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Zahnärztliche Mitteilungen

Aktualisierte S3-Leitlinie

Zahnimplantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen und Syndromen

Die unter Federführung von DGI und DGZMK aktualisierte S3-Leitlinie bündelt die konsentierten Empfehlungen zur kaufunktionellen Rehabilitation bei syndromalen und non-syndromalen Zahnnichtanlagen. wofma/rvvelde/Christoph Hähnel/StudioLaMagica/Сергей Кучугурный - stock.adobe.com
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Zahnmedizin
Implantologie
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Die aktualisierte S3-Leitlinie bezieht jetzt auch Patientinnen und Patienten mit Nichtanlagen einzelner Zähne ein und setzt neue Akzente bei genetischer Abklärung und Implantationszeitpunkt.

Die S3-Leitlinie „Zahnimplantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen und Syndromen“ wurde nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) aktualisiert. Federführend durch die DGI und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit 16 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen eine breit konsentierte Entscheidungshilfe zur kaufunktionellen Rehabilitation bei Patienten mit syndromalen und non-syndromalen Nichtanlagen von bleibenden Zähnen vorgelegt.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass die Leitlinie nicht mehr nur auf multiple Nichtanlagen zielt. Das Empfehlungsspektrum schließt nun ausdrücklich auch Patientinnen und Patienten mit Nichtanlagen einzelner Zähne ein. Darauf verweist auch die geänderte Bezeichnung: Aus „multiplen Nichtanlagen“ wurden allgemein „Nichtanlagen“.

Neu ist außerdem die Empfehlung, bei syndromaler Oligodontie sowie bei ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung eine humangenetische Abklärung anzuregen (Empfehlung 1). Die Leitlinie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Einordnung der Oligodontie als seltene Erkrankung und auf mögliche künftige Impulse für kausal ausgerichtete Therapien.

Empfehlung 1

„Bei Fällen von syndromaler Oligodontie (klinischen Zeichen einer ektodermalen Dysplasie) und Fällen mit ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung sollte vom betreuenden Zahnarzt eine genetische Untersuchung an einem humangenetischen Institut empfohlen werden.“ [DGI, DGZMK, 2026]

Ebenfalls neu ist die Empfehlung zum Insertionszeitpunkt: Bei Implantatversorgungen im Jugendalter soll der individuelle pubertäre Wachstumsschub berücksichtigt und abgewartet werden, um das Risiko von Infraokklusionen zu verringern (Empfehlung 13).

Empfehlung 13

„Bei Implantatversorgungen im Adoleszentenalter sollte der individuelle pubertäre Wachstumsschub abgewartet werden, um Infraokklusionen zu minimieren.“ [DGI, DGZMK, 2026]

Darüber hinaus wurden mehrere Empfehlungen im Update überprüft, teils sprachlich überarbeitet und teilweise im Empfehlungsgrad angehoben. Grundlegende inhaltliche Änderungen der Behandlungsempfehlungen hebt die Leitlinie aber nicht hervor.

DGI, DGZMK: „Zahnimplantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen und Syndromen“, Langfassung, Version 2.0, 2026, AWMF-Registriernummer: 083-024, www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/083-024.html (Zugriff am 17.03.2026)

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Die unter Federführung von DGI und DGZMK aktualisierte S3-Leitlinie bündelt die konsentierten Empfehlungen zur kaufunktionellen Rehabilitation bei syndromalen und non-syndromalen Zahnnichtanlagen. wofma/rvvelde/Christoph Hähnel/StudioLaMagica/Сергей Кучугурный - stock.adobe.com
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Die aktualisierte S3-Leitlinie bezieht jetzt auch Patientinnen und Patienten mit Nichtanlagen einzelner Zähne ein und setzt neue Akzente bei genetischer Abklärung und Implantationszeitpunkt.

