Diskussion
Aufgrund des Befunds war der Zahn nach aktueller Literaturlage als nicht erhaltungswürdig zu betrachten. Da die Patientin aber einem Implantat aus Kostengründen beziehungsweise einer Brückenversorgung aus Gründen der Zahnhartsubstanzschonung nicht zustimmte, war bei der vorliegenden Situation eine Alternative erforderlich. Sie entschied sich nach der Aufklärung über die Behandlung und trotz der nicht vollständig abschätzbaren Prognose für den Versuch den Zahn zu erhalten. Für die komplikationslose Einheilung des Zahnes aber ist die Versorgung des Frakturspalts mit einem geeigneten Material obligat und der Schlüssel zum Erfolg.
Erschwerend kam hinzu, dass bei der Patientin eine komplette Längsfraktur des Zahnes vorlag. Da sich auch nach einem halben Jahr die Situation komplikationslos darstellte, wurde entschieden, den Zahn zu diesem Zeitpunkt mit einer Teilkrone zu versorgen, um das Risiko einer erneuten Fraktur durch auftretende Scherkräfte zwischen den beiden Höckern zu minimieren. Alternativ hätte man – um dieses Risiko von Beginn an zu reduzieren – auch kurz nach der initialen Behandlung eine Tabletop-Präparation mit vorübergehender Kompositversorgung anfertigen können.
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