Interview mit Dr. Wolfgang Eßer zur Neufassung der FU-Richtlinie

Auch Kleinkinder müssen von der Entwicklung der Mundgesundheit profitieren!

Seit 2014 hat die KZBV dafür gekämpft, jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss sie endlich beschlossen: Drei neue Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder! Die Lücke in der Versorgung der Unter-Dreijährigen ist damit geschlossen. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, zur Neufassung der FU-Richtlinie.

Herr Dr. Eßer, am 17. Januar hat der G-BA die Neufassung der FU-Richtlinie beschlossen. Sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis?

Dr. Wolfgang Eßer:Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden! Der G-BA ist mit seiner Neuregelung in wesentlichen Punkten unserem Konzept zur Bekämpfung der frühkindlichen Karies, kurz ECC-Konzept, gefolgt. Damit wurde ein weiteres Mal deutlich, dass es im Konzert der gesundheitspolitischen Akteure eben die Zahnärzteschaft mit ihrer fachlichen Expertise und im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen Verantwortung ist, die die Impulse zur Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung setzt. 

Wer sollte auch sonst fundierte Vorschläge zur Versorgungsverbesserung machen als diejenigen, die täglich in ihrer Praxis als erste die aufkommenden Probleme wahrnehmen?

Ja, natürlich müssen die Vorschläge von uns kommen. Wir müssen sagen, wo der Schuh in der Versorgung drückt – das ist einerseits die Chance, Versorgung und Gesundheit der Menschen mitzugestalten, andererseits aber auch die Verpflichtung, sinnvolle und umsetzbare Lösungen zu entwickeln.

Es ist mir wichtig, gerade im Hinblick auf die gerade laufende Debatte um die Fremdinvestoren-geführten MVZ auf die gesellschaftliche Verantwortung hinzuweisen, die die Zahnärzteschaft hier wahrnimmt. Vonseiten der Finanzinvestoren werden Sie Vorschläge zur Bekämpfung frühkindlicher Karies nicht hören – die kümmern sich um profitable Maximalversorgungen und Renditen.

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Punkte der neuen Regelungen?

Wichtig ist zunächst einmal, dass wir eine Versorgungslücke – und zwar die bei den Unter-Dreijährigen – schließen konnten. Erstmals führen wir ein auf aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen basierendes Präventionssystem zur Vermeidung frühkindlicher Karies ein. Unser Ziel ist es, dass zukünftig auch Kleinkinder, wie zuvor die älteren Kinder und Erwachsenen, von der positiven Entwicklung der Zahn- und Mundgesundheit profitieren. Während wir beispielsweise bei den Zwölfjährigen bereits eine deutliche Zunahme der Kariesfreiheit feststellen können, sehen wir bei den Kleinsten, dass die Karieslast nach wie vor zu hoch ist. Derzeit leiden 13,7 Prozent der Kinder mit drei Jahren an einer frühkindlichen Karies, also an einer Defektkaries. Nimmt man die kariösen Initialläsionen hinzu, sind es nach den neuesten Zahlen der DAJ sogar 19 Prozent. Diese Entwicklung hatte sich bereits über Jahre hinweg abgezeichnet und da wurde es Zeit, etwas zu unternehmen ...

… weshalb die Zahnärzteschaft Anfang 2014 das ECC-Konzept vorgestellt hat.

Ja, aus diesem Grund hat sich damals die Zahnärzteschaft dieses wichtigen Themas angenommen und 2014 das ECC-Konzept zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern vorgelegt. Auf dieser Basis hat die KZBV Anfang 2015 einen entsprechenden Antrag in den Gemeinsamen Bundesausschuss eingebracht. Und auch der Gesetzgeber hat unser ECC-Konzept aufgegriffen und mit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes im Juli 2015 dem G-BA verbindlich die Einführung von Früherkennungsuntersuchungen zur Vermeidung frühkindlicher Karies aufgegeben.

Wie ordnen Sie die beschlossenen Maßnahmen zahnmedizinisch ein?

Frühkindliche Karies kann aufgrund des weniger widerstandsfähigen Zahnschmelzes der Milchzähne bei entsprechender kariogener Exposition sehr schnell entstehen und zu gravierenden Schäden führen. Deshalb ist eine engmaschige zahnmedizinische Betreuung erforderlich. Die Maßnahmen der Früherkennungsuntersuchungen setzen insbesondere bei den Ursachen frühkindlicher Karies an. Die Untersuchungen beinhalten neben der eingehenden Untersuchung des Kindes die Aufklärung und Beratung der Eltern. Die Einbeziehung der Eltern spielt hierbei eine zentrale Rolle, da sie die Hauptbezugspersonen des Kindes sind. 

Welche Rolle spielt der Einsatz von Fluoridlack in der neuen Richtlinie?

Alle Kleinkinder haben zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Schmelzhärtung, unabhängig davon, ob ein Kariesrisiko vorliegt. Mit dieser Maßnahme wird dem Entstehen der sogenannten Nuckelflaschenkaries wirksam vorgebeugt. Bereits entstandener Initialkaries kann mit Fluoridlack effektiv entgegengewirkt werden. Der Zahnarzt kann, ohne bohren zu müssen, die Kariesaktivität stoppen oder verzögern. Unbehandelt würde dies invasive Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Invasive Verfahren zu vermeiden, ist gerade bei Kleinkindern wichtig: Jeder Praktiker kennt die Schwierigkeiten, die mit der eingeschränkten Kooperationsfähigkeit des Kindes einhergehen. Muss dann möglicherweise in Vollnarkose behandelt werden, birgt das neue Risiken. Vollnarkose sollte nur die Ultima Ratio in der Kariesbehandlung bei Kleinkindern sein.

Wie geht es weiter? Der Antrag der KZBV sieht ja auch eine bessere Abstimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen vor.

Ja, wir wollen mit der Einführung der neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen die Vernetzung mit den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen stärken. Hierfür hat die KZBV bereits 2016 einige Vorarbeiten geleistet: Im Gelben Heft, in dem die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert sind, haben wir dafür gesorgt, dass drei zusätzliche „Verweise zum Zahnarzt“ für die U5 bis U7 aufgenommen wurden. Diese fungieren bis dato gewissermaßen als Platzhalter für die nun eingeführten FU. Jetzt gilt es, die „Verweise zum Zahnarzt“ im Gelben Heft entsprechend anzupassen, so dass der Arzt oder die Ärztin zukünftig zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung verweist.

Die Fragen stellte Benn Roolf.

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