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Wie viel wissen Sie über Kindesmisshandlung und -vernachlässigung?

Der Riss des Oberlippenbändchens, Zahntraumata oder Kieferverletzungen können Anzeichen für körperliche Misshandlungen sein - doch kennen Sie auch die Symptome, die für eine Vernachlässigung typisch sind? Zahnarzt Sebastian Fox hat für seine Doktorarbeit einen Fragebogen entwickelt, der den allgemeinen und speziellen Ausbildungsstand von Zahnmedizinern zu Kindesmisshandlung und -vernachlässigung erhebt.

Trotz der in der Öffentlichkeit immer wieder aufkommenden Kinderschutzproblematik in Fällen von Misshandlung und Vernachlässigung gibt es kein ausreichendes Angebot an Fortbildungen zu diesem Thema innerhalb der Zahnmedizin. Bei der Analyse von Studien in anderen Ländern stellt man fest, dass auch international eine große Unsicherheit zu diesem Thema herrscht (Cairns et al. 2005, Kilpatrick et al. 1999, Sonbol et al. 2012, Uldum et al. 2010).

Dass es notwendig ist, Zahnärzte über die Anzeichen einer möglichen Kindesvernachlässigung oder -misshandlung zu informieren und im Erkennen solcher Fälle zu befähigen, zeigt schon der Umstand, dass ein Zahnarzt von Tätern wie Opfern meist beibehalten, ein Kinderarzt dagegen häufiger gewechselt wird (Rötzscher und Hutt, 2010).

Wissen und Umgang von Zahnärzten mit Kindesmisshandlung und -vernachlässigung

www.umfrageonline.com/s/Zaekmn

Was genau muss sich der Zahnarzt unter dem Begriff „Kindesmisshandlung“ vorstellen? Neben der mitunter offensichtlichen körperlichen Misshandlung sind es sexueller Missbrauch, die psychische Misshandlung, das „Munchhausen by proxy“-Syndrom (Amelang und Krüger 1995) und in passiver Form die Vernachlässigung (Brinkmann und Madea, 2004).

Sexuelle und psychische Misshandlungen können von zahnmedizinischem Fachpersonal wohl nur schwer eingeschätzt werden. Sehr wohl dagegen körperliche Misshandlungen, die mit einem in vielen Fällen beschriebenen Anteil von ca. 50 Prozent im orofazialen Bereich lokalisiert sind (Needleman 1986). Die häufigsten Folgen einer physischen Misshandlung sind Weichteilverletzungen, wie zum Beispiel der Riss des Oberlippenbändchens oder isolierte Verletzungen der Oberlippe (Needleman 1986). Auch Zahntraumata und Kieferfrakturen konnten im Rahmen von Kindesmisshandlung beobachtet werden (Kellogg et al. 2005).

Beim „Munchhausen by proxy Syndrom“ ist eine Misshandlung weniger offensichtlich erkennbar, da die fürsorgeberechtigte Person hier artifiziell Symptome von Krankheiten beim Kind hervorruft, um selbst als Leidtragende der Krankheit des Kindes dazustehen (Chan et al. 1986, Levin und Sheridan 1995, Schmitt 1986).

Was versteht man unter "Misshandlung", was unter "Vernachlässigung?"

Am schwersten ist die Vernachlässigung als eine „passive“ Form der Misshandlung erkennbar. Eine passende Definition der insbesondere für die Zahnmediziner relevanten Vernachlässigung als Form der Misshandlung, wurde von der American Academy of Pediatric Dentistry publiziert: „Dental neglect […] is the willful failure of parent or guardian to seek and follow through with treatment necessary to ensure a level of oral health essential for adequate function and freedom from pain and infection.“(American Academy of Pediatric 2016).

Aber hier beginnt auch ein großes Problem: Ab wann ist eine Vernachlässigung willentlich? Hier muss sehr vorsichtig analysiert und diagnostiziert werden. Ursache für eine Vernachlässigung des Kindes kann auch die familiäre Armut oder aber pflegerische Unwissenheit sein. Möglicherweise hat ein Elternteil auch selbst Angst, sich in die zahnärztliche Behandlung zu begeben und überträgt diese auf das Kind? (Harris et al. 2009).

