Anhörung im Gesundheitsausschuss

Ein Transparenzregister für I-MVZ

Die Linksfraktion hatte für mehr Klarheit beim Thema MVZ plädiert und ein Transparenzregister gefordert. Auf der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages Anfang März unterstützten Ärzte und Zahnärzte das Ansinnen.

In öffentlich zugänglichen und verpflichtenden Registern sollen Investoren künftig darüber informieren, wem die Medizinischen Versorgungszentren gehören, forderten Zahnärzte und Ärzte am 4.3. bei der Anhörung im Bundestag erneut. „Menschen, die versorgt werden, haben einen Anspruch darauf, zu wissen, wem die Praxis gehört“, sagte der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, im Rahmen der Anhörung. Dies sei derzeit nur durch aufwendige Recherchen möglich. „Die Inhaberstrukturen sind bewusst verschachtelt.“

Die Strukturen sind bewusst verschachtelt

Erforderlich sei diese Transparenz vor allem deswegen, um jederzeit aktuell unter dem Gesichtspunkt der Versorgungsbeobachtung, -sicherstellung und -steuerung die Markt- und Versorgungsentwicklungen im Bereich der zahnärztlichen MVZ adäquat erfassen und abbilden zu können, betont die KZBV in ihrer Stellungnahme.

Dabei geht es nach Auffassung der KZBV zum einen darum, die KZBV auf der Bundesebene in die Lage zu versetzen, entsprechende Beobachtungen und darauf fußende Analysen einschließlich der Identifizierung von Inhaberstrukturen und MVZ-Ketten fundiert und detailliert vornehmen zu können, mit dem Ziel, entsprechende Fehlentwicklungen bei der zahnärztlichen Versorgung durch i-MVZ aufzeigen und Lösungsansätze entwickeln zu können. Zum anderen sei die Schaffung von Transparenz auch für die KZVen erforderlich, die im Rahmen des Sicherstellungsauftrags das Versorgungsgeschehen steuern müssen.

Angesichts der sich häufenden Übernahmen von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen fordert auch die Bundesärztekammer Transparenz über die Trägerstrukturen von MVZ. Um mehr Klarheit für Patienten, Ärzte und politische Entscheidungsträger zu schaffen, spricht sie sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme ebenfalls für ein öffentliches Register aus, in dem alle MVZ mit ihren Trägerstrukturen abgebildet sind.

Auch für MVZ sollte es Anstellungsgrenzen geben

Notwendig seien zudem gesetzgeberische Regelungen, die eine Festlegung von Anstellungsgrenzen für MVZ im Bundesmantelvertrag von Ärzten und Krankenkassen ermöglichen. Anders als bei Vertragsärzten, die grundsätzlich nur drei vollzeitbeschäftigte Ärzte beschäftigen dürfen, gibt es solche Beschränkungen für MVZ nicht. Eine entsprechende vertragliche Regelung würde dazu beitragen, gerade in Großstädten und Ballungsgebieten den Aufbau monopolartiger Groß-MVZ mit vielen angestellten Ärzten oder Zahnärzten zu unterbinden.

Auch sollten Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung eines Arztes dann abgelehnt werden, wenn das MVZ eine marktbeherrschende Stellung erlangt. Außerdem gilt es, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge mit externen Kapitalgebern zu unterbinden. Auch die Gründungsberechtigung für MVZ soll eingeschränkt werden, Krankenhäuser sollten künftig nur noch in der Planungsregion ein MVZ gründen dürfen, in der der Träger seinen Sitz habe. Der Anteil eines MVZ an der fachärztlichen Versorgung soll auf maximal 25 Prozent im jeweiligen Fachgebiet beschränkt werden.

Dem hielt Frederik Mühl vom Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften entgegen, dass man die Besitzverhältnisse durchaus einfach klären könne und dabei keine große Überraschungen erleben würde. Private-Equity-Fonds würden in der Regel das Geld von Pensions- und Rentenfonds, darunter auch von ärztlichen Versorgungswerken, einsammeln und gewinnbringend anlegen.

Nach Angaben der KZBV waren im dritten Quartal 2019 bundesweit 169 von 738 zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren anteilig oder ganz in der Hand von Investoren. Ein Jahr zuvor waren es noch 75 Investoren-MVZ (I-MVZ) gewesen. Der KZBV zufolge lagen im Zeitraum von Anfang 2017 bis Mitte 2018 die abgerechneten Punktmengen in I-MVZ deutlich höher als in zahnärztlichen Einzelpraxen. Und das zahnärztliche Honorar für Zahnersatz je Fall belief sich in Einzelpraxen auf rund 290 Euro, in I-MVZ lag es bei rund 435 Euro.

Eßer verwies auf den wirtschaftlichen Druck, dem angestellte Zahnärzte in den MVZ ausgesetzt seien. Wirtschaftlich rentablen medizinischen Methoden würde durchaus der Vorzug eingeräumt, um den Gewinn einer Praxis zu optimieren. Er sagte, dass es bei den Zahnärzten im Unterschied zu den Ärzten keine Unterversorgung gebe. Es bestehe deshalb überhaupt kein Bedarf an kommunal betriebenen zahnärztlichen MVZ.

Bei Zahnärzten gibt es keine Unterversorgung

Die Zinsen sind niedrig, die Gelegenheit scheint günstig – aktuell investieren mehr als 50 Private-Equity-Gesellschaften in Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Sie sammeln privates Kapital ein und legen es an – und dies besonders gern in den Fachgebieten Labormedizin, Radiologie, Nuklearmedizin, Dialyse, Augenheilkunde, Zahnmedizin und Dermatologie.

ck/silv

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