Verordnungsentwurf zur Approbationsordnung ist auf dem Weg

Lehre künftig auch in digitaler Form

Lehrformate für Zahnmedizinstudierende sollen künftig auch in digitaler Form erfolgen und Präsenzveranstaltungen in Universitäten können auch bei höheren Inzidenzwerten stattfinden. Das regelt ein neuer Entwurf zur Novelle der Approbationsordnung für die Heilberufe. Mit der neuen Verordnung will das Bundesgesundheitsministerium jetzt Übergangsregeln und Klarstellungen schaffen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Novelle der Approbationsordnungen der Heilberufe auf den Weg gebracht: Der „Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ ging jetzt in die Verbändeabstimmung. Geplant – und für Zahnmedizinstudierende besonders wichtig: Lehrformate sollen auch in digitaler Form erfolgen. Präsenzveranstaltungen in den Universitäten sollen auch bei höheren Inzidenzwerten unter Einhaltung der Hygieneregeln ermöglicht werden. 

Gerade für die Studierenden der Zahnmedizin bedeutete die Pandemie, dass der praktische Lehrbetrieb in den meisten Universitäten nicht stattfand. Was in der Zahnmedizin besonders ins Gewicht fällt, denn der Präsenzunterricht am Phantom oder mit Patientenkontakt nimmt einen wichtigen Teil des Studiums ein, vor allem in den höheren Semestern. Mit der neuen Verordnung will das BMG jetzt Übergangsregeln und Klarstellungen schaffen: Die Zahnmedizinstudierenden sollen – neben den notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen im Lehrbetrieb – Die Zahnmedizinstudierenden sollen – neben den notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen im Lehrbetrieb – keinen weiteren Belastungen ausgesetzt werden und es sollen ihnen auch keine Nachteile durch die Umstellung des Studiums von der alten auf die neue Approbationsordnung im weiteren Studienverlauf entstehen.

Statement Prof. Benz

„Praxis ist das A und O!“

„Die aktuellen Anpassungen in den Ausbildungsordnungen der Heilberufe bedeuten, dass die Studierenden wieder an Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminaren und vor allem praktischen Kursen der Patientenbehandlung teilnehmen können. Das ist wichtig für die berufsfähigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die wir nach dem Studium haben möchten: Praxis ist dabei das A und O!“

Statement Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer

Hintergrund: Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Die alte Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) in der am 30. September geltenden Fassung ist für Studierende der Zahnheilkunde, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2021 beginnen oder bereits begonnen haben, jedoch noch weiter anzuwenden. Damit das Studium nach den Vorgaben der ZApprO wie geplant zum 1. Oktober 2021 begonnen werden kann, sind die Universitäten aktuell mit der Umsetzung befasst. Die im Verordnungsentwurf geplanten Regelungen sollen dem Rechnung tragen.

Für Zahnmedizinstudierende sind die folgenden Regelungen relevant:

  • Studierende, die ihr Studium nach der am 30. September 2020 geltenden Fassung der alten ZÄPrO bis zum 1. Oktober 2021 beginnen oder bereits begonnen haben, sollen dieses nach der ZÄPrO fortführen und abschließen.

  • Es erfolgt eine Klarstellung zu den Prüfungszeitpunkten der einzelnen Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung.

  • In bestimmten Situationen können Zuschauer aus dem Prüfungsraum ausgeschlossen und die Prüfung in einen anderen Raum per Bild und Ton für Zuschauer übertragen werden.

  • Der Begriff „Krankenpflegedienst“ wird in der ZApprO durch den Begriff „Pflegedienst“ abgelöst.

  • In der zahnärztlichen (und auch in der ärztlichen) Ausbildung wird die Möglichkeit eröffnet, dass die Unterrichtsveranstaltungen ganz oder teilweise in digitaler Form durchgeführt werden können.

Öffentlicher Gesundheitsdienst wird gestärkt

Für den ärztlichen Bereich wird die Stellung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gestärkt. Das öffentliche Gesundheitswesen und bevölkerungsmedizinische Inhalte werden als Ausbildungsziel in die Prüfungsinhalte der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) aufgenommen. Klargestellt wird, dass die Famulatur und das Praktische Jahr auch in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens abgeleistet werden können und das öffentliche Gesundheitswesen wird ein eigenes Fach in der ÄApprO.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf für die kommende Verbändeanhörung verfasst. Die mündliche Anhörung ist für den 8. Juli terminiert. Die BZÄK begrüßt das mit dem Entwurf beabsichtigte Ziel, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften der ZApprO zu gewährleisten. Als positiv wertet sie, dass ihre Forderung nach einer praktischen Weiterführung des Studiums unter „normalen Bedingungen“ (mit den bekannten Hygienemaßnahmen und Testung, Impfung) aufgegriffen wurde.

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