Die S3-Leitlinie „Zahnimplantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen und Syndromen“ wurde nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) aktualisiert. Federführend durch die DGI und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit 16 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen eine breit konsentierte Entscheidungshilfe zur kaufunktionellen Rehabilitation bei Patienten mit syndromalen und non-syndromalen Nichtanlagen von bleibenden Zähnen vorgelegt.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass die Leitlinie nicht mehr nur auf multiple Nichtanlagen zielt. Das Empfehlungsspektrum schließt nun ausdrücklich auch Patientinnen und Patienten mit Nichtanlagen einzelner Zähne ein. Darauf verweist auch die geänderte Bezeichnung: Aus „multiplen Nichtanlagen“ wurden allgemein „Nichtanlagen“.

Neu ist außerdem die Empfehlung, bei syndromaler Oligodontie sowie bei ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung eine humangenetische Abklärung anzuregen (Empfehlung 1). Die Leitlinie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Einordnung der Oligodontie als seltene Erkrankung und auf mögliche künftige Impulse für kausal ausgerichtete Therapien.

Empfehlung 1

„Bei Fällen von syndromaler Oligodontie (klinischen Zeichen einer ektodermalen Dysplasie) und Fällen mit ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung sollte vom betreuenden Zahnarzt eine genetische Untersuchung an einem humangenetischen Institut empfohlen werden.“ [DGI, DGZMK, 2026]

Ebenfalls neu ist die Empfehlung zum Insertionszeitpunkt: Bei Implantatversorgungen im Jugendalter soll der individuelle pubertäre Wachstumsschub berücksichtigt und abgewartet werden, um das Risiko von Infraokklusionen zu verringern (Empfehlung 13).

Empfehlung 13

„Bei Implantatversorgungen im Adoleszentenalter sollte der individuelle pubertäre Wachstumsschub abgewartet werden, um Infraokklusionen zu minimieren.“ [DGI, DGZMK, 2026]

Darüber hinaus wurden mehrere Empfehlungen im Update überprüft, teils sprachlich überarbeitet und teilweise im Empfehlungsgrad angehoben. Grundlegende inhaltliche Änderungen der Behandlungsempfehlungen hebt die Leitlinie aber nicht hervor.

DGI, DGZMK: „Zahnimplantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen und Syndromen“, Langfassung, Version 2.0, 2026, AWMF-Registriernummer: 083-024, www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/083-024.html (Zugriff am 17.03.2026)

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Die unter Federführung von DGI und DGZMK aktualisierte S3-Leitlinie bündelt die konsentierten Empfehlungen zur kaufunktionellen Rehabilitation bei syndromalen und non-syndromalen Zahnnichtanlagen. wofma/rvvelde/Christoph Hähnel/StudioLaMagica/Сергей Кучугурный - stock.adobe.com
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Die S3-Leitlinie „Zahnimplantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen und Syndromen“ wurde nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) aktualisiert. Federführend durch die DGI und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit 16 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen eine breit konsentierte Entscheidungshilfe zur kaufunktionellen Rehabilitation bei Patienten mit syndromalen und non-syndromalen Nichtanlagen von bleibenden Zähnen vorgelegt.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass die Leitlinie nicht mehr nur auf multiple Nichtanlagen zielt. Das Empfehlungsspektrum schließt nun ausdrücklich auch Patientinnen und Patienten mit Nichtanlagen einzelner Zähne ein. Darauf verweist auch die geänderte Bezeichnung: Aus „multiplen Nichtanlagen“ wurden allgemein „Nichtanlagen“.

Neu ist außerdem die Empfehlung, bei syndromaler Oligodontie sowie bei ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung eine humangenetische Abklärung anzuregen (Empfehlung 1). Die Leitlinie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Einordnung der Oligodontie als seltene Erkrankung und auf mögliche künftige Impulse für kausal ausgerichtete Therapien.

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„Bei Fällen von syndromaler Oligodontie (klinischen Zeichen einer ektodermalen Dysplasie) und Fällen mit ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung sollte vom betreuenden Zahnarzt eine genetische Untersuchung an einem humangenetischen Institut empfohlen werden.“ [DGI, DGZMK, 2026]

Ebenfalls neu ist die Empfehlung zum Insertionszeitpunkt: Bei Implantatversorgungen im Jugendalter soll der individuelle pubertäre Wachstumsschub berücksichtigt und abgewartet werden, um das Risiko von Infraokklusionen zu verringern (Empfehlung 13).

