1. Mai 2006 |
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| Elektronische Steuererklärung Mit Elstern schneller zur RückzahlungDie elektronische Steuererklärung (Elster) sorgt häufig für eine schnellere Rückzahlung vom Finanzamt, schreibt das Wirtschaftsmagazin "Capital" (2/2006). Grund: Alle Bundesländer - mit Ausnahme Brandenburgs - haben laut der Zeitschrift angekündigt, Elstererklärungen den schriftlich eingereichten vorzuziehen. Der Anreiz wirkt: Im vergangenen Jahr wurden nach Aussage des Blattes bereits 3,1 Millionen Steuerfälle per Internet an die Behörden übermittelt, zwei Millionen mehr als 2003.Und so können Steuerzahler "elstern": Sie müssen sich über das Portal www.elsteronline.de anmelden. Daraufhin erhalten sie per Mail eine Aktivierungs-ID und per Post einen Aktivierungscode. Mit dem Doppelschlüssel kann dann im Portal ein Authentifizierungszertifikat beantragt werden. Das Dokument kann zum Beispiel auf der Festplatte gespeichert werden, sicherer ist aber ein spezieller Elster-Stick mit Datenchip für 39,90 Euro. Weil große Datenmengen übertragen werden, ist eine DSL-Verbindung sinnvoll. sth/Capital Mobiles Telefonieren Billiganbieter auf ErfolgskursDie Preise für mobiles Telefonieren sind im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Für 2006 rechnen Experten mit einem weiteren Rückgang um 20 Prozent. Der Startschuss für die Entwicklung fiel nach Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) vor zehn Monaten, als E-Plus das Billigsegment Simyo in sein Angebot aufnahm. Kurz darauf folgten debitel light, klarmobil, Simply und blau. Nach E-Plus und T-Mobile öffne nun auch Vodafone D2 sein Netz für Billiganbieter. Vor wenigen Tagen habe das Unternehmen eine Kooperation mit der Drogeriekette Schlecker beschlossen.Billiganbieter vertreiben Handyverträge mit vorausbezahlten Guthaben über das Internet und können so ihre Kosten niedrig halten. Experten räumen ihnen laut dpa einen Marktanteil von bis zu 20 Prozent ein. sth Internetnutzung in der EUIns Netz gehen über 40 ProzentDie Zahnarztpraxis auch online zu präsentieren, lohnt sich: Einen Internetzugang besitzen 48 Prozent aller Privathaushalte in der Europäischen Union; mindestens einmal pro Woche ins Netz gehen 43 Prozent der EU-Bürger. Das hat Eurostat, das Statistische Amt der Gemeinschaft, auf Basis der Zahlen für das erste Quartal 2005 ermittelt. Deutsche Haushalte verfügen zu 62 Prozent über einen Internetzugang, deutsche Unternehmen zu 94 Prozent.Den höchsten Anteil vernetzter Privathaushalte weisen die Niederlande mit 78 Prozent auf, den geringsten hat Litauen mit 16 Prozent. sth/ÄZ Vorsicht im Internet Abo-Falle statt AngebotVorgetäuschte Gratisangebote im Internet locken immer mehr Verbraucher in die Kostenfalle, warnte Verbraucherschutzstaatssekretär Otmar Bernhard jetzt in München: "Hinter einer harmlosen Gewinnspiel-Anmeldung verbirgt sich bei diesen betrügerischen Seiten ein kostenpflichtiges zweijähriges Abonnement." Wer bereits in die Falle getappt sei, könne sich erfolgreich unter Berufung auf einen unwirksamen Vertragsabschluss oder arglistige Täuschung gegen eine Bezahlung wehren."Verbraucher, die über das Angebot getäuscht wurden, sollten auf ihrem Recht bestehen und sich nicht durch Mahnbriefe des Anbieters einschüchtern lassen." Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte biete zum Beispiel die Verbraucherzentrale Bayern. Eine aktuelle Serie von Abo-Fallen im Internet erkenne man derzeit an Variationen mit www.xxx-heute.com. Und so funktioniert die neue Masche: Mit fettgedruckten Worten wie "gratis" oder "heute gratis" wird der Internetnutzer zum Downloaden von Songtexten, Hausaufgaben, Witzen oder Ähnlichem aufgefordert. Schickt er die dafür nötige Anmeldung zu einem Gewinnspiel ab und akzeptiert somit die Teilnahmebedingungen, geht er automatisch nach Ablauf des Gratistags ein 24-monatiges Abonnement ein. Die Kosten für ein Jahr in Höhe von 84 Euro werden im Voraus fällig und per Rechnung eingefordert. Nähere Infos zur Rechtslage finden sich laut dem Bayerischen Ministerium für Verbraucherschutz in Kürze im Internet unter www.vis-recht.bayern.de. Weitere Informationen unter: www.verbraucherschutz.bayern.de. pit/pm Gehbehinderte Patienten Problemlos über Stock und SteinGehbehinderten Patienten können Zahnärzte ab sofort einen heißen Tipp geben: Die Fraunhofer-Gesellschaft hat in Zusammenarbeit mit einem Reha-Unternehmen aus Duderstadt einen geländegängigen Rollstuhl entwickelt, der sie ohne Probleme über Stock und Stein bringt.Selbst eine Fahrt durch das Wattenmeer oder über Steigungen von 40 Prozent sind nach Aussage des Fraunhofer Anwendungszentrums für Systemtechnik in Ilmenau kein Problem mehr. Zusätzliche Sicherheit biete ein elektronisches Überwachungs- und Notrufsystem. Während der Fahrt könne es über Satellitennavigation ständig die Position des Rollstuhls ermitteln und medizinische Werte wie Pulsschlag oder Sauerstoffsättigung des Bluts überwachen. sth/ÄZ Private Nutzung des Praxisautos Absetzbarkeit neu geregeltZahnärzte und Ärzte, die ihr Praxisauto zu weniger als 50 Prozent beruflich nutzen, können den privaten Nutzungsanteil nicht mehr über die Ein-Prozent-Regelung bei der Einkommenssteuer absetzen. Bundestag und Bundesrat haben die Besteuerungsregeln von Praxisautos geändert. Laut dem so genannten "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" müssen Mediziner ab sofort genau dokumentieren, zu welchen Anteilen sie ihr Fahrzeug privat und beruflich fahren. Das Gesetz gilt rückwirkend ab Januar 2006. sth/ÄZSicherer Umgang mit Strom Damit Sie nicht der Schlag trifftNützliche Sicherheitshinweise für den Praxisalltag abgucken können sich Zahnärzte und Helferinnen in der kostenlosen Broschüre "Damit Sie nicht der Schlag trifft - sicher umgehen mit Strom und elektrischen Geräten". Der 24-seitige Ratgeber des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert Verbraucher unter anderem darüber, worauf sie beim Kauf neuer und gebrauchter Geräte achten müssen. Hinzu kommen Literaturtipps und Anweisungen zur richtigen Ersten Hilfe bei Stromunfällen.sth/pm zm 96, Nr. 9, 01.05.2006, Seite 98-99 |