ZE-Punktwertverhandlungen

Mehr Geld ab 2017

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben ihre Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz abgeschlossen. Dabei konnte die KZBV erreichen, dass der Punktwert bei Zahnersatz und Zahnkronen ab 2017 um 2,5 Prozent gesteigert wird.

Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Honorare der etwa 53.000 Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe leicht steigen. Konkret bedeutet dies für die Praxen hierzulande, dass sich der bundesweit geltende Punktwert für Zahnersatz von derzeit 0,8605 auf künftig 0,8820 Euro erhöht. Mit diesem Abschluss wurde zwar die Forderung der KZBV nicht vollumfänglich erfüllt, allerdings musste der GKV-Spitzenverband die Belege der KZBV anerkennen. Damit ist für diesen Bereich der zahnmedizinischen Versorgung der rechnerische Grundstein gelegt. Folge: Die Kollegen in den Praxen können diesbezüglich für das kommende Jahr betriebswirtschaftlich verlässlich planen.

Die Einigung mit den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung hat aber nicht nur positive Auswirkungen für den Zahnarzt selbst, sondern auch für den Patienten: Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der gesetzlichen Kranken- kassen für Zahnersatz. Beispielsweise steigt der Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von derzeit etwa 139 Euro auf etwas mehr als 142 Euro.

Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die Regelungen im Paragraphen 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger in den kommenden Wochen bis zum 1. Januar 2017 veröffentlicht werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2015 für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz 3,2 Milliarden Euro ausgegeben, davon entfallen etwa 1,12 Milliarden Euro auf das zahnärztliche Honorar. Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entstehen zu 60 bis 70 Prozent durch Material- und Laborkosten, also durch die Kosten für die Herstellung des Zahnersatzes. Das zahnärztliche Honorar macht in der Regel einen Anteil von 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus.

Vor dem Hintergrund des von Gesundheitsminister Hermann Gröhe geplanten Gesetzes zur Selbstverwaltung (siehe auch Titelgeschichte „Jeder Zahnarzt ist betroffen!“ab Seite 32) bewerteten die KZBV und der GKV-Spitzenverband diesen erfolgreichen Abschluss als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Während Gröhe auch die Selbstverwaltung der verfassten Zahnärzteschaft peu à peu zerlegen will, hoben die beiden Parteien den Einigungswillen besonders hervor.

Nach schwierigen aber jederzeit konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf eine Erhöhung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahn- kronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert, heißt es in einer Mitteilung.

Die Selbstverwaltung funktioniert

Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Wir Vertragszahnärzte begrüßen diese Lösung im Rahmen der Selbstverwaltung ausdrücklich. Denn für uns Freiberufler ist diese eine der tragenden Säulen eines Gesundheits- systems, das unseren Patienten eine besonders hochqualifizierte Versorgung erst ermöglicht. Die Politik sollte die Vorteile eines auf Ausgleich basierenden Systems zu schätzen wissen und die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungspartner nicht durch Gesetzgebung unnötig gefährden.“

Und auch Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zeigte sich erfreut: „Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass unser auf Kompromisse angelegtes selbstverwaltetes Gesundheitswesen durchaus funktioniert. Wir nutzen unsere Handlungsspielräume, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten. Es ist zugleich ein Beispiel dafür, dass die Selbstverwaltung die Politik entlastet, wenn man sie denn lässt“.

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