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| 1. Mai
2008 Klage gegen Hollywoodstar verworfen Versicherung geht leer ausHollywoodstar Robert De Niro kommt um einen Gerichtsstreit mit einer Versicherungsgesellschaft herum.Wie der Internetdienst "tmz. com" berichtete, hat ein Richter in Los Angeles die Klage der Versicherung Fireman's Fund Insurance abgewiesen. Das Unternehmen warf dem Schauspieler vor, er habe beim Unterschreiben einer Versicherungspolice im Jahr 2003 eine Prostatakrebs-Erkrankung nicht angegeben. Sie hätten deshalb mehr als 1,8 Millionen Dollar an ein Filmstudio zahlen müssen, als sich die Dreharbeiten verzögerten. pit/dpa Freizeit eingeklagt Überstunden und ein EndeÜberstunden müssen manchmal sein. Aber nicht zwingend kostenlos und ohne Ersatz. Auf Ausgleich klagt ein Angestellter, der 3 200 Stunden angesammelt hat.Ein 64-jähriger Hotelangestellter will jetzt vor Gericht durchsetzen, dass ihm seine in 27 Dienstjahren angesammelten Überstunden entweder mit Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. Auch gegen den Willen seines Arbeitgebers. Der Kläger sagt, er sei - ganz gleich ob an Wochenenden oder Feiertagen - als Bankettchef im Einsatz gewesen. Und hat immerhin fast zwei Arbeitsjahre - bislang unentgeltlich - geleistet. Jetzt wird sich das Düsseldorfer Arbeitsgericht mit dem Fall auseinandersetzen, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. pit/pm Subventionsbetrug Haftstrafe für ProfessorenWegen millionenschweren Betrugs mit Fördergeldern an der Fachhochschule (FH) Gelsenkirchen sind zwei ehemalige Professoren zu einer Haftstrafe von jeweils zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.Das Landgericht (LG) Bochum sah es nach einem Bericht des Deutschen Ärzteblattes als erwiesen an, dass sich die beiden Angeklagten des Subventionsbetruges und der Bestechung schuldig gemacht hatten. Die Angeklagten - ein 51-jähriger früherer Prorektor der FH und ein 54-jähriger Mediziner aus Mülheim an der Ruhr - hatten zwischen März 2002 und September 2007 Subventionen für Forschungsprojekte in Höhe von bis zu 13 Millionen Euro zu Unrecht bezogen. Sie trieben damit nach einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers in Eigenregie andere als die genehmigten Forschungsprojekte voran. Dazu hatten sie rund um das hochschulnahe Inkubator-Zentrum Emscher-Lippe ein System von Scheinrechnungen und Scheinverträgen installiert. Damit der Betrug nicht aufflog, hatten sie einen Ministerialbeamten des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums bestochen. pit/pm LG Bochum, 1. April 2008 Pharmaindustrie Teure Geschenke untersagt Pharma-Unternehmen dürfen Ärzten keine teuren Geschenke
machen. So entschied das Landgericht (LG) München. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebiete es, dass der Mediziner sich bei der Verschreibung von Medikamenten allein von den Interessen des Kranken leiten lasse, entschied die 1. Handelskammer des LG München I in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az: 1 HK O 13279/07). In dem Verfahren ging es um ein Pharma-Unternehmen, das Ärzten kostenlose Informationen externer Unternehmensberater und einen um mehrere hundert Euro billigeren Wasserspender angeboten hatte. pit/dpa LG München I Am 8. Februar 2008 veröffentlichtes Urteil Az: 1 HK O 13279/07 Steuerfahndung in Japan Alte Schachteln mit MillionenZwei Schwestern sind in Japan wegen Steuerbetrug verhaftet worden: Die beiden hatten geerbte Millionen in alten Pappschachteln versteckt.Nachdem ein millionenschwerer Immobilienmakler vor drei Jahren starb, versteckten seine beiden Töchter, 64 und 55 Jahre alt, das geerbte Bargeld in Pappkartons: umgerechnet 37 Millionen Euro. Jetzt ging für die beiden Frauen im Land der aufgehenden Sonne das Licht erst einmal aus: Steuerfahnder ließen die Kartons samt Inhalt beschlagnahmen und die Schwestern verhaften, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. pit/ÄZ Anspruch auf Viagra per Kassenrezept abgelehnt Aus Mangel an BegründungViagra ist keine Kassenleistung. So sehen es jedenfalls die Bundesverfassungsrichter.Mit seinem Versuch, das Potenzmittel Viagra auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, ist ein Diabetiker beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter lehnten seine Beschwerde als unzulässig ab: Seine Anwältin habe die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausreichend begründet. In dem jetzt veröffentlichten Beschluss machte eine Kammer des Ersten Senats deutlich, dass der Leistungskatalog der Krankenkassen auch nach wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt werden darf. "Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht von der Verfassung wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist", begründeten die Richter ihren ablehnenden Beschluss. pit/ÄZ Beschluss des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht am 9. April 2008, Az.: 1 BvR 1778/05 zm 98, Nr. 9, 01.05.2008, Seite 126-127 |
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