Fakten-Check

920 Fälle bei 13 Millionen Behandlungen

5.500 Versicherte wendeten sich 2017 an die Techniker Krankenkasse, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten – 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Für die TK ist das ein „neuer Behandlungsfehler-Rekord“.
Was steckt hinter dieser Meldung?

Am 11. März veröffentlichte die TK ihre Pressemitteilung zum „neuen Behandlungsfehler-Rekord“. Unmittelbar danach reagierten die Medien: „Negativ-Rekord bei Patienten-Beschwerden – eine Ärzte-Gruppe sticht heraus“, titelte Focus Online. Bei n-TV hieß es „Patienten vermuten öfter Behandlungsfehler“. Für RTL schlug die Techniker Krankenkasse sogar Alarm: „Mehr Beschwerden über Ärzte als je zuvor!“ Auch die Ärzte Zeitung sprach von „Mehr Verdachtsfälle auf Ärztepfusch“.

Trotz verschieden kreativer Überschriften folgt in allen Berichten synchron die Pressemitteilung der TK im Wortlaut oder paraphrasiert. Das Problem ist jedoch, was die TK in ihrer Pressemitteilung nicht schreibt: Von den rund 9,8 Millionen TK-Versicherten jaben lediglich 5.500 Mitglieder im vergangenen Jahr über die TK-Beschwerde-Hotline einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. 920 Verdachtsfälle entfallen dabei laut Erhebung auf die Zahnmedizin. Was die Pressemitteilung ebenfalls verschweigt, ist, wie viele zahnmedizinische Behandlungsfälle dem insgesamt zugrunde liegen.

 Auf Nachfrage gibt die TK Auskunft – mit diesem Ergebnis: Die 920 Verdachtsfälle in der Zahnmedizin entfallen auf insgesamt 13 Millionen zahnmedizinische Behandlungsfälle. Und davon erhärtet sich dann durchschnittlich jeder dritte Verdachtsfall. Und das soll nun die Schreckensmeldung sein à la „Mehr Verdachtsfälle auf Ärztepfusch“? 

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