Eine gemeinsame Definition für Europa

Das Manifest der Freiberuflichkeit

Zahnärzte sind Freiberufler! Aber was bedeutet das überhaupt? In Rom haben EU-Politiker mit dem "Europäischen Manifest der Freien Berufe" die Merkmale der Freiberuflichkeit definiert.

Was sind Freiberufler? Auf der Konferenz am 1. Dezember 2017 in Rom kamen die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zu diesem Ergebnis:

  • Die Freien Berufe erbringen geistig-ideelle (intellektuelle) Dienstleistungen auf Grundlage einer besonderen beruflichen Qualifikation oder Befähigung,

  • die Erbringung dieser Leistungen ist durch ein persönliches Element gekennzeichnet und erfolgt auf Grundlage eines Vertrauensverhältnisses,

  • die Tätigkeiten werden in eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Weise ausgeübt,

  • sie sind von einem Berufsethos geprägt und sowohl dem jeweiligen Auftraggeber als auch dem Gemeinwohl verpflichtet,

  • und sie unterliegen einem System der beruflichen Organisation und Kontrolle.

Europa will die Freiberuflichkeit stärken

Ziel ist, auf Basis einer gemeinsamen Definition die Freiberuflichkeit in Europa zu stärken. Bislang wird die Freiberuflichkeit in den Mitgliedsstaaten nämlich unterschiedlich definiert und ausgelegt. Ein gemeinsames Verständnis gibt es bisher nicht.

Übereinstimmung besteht häufig in dem Verweis auf die besondere Qualifikation, den geistig-intellektuellen Charakter der Dienstleistung sowie die Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit bei Angehörigen eines Freien Berufs. Das betrifft auch das besondere Vertrauensverhältnis, die Gemeinwohlverpflichtung und das Merkmal der persönlichen Erbringung.

Weniger Übereinstimmung findet man hingegen beim Berufsrecht, bei der beruflichen Selbstverwaltung, der Notwendigkeit einer Registrierung, beim beruflichen Verhaltenskodex oder bei ethischen Grundsätzen. Insbesondere sind die aus dem deutschen Sprachraum stammenden Definitionen umfangreicher und enthalten mehr Kriterien als Definitionen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Die Kommission sieht - wie zuletzt in den Plänen zum EU-Dienstleistungspaket sichtbar - die Freien Berufe als Teil der regulierten Berufe. Eine Differenzierung in Freie Berufe und andere regulierte Berufe findet nicht statt.

Geplant ist, dass der EWSA ab dem 1. Februar eine neue Kategorie Freie Berufe installiert und seinen Vorschlag dann als Initiative in die Europäischen Institutionen einbringt.

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