„Rote Karte für die TI“ – mit dieser Postkarten-Initiative hatte sich eine Gruppe von Zahnärzten aus Bayern Anfang März an einen großen Verteiler in der Gesundheitspolitik gewandt. Ihr – wie sie betonte – ganz persönliches Anliegen: Sie beklagen, dass Zahnarztpraxen eine Telematikinfrastruktur mit erheblichem gesetzlichem Druck aufgezwungen werden soll. Ihr Plädoyer an die Politiker: Die Einführung der TI soll ausgesetzt und überprüft werden.
Die KZBV ordnet diese Aktion als private Initiative ein. „Die dort geäußerte fundamentale Kritik an der Anbindung der Praxen an die TI tragen wir nicht mit,“ erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV und zuständig für den Bereich Telematik. „Eine Aussetzung ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Dies würde den Ausbau der TI insgesamt behindern und erschweren. Auch wenn die Anwendung dem Zahnarzt vorerst wenig nutzen sollte – sie wird kommen und ist für das Gesundheitswesen sinnvoll.“
Der Vorstand der KZBV betont: „Die KZBV fördert die Einführung der Telematikinfrastruktur und die Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) beziehungsweise weiterer Anwendungen und trägt damit ihren Part zu einer erfolgreichen Digitalisierung im Gesundheitswesen bei.“
„Die Anwendung ist sinnvoll“
„Die praktische Umsetzung der Gesetzesforderung macht in vielen Praxen umfangreiche technische, personelle und sogar bauliche Maßnahmen erforderlich, die erhebliche Kosten verursachen und zu Betriebsunterbrechungen führen“, argumentieren die Zahnärzte auf der Postkarte. Den Initiatoren erscheint es fragwürdig, dass es zurzeit nur einen einzigen zugelassenen Konnektor gibt. Sie fordern, dass die TI-Anwendungen den praktischen Anforderungen aus dem Versorgungsalltag und den Bedürfnissen der Patienten entsprechen sollen. Ein „gläserner Patient“ dürfe ebenso wenig Ziel einer patientenorientierten Gesundheitspolitik sein wie eine wirtschaftliche Nutzung seiner Gesundheitsdaten.
„Es liegt nicht an den Zahnärzten“
Der FDP-Politiker Dr. Wieland Schinnenburg, MdB, hat inzwischen auf die Postkartenaktion reagiert. Er holte zunächst eine ausführliche Stellungnahme der KZBV ein und schickte diese dann zusammen mit seinem Antwortschreiben an die Initiatoren. Schinnenburg hält die gesetzlichen Fristen und die dort verankerten Drohungen mit Honorarkürzungen für nicht akzeptabel. Er schreibt: „Ich teile Ihre Sorgen. … Es liegt offenbar nicht an den Zahnärzten, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Deshalb halte ich es für dringend erforderlich, dass die Fristen verlängert und die Drohung mit Honorarkürzungen zurückgenommen werden.“
Die Initiatoren erläutern die Postkartenaktion
Dr. Andreas Habash, Zahnarzt aus Cham, zu den Hintergründen:
„Es handelt sich um eine private Initiative gemäß § 17 GG, sich mit Bitten und Beschwerden direkt an die Volksvertreter zu wenden. Es geht darum, die Politik darauf aufmerksam zu machen, dass das Projekt der Anbindung an die Telematikinfrastruktur im Moment keinen Nutzen für Patienten und Praxen bringt. Derzeit existiert nur ein einziger Anbieter für einen zertifizierten Konnektor auf dem Markt. Wie machen wir dem Patienten klar, dass wir seine Daten, ohne seine Zustimmung, übermitteln müssen? Auch technisch, bei Hardware und Software, besteht anscheinend deutlicher Nachbesserungsbedarf. Die Kosten, die auf die Praxen zukommen sind völlig unklar. Ob zeitlich eine fristgerechte Installation erfolgen kann, ist mehr als fraglich. Daher halten wir momentan die Umsetzung für mehr als problematisch.“
Dr. Thomas Weber, Zahnarzt aus Krumbach, erklärt, wie die Idee entstand:
„‚Man sollte endlich mal was dagegen tun‘, sagte eine Kollegin bei einem Treffen vor Weihnachten. Gemeint war die erzwungene Einrichtung der Telematikinfrastruktur in den Praxen. Im kleinen Kreis wurde die Idee geboren, dem ganz persönlichen Unmut über diese Maßnahme persönlich Ausdruck zu verleihen. Die Koordination liegt momentan bei mir. ‚Rote Karte für die TI‘ ist eine Möglichkeit des ganz persönlichen Protests gegen die zwangsweise Einführung der TI, die momentan noch sehr ‚unausgereift‘ erscheint. Erste Berichte von Anwendern zeigen viele praktische Probleme, die den Praxisablauf behindern. Teilweise sind Umbauten oder sogar die Anschaffung neuer Praxisverwaltungssysteme erforderlich. Dem Aufwand steht momentan überhaupt kein Nutzen gegenüber. Auch ist der Versichertenstammdatenabgleich keine Aufgabe einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, sondern eine der Krankenkassen, zumal die eGK bei fehlerhaften Inhalten in der Praxis nicht korrigiert werden kann. Finanziert wird diese Aktion rein privat.“
Nachfragen an die KZBV zur Postkartenaktion kamen auch von der SPD, in Person von Sabine Dittmar, MdB, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, und von Dirk Heidenblut, den für Digitalisierung und zahnmedizinische Versorgung zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion.
