf aufbauend können Verhaltensempfehlungen abgegeben
werden. Die entscheidenden Faktoren für eine hohe Akzeptanz von
gesundheitsbewusstem Verhalten sind sowohl in der Medizin als auch der
Zahnmedizin eine adäquate Gesundheitsförderung und Aufklärung
sowie gute sozioökonomische Standards in Bildung und Lebensunterhalt.
Die Behauptung,
durch mehr finanziellen Druck könne man automatisch das aktive
Gesundheitsverhalten verbessern, ist in vielen relevanten Bereichen widerlegt
und sollte deshalb korrigiert werden.
Die
Zahnärzteschaft sollte davon Abstand nehmen, einen Gegensatz zwischen
Medizin und Zahnmedizin über die Argumentationsschiene Vermeidbarkeits-
oder Selbstverschuldungsprinzip hochzustilisieren. Das Argument der
"lebensbedrohlichen Erkrankungen" ist ebenfalls ungeeignet, eine
Sonderstellung der Zahnmedizin zu begründen.
Die
Unterteilung in verantwortungsvolle und verantwortungslose
Bevölkerungsteile und damit verbundene ökonomische Strafen ist nicht
hilfreich, wenn es darum geht, künftige Herausforderungen zu
bewältigen. Dies gilt sowohl für (zahn)medizinische Anliegen zur
Verbesserung des Gesundheitsverhaltens als auch für Finanzierungsfragen.
Das an die
Bevölkerung gerichtete Signal, durch eine Stärkung der
Eigenverantwortung ließen sich künftig die meisten Zahnerkrankungen
zuverlässig verhindern, sollte angesichts der epidemiologischen Datenlage
überdacht werden.
Die Behauptung,
durch einen Systemwechsel im Sinne einer weitgehenden Privatisierung
würden relevante Kosteneinsparungen erzielt, ist nicht abgesichert.
Die
Vorstellung, man könnte durch Einsparungen in der Zahnmedizin die in der
Medizin auftretenden Kosten kompensieren, ist unrealistisch.
Die
standespolitischen Entscheidungsträger der Zahnärzteschaft sollten
sich nicht als Vorreiter eines Systemwechsels in der Medizin oder der
Gesamtgesellschaft anpreisen.
Die mit einem
Systemwechsel verbundenen Konsequenzen sollten im Hinblick auf die
Mundgesundheit und den zahnärztlichen Versorgungsgrad der Bevölkerung
einerseits sowie den Arbeitsbedingungen der Zahnärzteschaft andererseits
mit aussagekräftigem Datenmaterial unterlegt werden. Eine vornehmlich
ideologische Herangehensweise ist ungeeignet, einen Systemwechsel
konsensfähig zu begründen.
Die
zahnmedizinische Wissenschaft muss sich verstärkt der Versorgungsforschung
zuwenden. Der Blick muss von dem viel beschworenen, aber unzureichenden
individuellen Arzt-Patient-Verhältnis auf bevölkerungsbezogene
Sichtweisen erweitert werden. Die daraus gewonnen Erkenntnisse dürften die
Position des Berufsstandes bei der Verfolgung seiner legitimen Interessen
deutlich verbessern.
Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle,
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde
der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des
Universitätsklinikums Heidelberg.
Im Neuenheimer Feld 400,
69120 Heidelberg
zm 96, Nr. 8, 16.04.2006, Seite
28-38
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