Diskussion Arztbewertungsportale

Nicht mehr als das Resultat von „Wohlfühlfaktoren“

Welcher Patient wünscht sich nicht Informationen, die Auskunft darüber geben können, wer ein guter Arzt ist und wer nicht? Das Interesse daran ist mehr als legitim, und deswegen greifen viele auf Arztbewertungsportale zurück. Aber leisten die Portale überhaupt das, was sie versprechen?

Schon in Namenszusätzen und Werbeaussagen von Bewertungsportalen wird ein Versprechen laut – das Versprechen nämlich, den „Arzt“ bewerten zu können. Dementsprechend werden diese Portale nicht selten als Ausweis dafür begriffen, wer ein guter Arzt ist. Und doch ist diese Konnotation mehr als irreführend, denn diese Portale können über vieles Auskunft geben, angefangen von den Wartezeiten über die mobiliare oder auch technische Ausstattung der Praxis bis hin zur Freundlichkeit des Arztes, was sie aber nicht bewerten können, ist gerade die Frage, ob es sich um einen guten Arzt handelt oder nicht. Das Paradoxe an diesen Portalen besteht darin, dass sie genau das, worüber sie keine Aussage erlauben, zum Gegenstand ihres Geschäfts gemacht haben. Die Portale müssen deswegen ja nicht sinnlos sein; sie entsprechen einem legitimen Desiderat, mehr über die Ärzte wissen zu wollen. Aber man muss sich im Klaren darüber sein, was die Portale leisten können und was nicht. Warum also können die Portale die eigentliche ärztliche Leistung, also dessen ärztliche Expertise, nicht adäquat widergeben?

Die Expertise des Arztes besteht nicht primär darin, etwas Handwerkliches zu können; es ist nunmal nicht primär die sichtbare Aktion, die ihn zu einem guten Arzt macht, sondern es ist die der Aktion vorausgegangene Reflexion, welche der Aktionen denn überhaupt sinnvoll und angezeigt ist. Die ärztliche Expertise kommt somit zuallererst in der gekonnten Indikationsstellung zum Zuge und nicht allein in der gekonnten Intervention. Die Entscheidung, ob eine Intervention sinnvoll und wie weit sie sinnvoll ist, diese Entscheidung bildet die zentrale Könnerschaft des Arztes ab.

Wenn wir nun sagen, dass die Internetportale deswegen notwendig sind, weil sie – so das Hauptargument – zur Stärkung der Transparenz beitragen, so übersieht man, dass man nur das transparent machen kann, was auch sichtbar gemacht werden kann. Eingriffe und Komplikationen können sichtbar gemacht werden, aber die Indikationsstellung als innerer Reflexionsprozess bleibt grundsätzlich unsichtbar und entzieht sich der Beurteilung von außen. 

Man kann die Indikation nur dann beurteilen, wenn man die gesamte Situation mit allen wesentlichen Informationsmomenten nachvollzieht und darin nicht nur formalisiertes Wissen, sondern zugleich auch nicht formalisierbares Erfahrungswissen einbindet. Kurzum: Es wird dem Patienten im Angesicht seines nicht aufhebbaren Wissens- und Erfahrungsgefälles nie möglich sein, die gute von der weniger guten Indikationsstellung tatsächlich zu unterscheiden. Er kann das Ergebnis eines Eingriffs unterscheiden, aber ob der Eingriff tatsächlich notwendig war oder nicht, wird er nicht beurteilen können, und am Ende ist letztere Frage vielleicht die wichtigste.

Der Patient kann natürlich beurteilen, ob der Arzt zugewandt war, ob er freundlich war, ob er ihm verständliche Informationen übermittelt und ihn eingebunden hat im Gespräch – und all dies ist nicht geringzuschätzen, aber ein Urteil über die genuin fachliche Könnerschaft des Arztes wird er sich nicht erlauben können.

Wenn aber Arztbewertungsportale suggerieren, dass sie die Ärzte in ihrer fachlichen Expertise bewerten können, dann versprechen sie schlichtweg zu viel. 

Man kann es auch so sagen, dass die Portale dafür geeignet sind, die nicht-medizinischen Aspekte der Praxis zu bewerten, aber die genuin fachliche Expertise entzieht sich geradezu kategorisch der Bewertungsmöglichkeit. Deswegen ist es wichtig, die Arztbewertungsportale in der Grenze dessen, was sie leisten können, klar zu erfassen. Sie schließen zwar eine Informationslücke, indem sie Auskünfte geben können über die äußerlich messbaren Rahmenbedingungen und nicht-medizinischen Begleitparameter der Praxis, aber de facto stellen sie nicht mehr dar als das Resultat von „Wohlfühlfaktoren“, so dass sich sagen lässt, dass die Arztbewertungsportale weniger Fachinformationsportale sind als vielmehr Wiedergaben von Befindlichkeitsumfragen.

Und so kommen wir zu einer zentralen Grenze dessen, was Arztbewertungsportale leisten können: Objektivität. Die Ergebnisse der Bewertungsportale unterliegen einem Wahrnehmungs-Bias; sie bilden unmittelbare Betroffenheit ab, den Gradmesser und die eigene subjektive Wahrnehmung. Hier taucht nicht nur das Problem auf, dass negative Betroffenheit eher zur Bewertung führt als positive Erfahrungen. Hinzu kommt, dass dadurch die Ärzte belohnt werden, die den Patienten nach dem Mund reden und ihnen unangenehme Wahrheiten ersparen. Solche Portale begünstigen somit systematisch angepasste Verhaltensweisen der Ärzte, sie sorgen für erwartungskonformes Verhalten, sie schaffen also nicht weniger als gefügige Ärzte – was an sich ein Problem darstellt, denn der Arzt folgt in seiner Uridentität dem Postulat des Gemeinwohls, so dass der Arzt auch das Rückgrat braucht, im Gemeinwohlinteresse sich der Instrumentalisierung des Patienten zu entziehen. Gerade die Krankschreibungen sind Beispiele dafür, dass der Arzt innere Freiheiten braucht, um wirklich Arzt zu sein. 

"Die Bewertungsportale bestrafen systematisch die Ärzte, die sich dem Gemeinwohlgedanken verpflichtet fühlen und sich überzogenen Ansprüchen der Patienten entziehen."

Das zeigt eben auf, dass der Arztberuf nunmal kein Bestandteil eines Dienstleistungsgewerbes ist, sondern er ist ein freier Beruf, der Freiheit braucht, um wirklich seiner Funktion als gemeinwohlorientierter Vertrauensberuf gerecht zu werden. 

Arztbewertungsportale bewirken ein forciertes Engagement der Ärzte in die Optimierung des Eindrucksmanagements, aber es bleibt als unbefriedigende Schlussfolgerung übrig, dass aus dem guten Eindrucksmanagement nicht automatisch auf den guten Arzt geschlossen werden kann. Und noch unbefriedigender wird diese Schlussfolgerung durch die Befürchtung, dass die Patienten selbst diese zwei voneinander getrennt zu betrachtenden Bewertungskriterien der Ärzte nicht immer getrennt sehen wollen, sondern unweigerlich aus dem Eindruck die fachliche Expertise ableiten werden. Und ob die Patienten damit wirklich gut beraten sind, bleibt fraglich.

Prof. Dr. med. Giovanni Maio, M.A. phil.Lehrstuhl für MedizinethikAlbert-Ludwigs-Universität FreiburgStefan-Meier-Str. 26, 79104 Freiburg i.Br. E-mail:

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