Der KZBV-Vorstand hat sich klar posiioniert: In seinen Stellungnahmen an die Politiker ging er jeweils ausführlich auf die Einführung der TI ein. Zur Postkartenaktion stellte er fest: Bezogen auf die Behauptung, durch den bloßen Abgleich der Versichertenstammdaten werde es zu Verzögerungen im Praxisablauf kommen, ist zunächst auszuführen, dass beim VSDM ein Online-Abgleich der auf der Karte gespeicherten Versichertendaten mit den Daten der Krankenkasse erfolgt. Sofern eine Krankenkassen Änderungen in ihrem System hinterlegt hat, werden diese direkt auf die Karte geschrieben und auch in das Praxisverwaltungssystem übernommen. Eine Eingabe per Hand ist nicht mehr nötig. Damit kommt es an dieser Stelle zu einer Erleichterung der Arbeitsabläufe in der Praxis.
„Den gläsernen Patienten darf es nicht geben“
"Die Einführung der Telematikinfrastruktur wird kommen und ist für das Gesundheitswesen sinnvoll", sagt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV. | KZBV_Baumann
Weiter heißt es: „Für alle zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlichen Komponenten gelten höchste Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit. Deshalb dürfen nur Konnektoren und Kartenterminals genutzt werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der gematik zugelassen sind.“
Ausdrücklich hebt der KZBV-Vorstand das Thema Datenschutz hervor: „Die KZBV macht sich dafür stark, dass der Einsatz digitaler Anwendungen mit entsprechend hohen Datenschutzstandards einhergeht und Datensicherheit ohne Abstriche jederzeit gewährleistet wird. Das Zahnarzt-PatientenVerhältnis muss auch in einer digitalen Welt im Vordergrund stehen und vollumfänglich geschützt bleiben. Insofern stimmen wir mit der in der Postkartenaktion getätigten Aussage, ein „gläserner Patient“ dürfe ebenso wenig Ziel einer patientenorientierten Gesundheitspolitik sein wie eine wirtschaftliche Nutzung seiner Gesundheitsdaten, vollkommen überein. Die hohen Anforderungen der Telematikinfrastruktur tragen genau diesen Kriterien Rechnung."
- Zur Unterstützung der Zahnarztpraxen hat die KZBV im vergangenen Sommer die Publikation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur – Informationen für Ihre Praxis“ herausgegeben. In Kooperation mit der KZV Sachsen hat sie zudem einen Erklärfilm produziert, der einen Überblick über die TI und die notwendigen Vorgänge bei der Anbindung gibt.
Stellungnahme der KZBV
Die KZBV zur Einführung der TI
- Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) beginnt mit der Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Damit wird die für den Ausbau der TI erforderliche Technik eingeführt.
- Nach den bislang geltenden gesetzlichen Vorgaben in § 291 Abs. 2 (b) SGB V und durch die Ende November 2017 in Kraft getretene Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 14 muss ab dem 31.12.2018 das VSDM in allen Praxen möglich sein.
- Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte Anfang Juli 2017 den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur mit der ersten Anwendung VSDM freigegeben. Für den Datenabgleich im Rahmen des VSDM in der Praxis ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur dringend erforderlich.
- Im Fall der Nichtdurchführung des VDSM droht den Praxen ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent.
- Die KZBV und die KZVen hatten sich für eine Verlängerung der ursprünglich geltenden Frist (1. Juli 2018) eingesetzt. Mit dem Konnektor der Firma CompuGroup Medical („KoCoBox MED+“) ist der erste (und bislang einzige) zertifizierte Konnektor auf dem Markt verfügbar.
- Weitere Hersteller haben Konnektoren zur Zulassung eingereicht, so dass voraussichtlich ab der zweiten Hälfte dieses Jahres weitere Konnektoren auf dem Markt verfügbar sein werden. Damit ist mit einer Anbietervielfalt auf dem Markt zu rechnen.
- Selbst mit der erreichten Fristverlängerung bleibt aus Sicht der KZBV der Zeitraum für die Ausstattung der Zahnarztpraxen als Voraussetzung für die Durchführung des VSDM eng.
