Auktionsportale: Behandeln um jeden Preis?

Patienten stellen ihren HKP ein, erhalten ein alternatives Angebot und sparen beim ZE bis zu 50 Prozent: Zahnärztliche Auktionsportale setzen auf die „heilenden Kräfte“ des Marktes. Doch wo endet der Wettbewerb um Qualität, wo beginnt die Verramschung? Verkommt die Gesundheitsleistung hier nicht zur Ware? Sieben Akteure, sieben Antworten: Zahnärzte, Portalbetreiber und Verbraucherschützer erläutern ihre Sicht - finden Sie Ihre!

Vor zehn Jahren gründete Holger Lehmann mit 2te-zahnarztmeinung.de das erste Auktionsportal für zahnmedizinische Leistungen. Im selben Jahr starteten die KZVen das „Zweitmeinungsmodell“ – seitdem können Patienten die Behandlungsvorschläge ihres Zahnarztes auch in den zahnärztlichen Beratungsstellen prüfen lassen.

2006 klagten die damaligen Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, Dr. Janusz Rat und Dr. Martin Reißig, gegen die Versteigerung zahnärztlicher Leistungen im Netz. Während das Landgericht München ihnen in erster Instanz recht gab und das Oberlandesgericht München das Urteil bestätigte, befand der Bundesgerichtshof den Preisvergleich 2010 für zulässig: Das beanstandete Geschäftsmodell ermögliche es dem Patienten, weitergehende Informationen zu den Behandlungskosten zu erhalten. In diesem Sinne diene das Verhalten der bietenden Zahnärzte den Interessen der anfragenden Patienten. Hier müsste die Geschichte eigentlich zu Ende sein. Aber die Debatte geht weiter - trotz der Entscheidung der obersten Richter.

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