Bundeszahnärztekammer zur Datenschutz-Grundverordnung

Deshalb sollten Zahnarztpraxen das neue Datenschutzrecht genau beachten

ck/pm
Zahnarztpraxen, die gegen das neue Datenschutzrecht verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Neuerungen veröffentlicht.

Zahnarztpraxen, die ihre Einrichtungen und Abläufe nicht dem neuen deutschen und europäischen Datenschutzrecht anpassen, kann das teuer zu stehen kommen: Nach dem ab dem 25. Mai 2018 geltenden Recht drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro. Übergangsfristen gibt es nach dem Stichtag nicht.

Wichtig ist für Zahnarztpraxen vor allem, die Sicherheit der verarbeiteten Personendaten zu gewährleisten. Diese müssen nach europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab Mai 2018 besonders geschützt werden.

Die Bundeszahnärztekammer rät Zahnärzten dazu, sich mit den neuen Regelungen frühzeitig vertraut zu machen und wenn nötig in ihren Praxen entsprechende Änderungen - gegebenenfalls vom zuständigen Dienstleister - vornehmen zu lassen.

Zum neuen Datenschutzrecht hat die BZÄK ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Neuerungen zusammenfasst. Zur Ergänzung arbeitet die BZÄK zusammen mit der KZBV derzeit an der Neuauflage des gemeinsam herausgegebenen Datenschutzleitfadens, der weitergehende Informationen und Vertiefungen bieten wird.

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