Modulares System
der postgradualen Fort- und Weiterbildung Die Feinarbeit hat begonnen |
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16. April
2008 - Im November 2007 hatte die BZÄK-Bundesversammlung in
Düsseldorf beschlossen, die freiwillige und selbstbestimmte
zahnärztliche postgraduale Fort- und Weiterbildung
Zum Hintergrund: Entwicklungen wie die vermehrt angebotenen Masterstudiengänge, Tätigkeitsschwerpunkte, curriculäre zertifizierte Fortbildungen und Qualifizierungen durch Fachgesellschaften und Verbände haben in den letzten Jahren die vormals klare Trennung zwischen Fort- und Weiterbildung verwischt. Neue und flexible Wege sind notwendig geworden, um in diesem Bereich Klarheit zu schaffen. Die BZÄK hat zusammen mit der Wissenschaft den Handlungsbedarf erkannt und mit dem modularen System entsprechende Schritte eingeleitet (ausführliche Informationen siehe Titelgeschichte zm 2/2008). Die Gestaltung der Weiterbildung ist eine der wichtigsten hoheitlichen Aufgaben der Zahnärztekammern. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Kammern, diese nicht der Macht des Faktischen zu überlassen (geschaffen durch Verbände und Gesellschaften) sondern auf der Grundlage einer klaren Zuständigkeit einerseits den Erkenntniszuwachs in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu berücksichtigen und andererseits den Berufsstand als eine einheitliche Facharztgruppe zu positionieren. Diversifizierungstendenzen gilt es dabei einer kritischen Würdigung zu unterziehen und mit klaren Kriterien einzuordnen. Letztes Jahr im November hatte die BZÄK-Bundesversammlung in Düsseldorf in ihrem Beschlussantrag über die Einführung des modularen Sytems der postgradualen Fort- und Weiterbildung die weitere Marschrichtung festgelegt und dabei folgende Punkte hervorgehoben: Neben der Einführung des modularen Systems hatten die Delegierten der BZÄK den Vorstand aufgefordert, einen Vorschlag für eine Novellierung der BZÄK-Musterweiterbildungsordnung vorzulegen, wobei die berufsbegleitenden postgradualen Fortbildungen und die europarechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind. Ausdrücklich betont wurde, dass das
Zur Novellierung der Musterweiterbildungsordnung ist eine Arbeitsgruppe der Geschäftsführerkonferenz der Landeszahnärztekammern eingerichtet worden, unter Beteiligung der BZÄK und der Kammern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe. Sie werden Grundlagen für weitere Beratungen im Rahmen des Gemeinsamen Beirats Fortbildung der BZÄK und DGZMK, der Weiterbildungsausschüsse der BZÄK, der Koordinierungskonferenz der Fort- und Weiterbildungsreferenten der Kammern und letztlich für weitere Beratungen und Beschlüsse im BZÄK-Vorstand erarbeiten. Diese Diskussion wird sich auf den Grundlagen der Heilberufsgesetzgebung der Länder vollziehen. Primäres Ziel ist es nicht, neue Weiterbildungsgebiete zu schaffen, sondern selbstbestimmt den Satzungsrahmen auszufüllen. Eine weitere Arbeitsgruppe "Postgraduales System" der BZÄK und DGZMK entwickelt zur Zeit ein modulares Top-Down-Modell der Fort- und Weiterbildung am Beispiel der Oralchirurgie. Dabei wird sich zeigen, inwieweit bisher angebotene postgraduale Qualifizierungsmöglichkeiten einschließlich von Masterstudiengängen eine Anerkennung als Teile der Weiterbildung erhalten können. Empfehlung zum ECTS Der Gemeinsame Beirat Fortbildung hat sich mit Fragen der Umrechnung von Fortbildungspunkten in ECTS-Punkte beziehungsweise von ECTS-Punkten in Fortbildungspunkte beschäftigt und eine Empfehlung an die Zahnärztekammern herausgegeben. Darin wird folgendes klargestellt: Akkreditierung wichtig Die in anderen Fächern durchaus sinnvolle Unterteilung in Bachelor- und Masterstudiengänge macht in der Medizin und Zahnmedizin keinen Sinn und wird deswegen auch von der BZÄK, vom Council of European Dentists (CED) und weiteren Verantwortlichen grundsätzlich abgelehnt. Solange das Staatsexamen in diesen Fächern bleibt - und das steht zur Zeit nicht in Frage - beschränkt sich die Notwendigkeit von Akkreditierungen also nur auf die postgraduale Fortbildung. Dabei werden die BZÄK und damit alle Zahnärztekammern maßgeblich beteiligt. Die Arbeit hierzu ist angelaufen. So steht der Gemeinsame Beirat Fortbildung mit der "Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS)" in gutem Kontakt. Die AHPGS mit Sitz in Freiburg ist eine der wenigen Akkreditierungsagenturen speziell für den Gesundheitsbereich. Viele Detailfragen stehen weiterhin auf der Agenda. Im letzten Gespräch wurde beispielsweise vereinbart, ein gemeinsames Projekt von BZÄK, DGZMK und VHZMK für einen postgraduierten Masterstudiengang zu starten. Die AHPGS signalisierte hier ihre Unterstützung. Die BZÄK sieht es im Hinblick auf die zukünftige Gestaltung der Weiterbildungsordnung als zwingend notwendig an, sich mit den rechtlichen Grundlagen der Heilberufsgesetze der Länder, den vorhandenen Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern und dem modularen System der postgradualen Fort- und Weiterbildung intensiv zu beschäftigen. Nur auf Grundlage dieser Wissensbasis ist nach Auffassung der BZÄK eine dem gesamten Berufsstand dienliche Diskussion frei von Selektivinteressen und Verteilungskämpfen möglich. pr zm 98, Nr. 8, 16.04.2008, Seite 22-23 |
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