Gemeinsamer Bundesausschuss

Auf Pitschas folgt Hase

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist eine der machtvollsten Institutionen im deutschen Gesundheitswesen. Hier entscheiden Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen darüber, auf welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherte Anspruch und welche Qualitätsanforderungen die Leistungserbringer dabei zu erfüllen haben. Am 1. Juli hat die neue Amtsperiode 2018 bis 2024 des G-BA begonnen. Damit verbunden sind auch personelle Veränderungen bei den unparteiischen Mitgliedern, die aus zahnärztlicher Sicht von Bedeutung sind.

Mit Prof. Josef Hecken ist der „alte“ Vorsitzende auch der neue Vorsitzende Unparteiische des G-BA. Als neue hauptamtliche Unparteiische Mitglieder folgten Prof. Elisabeth Pott und Dr. Monika Lelgemann auf Dr. Regina Klakow-Franck und Dr. Harald Deisler. 

Neben den hauptamtlichen Unparteiischen kommt jedoch auch den stellvertretenden ehrenamtlichen Mitgliedern eine wichtige Funktion im G-BA zu. Sie stehen weniger im Licht der Öffentlichkeit, prägen aber mit ihrer Erfahrung und Fachkunde die Beratungen im G-BA entscheidend. An den Beratungen zur zahnärztlichen Versorgung hatte Prof. Rainer Pitschas in der vergangenen Amtsperiode einen besonderen Anteil. Vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2018 übte er das Amt des stellvertretenden Unparteiischen Vorsitzenden des G-BA und das des stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses Zahnärztliche Behandlung aus. In dieser Zeit wurden im zahnärztlichen Unterausschuss bedeutende Ent-      scheidungen getroffen:

  • Inhalt und Umfang der Regelversorgung wurden überprüft und an den aktuellen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse angepasst.

  • Die Festzuschusshöhen wurden an das Versorgungsgeschehen angeglichen.

  • Mit der Richtlinie nach § 22a SGB V wurden Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung in die Versorgung aufgenommen.

  • Alternativen für die Verwendung von Dentalamalgam bei Kinder, Schwangeren und Stillenden wurden beraten.

Zunehmend sind zahnmedizinisch relevante Themen von komplexen krankenversicherungsrechtlichen Fragen geprägt. Pitschas leistete hier mit seiner juristischen Expertise wertvolle Hilfe. Bei diesen speziell zahnmedizinischen Problemlagen konnte er auf seine langjährige Erfahrung als Vorsitzender des Bundesschiedsamts für die vertragszahnärztliche Versorgung zurückgreifen. Doch auch neben den rein zahnmedizinischen Verfahren verlieh er den Beratungen des G-BA entscheidendes Gepräge durch seine klare Positionierung in der Frage zur demokratischen Legitimation des G-BA. Diese Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang der G-BA berechtigt ist, weitreichende Entscheidungen für Versicherte zu treffen, ist nicht rein akademischer Natur. Sie hat unmittelbare Auswirkungen darauf, wie die gemeinsame Selbstverwaltung das Gesundheitswesen aktiv und eigenverantwortlich gestalten kann. Pitschas hat hier den Diskurs mit kritisch-abwägenden Argumenten belebt und wird ihn sicherlich weiter begleiten.

Kontinuität trotz Wechsel

Im Amt des stellvertretenden Unparteiischen Vorsitzenden des G-BA und des stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses Zahnärztliche Behandlung folgt nun seit Beginn der neuen Amtszeit Prof. Friedhelm Hase und wahrt die Kontinuität einer sachkundigen Beratung zahnärztlicher Belange im G-BA. Hase ist seit 2005 stellvertretendes Mitglied im Bundesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung und seit 2017 Vorsitzender des Bremischen zahnärztlichen Landesschiedsamts. Von 2009 bis 2017 prägte er als Leiter des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht die Debatte um zentrale Fragen der Gesundheitsversorgung in Deutschland entscheidend. Den G-BA und seine vielfältigen rechtlichen Fragestellungen begleitet Hase seit Jahren. Dies sind exzellente Voraussetzungen, die anstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen insgesamt und speziell in der Zahnmedizin anzugehen.

RA Christian NobmannLeiter Abteilung Koordination G-BA bei der KZBV

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