Leitartikel

Den Blick nach vorne richten

Wolfgang Eßer

Die Zahnärzteschaft hat bislang die durch die Corona-Epidemie bedingten Herausforderungen hervorragend gemeistert, obwohl uns kaum Unterstützung zuteilgeworden ist. Unter Einhaltung höchster Hygienestandards wurde die zahnärztliche Versorgung aufrechterhalten und es ist bis heute kein einziger Fall bekannt geworden, in dem es zu einer COVID-19-Infektion von Patienten im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung gekommen ist. Die Patientinnen und Patienten sind in unseren Praxen sicher. Quasi aus dem Nichts heraus haben wir ein Netz von flächendeckenden Schwerpunktpraxen zur Behandlung von infizierten und unter Quarantäne gestellten Patientinnen und Patienten aufgebaut, diese mit Schutzausrüstung versorgt und die Hilfesuchenden unaufgeregt und professionell behandelt.

Für diese großartige Leistung gebührt Ihnen und allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anerkennung, großes Lob und herzlicher Dank, den ich an dieser Stelle im Namen meiner Vorstandskollegen ganz ausdrücklich ausspreche.

Mit einer gehörigen Portion Ernüchterung müssen wir aber auch feststellen, dass unser Berufsstand und unsere tapferen und pflichtbewussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von keinem verantwortlichen Politiker an irgendeiner Stelle lobend hervorgehoben oder gar mit Dank bedacht worden wären. Vielmehr hat man uns in den vergangenen Wochen durch ein Wechselbad der Gefühle geschickt.

Nachdem wir entgegen den nachdrücklich von der KZBV eingebrachten Forderungen im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz nicht berücksichtigt worden waren, hatte uns die Politik zugesagt, in einem nachgelagerten Verordnungsverfahren einen Schutzschirm auch für die Zahnärzteschaft aufspannen zu wollen.

Um die Notwendigkeit eines solchen Schirms zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung mit harten Fakten zu belegen, hatte die KZBV umfangreiches Zahlenmaterial, Berechnungen und schlüssige Argumente in die politische Debatte eingebracht. Nach unserem Vorschlag sollten die Krankenkassen neben einer Liquiditätshilfe für das Jahr 2020 mit 50 Prozent der Corona-bedingten Ausfälle der Zahnarztpraxen an der Sicherung der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen beteiligt werden. Bis Ende April gab es deutliche Signale aus dem BMG, dass man zumindest eine 30/70-prozentige Risikoteilung zum Gegenstand einer Verordnung machen würde. In enger Abstimmung mit den KZVen hatte die KZBV mit Nachdruck darauf gedrungen, dass wenigsten diese Lastenteilung beibehalten wird.

Doch dann sollte etwas passieren, was ich trotz vieler negativer Erfahrungen in vielen Jahren politischer Arbeit nun doch nicht mehr für möglich gehalten hätte: Auf Druck und mit Veto des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums wurde der Rettungsschirm plötzlich gekippt. Gegenstand der Verordnung war nunmehr nur noch eine Liquiditätshilfe mit einer 100-prozentigen Rückzahlungsverpflichtung seitens der Zahnärzteschaft in den Jahren 2021 und 2022. Lesen Sie mehr zu den Details auf S. XX.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Enttäuschung über eine derartige, nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Ärzten sitzt in der Kollegenschaft äußerst tief. Bitterkeit hat sich breit gemacht ob dieser Desavouierung gegenüber allen anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Als Fazit bleibt nur die ernüchternde Feststellung, dass die zahnmedizinische Versorgung als Teil der Daseinsvorsorge in unserem Land entgegen aller wohlfeilen Lippenbekenntnisse in bestimmten politischen Kreisen eben doch nicht den Stellenwert besitzt, den sie verdient. Offensichtlich reichen nach wie vor uralte Ressentiments, um funktionierende Versorgungsstrukturen zu gefährden und die Existenz gerade junger Zahnärztinnen und Zahnärzte in freiberuflicher Selbstständigkeit aufs Spiel zu setzen.

Aber trotz alledem und gerade wegen dieser bitteren Medizin, die die Politik uns verabreicht hat und die unsere Einstellung ihr gegenüber nachhaltig verändern wird, blicken wir besonnen nach vorne und bemühen uns, Klarheit zu schaffen, wo immer dies möglich ist.

So konnten wir zum einen mit tatkräftiger Unterstützung der KZVen und der BZÄK eine Klärung seitens des Bundesarbeitsministeriums bewirken, nach der nunmehr zweifelsfrei klargestellt ist, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte dem Grunde nach Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, sofern die Voraussetzungen der §§ 95ff SGB III vorliegen.

Zum anderen muss jede einzelne KZV entscheiden, ob sie die Liquiditätshilfe annehmen oder diese aber gemäß der bestehenden sogenannten Opt-out-Regelung bis zum 2. Juni ablehnen will. In intensiven Gesprächen mit den KZVen erörtern wir daher sämtliche wirtschaftlichen, politischen und medialen Konsequenzen, die mit einer Annahme oder Ablehnung der Liquiditätshilfe verbunden sein könnten. Dabei gilt es einerseits zu beachten, dass sich eine aktuell noch gute Liquiditätslage einer KZV durch die Corona-bedingten Fallzahlrückgänge seit März in der zweiten Jahreshälfte beginnend oder auch im Falle einer zweiten oder dritten Pandemie-Welle schnell dramatisch verschlechtern kann. Andererseits muss jede KZV mit Blick auf ihre individuelle vertragliche Situation abwägen, ob die Liquiditätshilfe für ihre Mitglieder sinnvoll ist und den gewünschten langfristigen Effekt erzielen kann.

In Gesprächen mit dem BMG konnten wir zwischenzeitlich klarstellen, dass es sich bei der beschlossenen Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent der 2019 gezahlten Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen definitiv nicht um eine Budgetobergrenze handelt, wie dies bereits von einigen Krankenkassen interpretiert worden war. Unmissverständlich und vollumfänglich wurde die Rechtsauffassung der KZBV bestätigt, dass die Liquiditätshilfe eben nicht als Budgetobergrenze missinterpretiert werden darf, sondern alleine dazu dient, die wirtschaftlichen Auswirkungen rückläufiger Fallzahlen auf Zahnarztpraxen, die durch die COVID-19-Epidemie entstehen, zu begrenzen – und auch nur in diesem Fall Wirkung entfaltet.

Die nun gültige Verordnung sieht eine Evaluationsklausel vor, nach der das BMG bis zum 15. Oktober 2020 die Auswirkungen der Regelung auf die wirtschaftliche Situation der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte überprüfen muss. Seien Sie versichert: Wir werden wie bisher mit aller Kraft und unbeeinflusst von allen Anwürfen daran arbeiten, dass sich die Krise nicht zu einem Fiasko für die Zahnärzteschaft und die vertragszahnärztliche Versorgung auswächst. Dazu gehört, dass wir trotz aller Enttäuschung auch weiterhin alle politischen Möglichkeiten und Optionen für Sie ausloten werden, um im Herbst doch noch zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, durch die die Zahnärzteschaft mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz vor möglichen wirtschaftlichen Folgen erhält.

Dr. Wolfgang Eßer,

Vorsitzender des Vorstands der KZBV

Dr. Wolfgang Eßer

Vorstandsvorsitzender der KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitätsstr. 73,
50931 Köln

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