- In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 14 hatten KZBV und KBV bereits darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Frist um zumindest ein Jahr bis zum 01.07.2019 aus ihrer Sicht unumgänglich ist, sowie ausgeführt, dass die Gründe für die Verzögerung darauf zurückzuführen sind, dass seitens der Produzenten nicht rechtzeitig geeignete Produkte zur Verfügung gestellt wurden.
Quelle: Stellungnahme der KZBV an MdB Dr. Wieland Schinnenburg, FDP, vom 20.3.2018 sowie an MdB Sabine Dittmar und MdB Dirk Heidenblut, SPD, vom 26.3.2018
Rolf D. Lenkewitz |
Nicht nur Ärzte werden gezwungen sondern auch die gesetzlich Versicherten, die eGK und TI ablehnen. Sie erhalten überwiegend keine Ersatznachweise mehr und das geschaffene Gesetz § 15 Abs. 6 S. 5 SGB V zur Mitwirkungspflicht an der Ausstellung der eGK zwingt
mehr anzeigen ... Sie zur Nutzung entgegen Ihren Überzeugungen. Auch wird dadurch der vorläufige Rechtsschutz ausgehebelt, solange die Vorwürfe nicht geklärt sind. Viele Kläger (34) unserer ArGe Kläger/innen gegen das eGK/TI-System verweigern dennoch die eGK und haben dadurch keinen Zugang mehr zu Versicherungsleistungen, es sei denn Sie gehen in Vorleistung oder zahlen privat. Über die erweiterten Datenverarbeitung des Systems der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur ist der Öffentlichkeit zu wenig bekannt, es existieren keine verständlichen und unabhängigen Beschreibungen, damit sich die Bürger eine eigene Meinung bilden können. Wer sich die Mühe macht der Dimension der eigentlichen Datenverarbeitung nachzugehen wundert sich, dass dies von den Politikern durchgewunken wurde. Aktuell fehlt es an einer neuen KNA, einer Gefährungsanalyse, angesichts veränderter Bedingungen seit Snowden und einer Technologiefolgenabschätzung (TAB). Der TAB im Bundesstag wurde nie beauftragt eine zu erstellen, trotzdem dies ein IT-System mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung ist. Wenn ich hier über den Artikel Pro und Contra gegenüberstelle, dann sehe ich das große Problem, dass wesentliche Sachverhalte nicht mit berücksichtigt werden.
Sven Klug |
Und zudem ziemlich erschreckend wie stumpf selbst unsere Standesvertretung diesen Weg gehen will. Allein der recht einseitige Artikel zeigt wie begrenzt die Auseinandersetzung mit dem Thema ist.
Die gestaffelte Ausgleichreglung in Verbindung der stetig gepredigten
mehr anzeigen ... Kostenübernahme ist blanker Hohn.
Die Umsetzung durch die Industrie ein reiner Witz. Wir sind mit unserer Praxis auf dem Land. Nachdem abzusehen war, dass längeres Warten auf weitere Anbieter kaum sinnvoll ist, haben wir am 04.01. das "Rundum-Sorglos"-Paket mit Garantie-Anbindung durch CGM geordert. Seit der Bestätigung des Auftrags ist jedoch nichts passiert. CGM gibt sogar zu, dass es auch dieses Quartal (also 6 Monate nach Auftragserteilung!) mit hoher Wahrscheinlichkeit nix mit der Anbindung wird. Großstädte werden aufgrund der effektiveren Anbindung mehrere Praxen zunächst bevorzugt (was zugegebenermassen sogar prinzipiell Sinn macht).
Zudem ist das System für einen einigermassen IT-versierten allein durch die hunderttausende, ungenügend geschulter Teilnehmer (Praxisinhaber, sowie stetig wechselndem Fachpersonal an der Rezeption) so eklatant fehleranfällig auf Hackerangriffe, dass es nicht in Worte zu fassen ist. Eine sichere, zentrale, netzgebundene Kommunikation gibt es de facto nicht. Alles lässt sich mit dem entsprechenden Aufwand hacken. Und je mehr Daten eingespeist werden ins System umso interessanter wird dies.
Jost Jahn | "Keinen Einfluss"
Zu behaupten, daß die Störung keinen Einfluss auf den Praxisbetrieb hat, ist eine einfache Lüge. Natürlich stört jede Störung den Praxisbetrieb. Mitarbeiterinen, der Chef alle sind genervt und jede Minute, die sie mit der Klärung und Behebung der Störung
mehr anzeigen ... verbingen, können Sie den normalen Praxisbetrieb nicht aufrecht erhalten. Natürlich können Notfälle behandelt werden - aber bei gestörtem Praxisbetrieb. Wenn das Telefon ausfällt, kann auch behandelt werden, aber da würde man ja wohl auch nicht von "keinen Einfluss" sprechen.