Internationaler
Workshop zum Qualitätsmanagement Gemeinsam gestalten |
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| 16. April
2007 - Anlässlich der IDS 2007 lud die BZÄK zahnärztliche
Vertreter aus verschiedenen EU-Staaten zu einem Workshop ein: Ziel: Eine
Bestandsaufnahme zu Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Das Ergebnis
der Beratung war erfreulich: Alle wollen in diesem Bereich auf EU-Ebene an
einem Strang ziehen. Die IDS in Köln bot der BZÄK eine gute Gelegenheit, EU-Kollegen zu einem standespolitischen Meinungsaustausch zusammenzuführen. BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp begrüßte Vertreter aus Tschechien, Estland, der Slowakei, Slowenien, Österreich und Polen zu einem Workshop "Maßnahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin".
Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, BZÄK-Vize und gleichzeitig Vizepräsident im Council of European Dentists (CED), erachtete die Meinungsbildung der zahnärztlichen Vertreter vor allem im Hinblick auf den Konsultationsprozess über die neue EU-Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie für wichtig: "Die Frage ist: Wollen wir uns von Juristen der EU Mindeststandards geben lassen - oder wollen wir dies nicht lieber selbst aus der Profession heraus tun?" Ausführlich stellte die Leiterin der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (zzq), Barbara Bergmann-Krauss, die Bedeutung der Qualität in der Zahnmedizin in Deutschland vor. Vor allem ging sie auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement für Vertragszahnärzte ein, die seit 1. 1. 2007 in Kraft ist. Unterschiedliche Wege Die Wege hin zum Qualitätsmanagement zeigten EU-weit insgesamt ein heterogenes Bild: Den Workshop-Teilnehmern war es vor allem ein Anliegen, Fehlentwicklungen aus Brüssel vorzugreifen. Einig war man sich darin, dass Instrumente aus der Industrie nicht Eins zu eins in die Zahnmedizin übertragen werden können. Menschen seien keine Maschinen, Normdenken schade eher, als dass es nütze, hieß es. Lernen von Best-Practice-Modellen der Nachbarn sei sinnvoll. Die Regelungen sollten national erfolgen. Zum Abschluss einigten sich die Vertreter darauf, eine Task Force zu gründen. Diese soll aus dem Berufsstand heraus Mindeststandards für Qualitätssicherung definieren, um sie der EU-Kommission für die neue Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie vorzuschlagen. Ein entsprechendes Votum wird dem CED als Meinungsbildung vorgetragen. pr zm 97, Nr. 8, 16.04.2007, Seite 24 |