„Start-up Praxis“ auf dem Berliner Zahnärztetag

Welcher Gründungstyp bin ich?

Einzelkämpfer oder Teamplayer? Das ist nur eine von vielen Fragen, die sich junge ZahnärztInnen stellen, wenn sie sich niederlassen wollen. Auf ihrem Zahnärztetag im Februar stellte die Berliner Zahnärztekammer den neuen Workshop „Start-up Praxis“ vor – mit harten Fakten zu BWL und Recht. Wie sieht es bei Ihnen aus: Sind Sie vom Fach? Dann machen Sie unser Quiz!

Die ZÄK Berlin hat eine Workshop-Reihe speziell für junge ZahnärztInnen und ihre ersten Schritte nach der Approbation entwickelt, inklusive Mentorenprogramm. Hier können die NachwuchszahnärztInnen ihre älteren Kollegen zur Niederlassung befragen und erste Einschätzungen erhalten – mit der Kammer als Vermittler.

„Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!“, versprachen Kammerpräsident Dr. Karsten Heegewaldt und Vizepräsident Dr. Michael Dreyer der Workshop-Gruppe auf dem Berliner Zahnärztetag in der Career-Lounge: „Melden Sie sich jederzeit bei uns und wir finden immer eine Möglichkeit, Ihnen zu helfen – sei es mit einer Adresse oder einer Beratung.“

Am Anfang steht die Selbstanalyse

Am Anfang steht für GründerInnen die Frage, wie sie sich selbst einschätzen – Teamplayer oder Einzelkämpfer, durcharbeiten oder Work-Life-Balance? Hans-Peter Herz vom Heilberufezentrum der Deutschen Bank in Berlin beschrieb die verschiedenen Formen der Selbstständigkeit – von der Einzelpraxis über die BAG, die Praxisgemeinschaft, die Gemeinschaftspraxis bis zum MVZ – samt deren Vor- und Nachteilen.

Und dann am Puls der Zeit bleiben

Weil Zahnärzte auch Manager, Arbeitgeber, Praxisinhaber und nicht zuletzt Wettbewerber sind, fließen immer mehrere Faktoren in die Entwicklungsprozesse ein, erklärt Herz. Er rät zu einer regelmäßigen Bestandsaufnahme, um „am Puls der Zeit zu bleiben“. Im Austausch mit jungen Kollegen, die sich niederlassen wollen, kann der Erfahrungsschatz der älteren Zahnärzte bereichernd sein – oder eben ein abschreckendes Beispiel, wie man es eher nicht machen sollte.

Mit einem Quiz zu Irrtümern und Fakten im Arbeitsrecht stieg Martin Wolter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ein: Darf man Überstunden verweigern? Darf der Chef die Mitarbeiter am Arbeitsplatz überwachen? Ist man versichert, wenn man trotz Krankschreibung arbeitet, gibt es Hitzefrei? Die Fragen – und Antworten – finden Sie im Quiz.

Lösungen

1. Falsch: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG verbietet Fragen zum Alter, Religion oder einer Schwangerschaft. Auch hat der Bewerber ein Recht auf Privatsphäre, die ihn vor zu persönlichen Fragen schützt. Fragen rund um den Tätigkeitsbereich und die Eignung dazu muss er aber wahrheitsgemäß beantworten, um dem Arbeitgeber die Chance auf eine authentische Einschätzung zu geben.

2. Falsch: Auch mündliche Absprachen zum Vertrag gelten, sollten aber im Laufe der Zeit für beide Seiten schriftlich festgehalten werden, um im Rechtsstreit abgesichert zu sein.

3. Falsch: Eine Befristung kann verlängert werden, etwabei einer Elternzeitvertretung.

4. Falsch: Das verbietet das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

5. Richtig: Anteilig 1/12 pro gearbeitetem Monat.

6. Richtig: Hier untersteht der Arbeitnehmer dem Weisungsrecht und muss im Rahmen von 48 Wochenstunden bereit sein, mehr zu arbeiten. Das ist allerdings nur vorübergehend möglich – nicht dauerhaft.

7. Weder-noch: Ärzte leisten einen „höherwertigen Dienst“ und müssen auch mal für Mehrarbeit zur Verfügung stehen. Doch wie die Überstunden abgegolten werden, muss vertraglich festgelegt sein.

8. Hier gibt es keine gesetzliche Regelung für ein Verbot. Allerdings muss der Arbeitnehmer trotz einer Nebentätigkeit sicherstellen, dass er seine Arbeitskraft für die Haupttätigkeit vollends zur Verfügung stellen kann und darf nicht beim Wettbewerber jobben.

9. Falsch: Hier gibt es keine verbindliche Regelung.

10. Falsch: Das Gesetz sieht die Einreichung am 3. Tag der Erkrankung vor. Es gilt aber primär die vertragliche Regelung dazu.

11. Richtig: Ab einer Innenraumtemperatur von 35 Grad plus.

12. Richtig: Das erlaubt das Entgelttransparenzgesetz.

13. Falsch: Das ist trotzdem Unterschlagung und Diebstahl.

14. Weder-noch: Das muss vertraglich geregelt werden.

15. Falsch: Hier untersteht der Arbeitnehmer dem Wegrisiko und muss gegebenenfalls mehr Zeit oder eine andere Anfahrt nehmen.

16. Falsch: Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, wann er sich wieder arbeitsfähig fühlt, und ist versichert, wenn er sich dazu meldet.

17. Falsch: Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung beziehungsweise als Krankengeld einen Teil des Lohns. Es muss ein Attest eingereicht werden.

18. Falsch: Mit dem Abgeltungsanspruch besteht der volle Urlaubsanspruch.

19. Richtig: Allerdings nicht unbegrenzt. Meist ist der Resturlaub im ersten Quartal zu nehmen.

20. Falsch: Das gilt erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder wie vertraglich festgehalten.

21. Falsch: Es bestehen 10 Tage Urlaub pro Kind und Jahr.

22. Falsch: Schwieriger Fall! Eine Kündigung droht nicht sofort, ist die Prognose aber ein dauerhafter krankheitsbedingter Ausfall, darf gekündigt werden. Meist endet das in einem gerichtlichen Vergleich.

23. Falsch: Doch, siehe Punkt 22.

24. Falsch: Es muss eine beweissichere Zustellung erfolgen und das immer schriftlich sowie mit Original-Unterschrift. Per E-Mail ist das nicht 100-prozentig sicher.

25. Falsch: Das trifft nur einen Aufhebungsvertrag.

26. Richtig: Der Kündigungsschutz gilt erst nach einem halben Jahr.

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