EU-Kompromiss

Amalgam bleibt erlaubt – vorerst

In der EU wird es vorerst kein Verbot von Amalgam geben. Auf diesen Kompromiss haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission am 6. Dezember 2016 in Brüssel bei der neuen Quecksilberverordnung geeignet. Dennoch soll Amalgam ab dem 1. Juli 2018 bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden.

Nach dem gefundenen Kompromiss von Anfang Dezember wird es zunächst kein sogenanntes Phase-out – ein allgemeines Verbot von Amalgam in der EU bis Ende 2022 – geben. Bei der neuen EU-Quecksilberverordnung setzten sich nach Beobachtern damit jene EU-Mitgliedstaaten durch, die forderten, Amalgam aus Gründen der Versorgungssicherheit vorerst als Füllmaterial beizubehalten – hierfür plädierte auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Um einen Kompromiss mit den EU-Parlamentariern zu erzielen, kam man überein, dass vonseiten der Europäischen Kommission bis 2020 die Nutzung von Amalgam erneut überprüft wird. Dabei wird die Frage im Mittelpunkt stehen, ob auf Amalgam bis 2030 gänzlich verzichtet werden kann oder nicht.

Gleichwohl wird es dem Kompromiss zufolge ein Verbot der Verwendung von Amalgam bei bestimmten Risikogruppen geben. So soll Amalgam zur Vorsicht ab Juli 2018 nicht mehr bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren verwendet werden.

Darüber hinaus müssen Zahnarztpraxen, die Amalgam verwenden, mit hocheffizienten Amalgamabscheidern bis 2019 beziehungsweise 2021ausgerüstet sein. Zudem darf ab 2019 nur noch Amalgam in verkapselter Form verwendet werden.

Neu ist, dass die Mitgliedstaaten bis 2019 einen nationalen Aktionsplan für ein Phase-out von Amalgam ausarbeiten sollen. Ebenfalls neu ist, dass die Europäische Kommission einen Bericht ausarbeiten muss, inwiefern es einen Bedarf gibt, den Ausstoß von Quecksilberemissionen infolge von Feuerbestattungen europaweit gesetzlich zu regeln. Schließlich wird in dem Kompromiss festgelegt, dass der einzelne Zahnarzt für das Abfallmanagement von Amalgam verantwortlich ist und die Sammlung der Abfälle nur durch zertifizierte Einrichtungen erfolgen darf.

Die BZÄK hatte sich in enger Kooperation mit dem Council of European Dentists (CED) bis zum Ende der Verhandlungen entschieden gegen ein Phase-out ausgesprochen. In Deutschland wird Amalgam nach wie vor als als Regelleistung der Krankenkassen für die Patienten eingesetzt. Grund: Noch fehlen Studien, die einen eindeutigen Beleg für die Schädlichkeit von Amalgam nachweisen. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verweist darauf, dass es bislang kein verlässlicheres Füllmaterial gebe, das mit einem ähnlich breiten Anwendungsspektrum bei der gleichen Verarbeitbarkeit und den gleichen physikalischen Fähigkeiten wie Dentalamalgam aufwarten könne.

„Amalgam spielt immer noch eine wichtige Rolle“

Der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, zur EU-Entscheidung: „Mit dem Kompromiss ist das vom Europäischen Parlament geforderte Verbot von Amalgam erst einmal vom Tisch. Dies begrüße ich. Um dem Patienten eine optimale Füllungstherapie anbieten zu können, ist es erforderlich, dass dem Zahnarzt eine größere Zahl von Werkstoffen zur Verfügung steht. Dabei spielt Amalgam noch immer eine wichtige Rolle. Wir dürfen auch nicht übersehen, dass Amalgam im zahnärztlichen Versorgungsalltag vieler EU-Mitgliedstaaten nicht wegzudenken ist. Durch die nun beschlossene verpflichtende Einführung von Amalgamabscheidern, die wir in Deutschland – im Gegensatz zu manchen anderen EU-Staaten – schon seit Jahrzehnten kennen, können wir sicherstellen, dass die Gefährdung der Umwelt künftig auf ein Mindestmaß reduziert wird. Für das im Kompromiss enthaltene europaweite Verbot von Amalgam bei Kindern, werdenden Müttern und stillenden Frauen ab dem 1. Juli 2018 existieren in Deutschland ebenfalls bereits Regelungen.“

Für ein grundsätzliches Verbot von Amalgam hatten sich neben dem Europäischen Parlament, die Gesellschaft für Schwermetalltoxikologie (GST) sowie Organisationen von Zahnärzten, Umweltmedizinern, Verbraucherschützern und Umweltschützern eingesetzt. Die Amalgam-Kritiker verweisen auf Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung und bei der Entsorgung des Stoffes.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.