Empfehlung 13

„Bei Implantatversorgungen im Adoleszentenalter sollte der individuelle pubertäre Wachstumsschub abgewartet werden, um Infraokklusionen zu minimieren.“ [DGI, DGZMK, 2026]

Darüber hinaus wurden mehrere Empfehlungen im Update überprüft, teils sprachlich überarbeitet und teilweise im Empfehlungsgrad angehoben. Grundlegende inhaltliche Änderungen der Behandlungsempfehlungen hebt die Leitlinie aber nicht hervor.

DGI, DGZMK: „Zahnimplantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen und Syndromen“, Langfassung, Version 2.0, 2026, AWMF-Registriernummer: 083-024, www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/083-024.html (Zugriff am 17.03.2026)

CME Übersicht

CME

Die CME (Continuing Medical Education) auf zm-online ist ein Fortbildungsangebot an Zahnärzte, wie es das GKV-Modernisierungsgesetz seit 2006 vorschreibt und erfolgt laut Beschluss der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auf freiwilliger Basis.

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Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass die Leitlinie nicht mehr nur auf multiple Nichtanlagen zielt. Das Empfehlungsspektrum schließt nun ausdrücklich auch Patientinnen und Patienten mit Nichtanlagen einzelner Zähne ein. Darauf verweist auch die geänderte Bezeichnung: Aus „multiplen Nichtanlagen“ wurden allgemein „Nichtanlagen“.

Neu ist außerdem die Empfehlung, bei syndromaler Oligodontie sowie bei ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung eine humangenetische Abklärung anzuregen (Empfehlung 1). Die Leitlinie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Einordnung der Oligodontie als seltene Erkrankung und auf mögliche künftige Impulse für kausal ausgerichtete Therapien.

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„Bei Fällen von syndromaler Oligodontie (klinischen Zeichen einer ektodermalen Dysplasie) und Fällen mit ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung sollte vom betreuenden Zahnarzt eine genetische Untersuchung an einem humangenetischen Institut empfohlen werden.“ [DGI, DGZMK, 2026]

Ebenfalls neu ist die Empfehlung zum Insertionszeitpunkt: Bei Implantatversorgungen im Jugendalter soll der individuelle pubertäre Wachstumsschub berücksichtigt und abgewartet werden, um das Risiko von Infraokklusionen zu verringern (Empfehlung 13).

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Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass die Leitlinie nicht mehr nur auf multiple Nichtanlagen zielt. Das Empfehlungsspektrum schließt nun ausdrücklich auch Patientinnen und Patienten mit Nichtanlagen einzelner Zähne ein. Darauf verweist auch die geänderte Bezeichnung: Aus „multiplen Nichtanlagen“ wurden allgemein „Nichtanlagen“.

Neu ist außerdem die Empfehlung, bei syndromaler Oligodontie sowie bei ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung eine humangenetische Abklärung anzuregen (Empfehlung 1). Die Leitlinie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Einordnung der Oligodontie als seltene Erkrankung und auf mögliche künftige Impulse für kausal ausgerichtete Therapien.

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„Bei Fällen von syndromaler Oligodontie (klinischen Zeichen einer ektodermalen Dysplasie) und Fällen mit ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung sollte vom betreuenden Zahnarzt eine genetische Untersuchung an einem humangenetischen Institut empfohlen werden.“ [DGI, DGZMK, 2026]

Ebenfalls neu ist die Empfehlung zum Insertionszeitpunkt: Bei Implantatversorgungen im Jugendalter soll der individuelle pubertäre Wachstumsschub berücksichtigt und abgewartet werden, um das Risiko von Infraokklusionen zu verringern (Empfehlung 13).

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DGI, DGZMK: „Zahnimplantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen und Syndromen“, Langfassung, Version 2.0, 2026, AWMF-Registriernummer: 083-024, www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/083-024.html (Zugriff am 17.03.2026)

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Neu ist außerdem die Empfehlung, bei syndromaler Oligodontie sowie bei ausgeprägter non-syndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung eine humangenetische Abklärung anzuregen (Empfehlung 1). Die Leitlinie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Einordnung der Oligodontie als seltene Erkrankung und auf mögliche künftige Impulse für kausal ausgerichtete Therapien.

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