Hiervon die absichtliche Vernachlässigung abzugrenzen, erfordert großes Feingefühl dem Kind gegenüber, das seine Umgebung nicht anders kennt und daher kein Fehlverhalten der Eltern wahrnehmen kann, andererseits auch den Eltern gegenüber, um hier keine missliche

Lage für den Behandler und die Eltern zu erzeugen. Dennoch sollte gerade bei Fällen einer Early Childhood Caries Typ III oder einem Nursing-Bottle-Syndrom besonderes Augenmerk auf die Eltern und deren Verhalten gegenüber dem Kind gelegt werden (Valencia-Rojas et al. 2008).

Größten Diskussionsbedarf wirft die Frage auf: Ab wann liegt eine Misshandlung des Kindes beziehungsweise eine Kindeswohlgefährdung vor, die weitere Konsequenzen nach sich ziehen sollte (z.B. Information des betreuenden Kinderarztes, des Jugendamts etc.)? Diese Frage ist nicht genau zu beantworten. Wenn ein Vater sein Kind beim Zähneputzen festhält, ist das eine Einschränkung der Freiheit des Kindes? Würde das Elternteil allerdings loslassen, liegt dann ein Fall von Vernachlässigung vor, da dem Kind nicht ausreichend bei der Mundhygiene geholfen wird?

Hier sind eine individuelle Analyse der Situation und eventuell auch Zusatzinformationen notwendig: Das oben beschriebene Kleinkind hat aufgrund eines genetisch verursachten Nervenleidens einen starken Tremor. Dennoch muss ihm beigebracht werden, wie Zähne zu putzen sind. Vater oder Mutter halten das Kind beim Zähneputzen also fest, damit überhaupt die Möglichkeit gegeben ist, die Zähne zu putzen.

Diese Situation würde niemand als Kindesmisshandlung einschätzen – auch wenn eine Momentaufnahme ohne Hintergrundinformation genau diesen Gedanken auslösen könnte. Von daher ist es notwendig, auch Zahnärzte und vor allem Kinderzahnärzte mit dem nötigen Hintergrundwissen auszustatten, das eine entsprechend differenzierte Betrachtungsweise und genügend Sicherheit bei der Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung ermöglicht.

Aktuell wird am Universitätsklinikum Jena eine Studie durchgeführt, in der der Wissensstand von deutschen Zahnmedizinern zu Fragen von Kindeswohlgefährdung untersucht wird. Falls Sie Interesse daran haben, etwas an dieser Sachlage zu ändern, nehmen Sie bitte unter www.goo.gl/QH5mSo an einer kurzen Umfrage zum Thema teil. Sie würden damit zu einer Klärung der hier skizzierten Fragen beitragen.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Sebastian FoxDoktorand Universitätsklinikum Jena

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Literaturverzeichnis:

American Academy of Pediatric D. 2016. Guideline on Oral and Dental Aspects of Child Abuse and Neglect. Pediatr Dent, 38 (5):73-76.

Cairns AM, Mok JY, Welbury RR. 2005. The dental practitioner and child protection in Scotland. Br Dent J, 199 (8):517-520; discussion 512; quiz 530-511.

Harris JC, Balmer RC, Sidebotham PD. 2009. British Society of Paediatric Dentistry: a policy document on dental neglect in children. Int J Paediatr Dent.

Kellogg N, American Academy of Pediatrics Committee on Child A, Neglect. 2005. Oral and dental aspects of child abuse and neglect. Pediatrics, 116 (6):1565-1568.

Kilpatrick NM, Scott J, Robinson S. 1999. Child protection: a survey of experience and knowledge within the dental profession of New South Wales, Australia. Int J Paediatr Dent, 9 (3):153-159.

Needleman HL. 1986. Orofacial trauma in child abuse: types, prevalence, management, and the dental profession's involvement. Pediatr Dent, 8 (1 Spec No):71-80.

Sonbol HN, Abu-Ghazaleh S, Rajab LD, Baqain ZH, Saman R, Al-Bitar ZB. 2012. Knowledge, educational experiences and attitudes towards child abuse amongst Jordanian dentists. Eur J Dent Educ, 16 (1):e158-165.

Uldum B, Christensen HN, Welbury R, Poulsen S. 2010. Danish dentists' and dental hygienists' knowledge of and experience with suspicion of child abuse or neglect. Int J Paediatr Dent, 20 (5):361-365.

Valencia-Rojas N, Lawrence HP, Goodman D. 2008. Prevalence of early childhood caries in a population of children with history of maltreatment. J Public Health Dent, 68 (2):94-101.

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