Wissenschaftliche
Mitteilung der DGZPW Klinische Indikation von Kronen und Teilkronen |
||||||||||||||||
16.
April 2009 - Der folgende Beitrag ist eine wissenschaftliche Mitteilung
der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche
Eine Vollkrone ist überwiegend im Dentin präpariert und umfasst den Zahn vollständig, während bei einer Teilkrone bei Überdeckung der Kaufläche Anteile der klinischen Zahnkrone nicht in die Restauration einbezogen werden. Bei der adhäsiv befestigten Teilkrone können auch Anteile der Kaufläche erhalten bleiben. Die Differenzialindikation zwischen Teil- und Vollkrone ergibt sich vor allem aus dem Destruktionsgrad des Zahnes und weiteren Faktoren. Die untenstehende Tabelle gibt eine Entscheidungshilfe (Evidenzstufe V). Indikationen für die Therapie mit Kronen und Teilkronen können der Ersatz von fehlender Zahnhartsubstanz, verfärbte natürliche Kronen (Alternativen wie Bleaching, Kompositrestaurationen, Veneer sind abzuwägen), multiple Füllungen, der Aufbau von fehlenden Stützzonen, die Wiederherstellung der Kieferrelation, Brückenpfeiler und die Verankerung von kombiniertem Zahnersatz sein. In der Regel werden Kronen als Einzelkronen ausgeführt. In Einzelfällen können Verblockungen aus folgenden Gründen notwendig werden: 1. Verhinderung von Zahnwanderungen und Elongationen bei fehlenden Antagonisten 2. Aus Stabilitätsgründen (wie Attachmentverankerungen von Teilprothesen, geschwächte Zahnsubstanz, Erhöhung der parodontalen Widerstandsreserve) Während klassische Kronen und Teilkronen retentiv verankert werden [1, 2], ermöglichen adhäsive Verfahren eine nicht retentive Präparation. Bei der retentiven Verankerung können zusätzliche Retentionsrillen den Halt verbessern. Die Retention einer Krone wird durch folgende Faktoren beeinflusst: Die definierte Präparationsgrenze sollte in gesunder Zahnhartsubstanz liegen, so dass die Krone die Zahnhartsubstanz ausreichend umfasst.
Bei ungenügender Retention in natürlicher Zahnhartsubstanz muss diese durch geeignete Maßnahmen erzielt werden (Aufbaufüllung, Stiftverankerung, kieferorthopädische Extrusion oder chirurgische Kronenverlängerung). Vollkronen können in Abhängigkeit vom verwendeten Werkstoff konventionell zementiert oder adhäsiv bei sicherer Trockenlegung des Arbeitsfeldes befestigt werden. Bei der Entscheidung zur Lage der Präparationsgrenze sind die Einhaltung der biologischen Breite (Mindestabstand zum Knochen) und die Schonung der parodontalen Weichgewebe Voraussetzungen. Hinsichtlich der definitiven Versorgung wurzelkanalbehandelter Zähne wird auf die Stellungnahme der DGZMK Nr. 01. 01. 2003 verwiesen. Klinische Bewährung: Metallbasierte Kronen (mit oder ohne Keramikverblendung) weisen eine ausgezeichnete klinische Langzeitbewährung auf [3]. Die Misserfolgsrate beträgt etwa ein Prozent pro Jahr in den ersten zehn Jahren und 50 Prozent nach 20 bis 25 Jahren. Bei korrekter Anwendung sind die Überlebensraten adhäsiver vollkeramischer Teilrestaurationen in den ersten zehn Jahren [4-8] den konventionellen Kronenrestaurationen ebenbürtig [9-13]. Sven Reich, Leipzig Matthias Kern, Kiel Ralph G.Luthardt, Ulm Lothar Pröbster, Wiesbaden Joachim Tinschert, Aachen Stefan Wolfart, Aachen Peter Pospiech, Homburg/Saar DGZPW_Kontaktadresse: Prof. Dr. Klaus W. Böning Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen Fetscherstraße 74 01307 Dresden klaus.boening@uniklinikum-dresden.de zm 99, Nr. 8, 16.04.2009, Seite 50-51 |
||||||||||||||||