Bundeszahnärztekammer

Mundgesundheitsziele bis 2030

Heftarchiv Zahnmedizin
Dietmar Oesterreich
,
A. Rainer Jordan
,
Sebastian Ziller
Die Formulierung von Mundgesundheitszielen verdeutlicht die Gemeinwohlorientierung des zahnärztlichen Berufs standes und zählt zu den zentralen gesundheitspolitischen Aufgaben der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Bereits im Herbst letzten Jahres hatte der Vorstand neue Mundgesundheitsziele bis zum Jahr 2030 beschlossen. Am 25. Juni 2021 wurde nun eine ausführliche Publikation dazu vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) veröffentlicht.

Bereits im Jahr 1996 verabschiedete die BZÄK die ersten Mundgesundheitsziele für Deutschland. Ausgangspunkt dafür waren die zu dem Zeitpunkt entwickelten Initiativen von WHO und FDI, die ihre Mitgliedsländer dazu aufforderten, die allgemeinen Zielempfehlungen an die Besonderheiten des jeweiligen nationalen Gesundheitssystems anzupassen. Die BZÄK hat diese Zielempfehlungen dann mehrfach einer kritischen Reflektion, basierend auf den jeweils aktuellen wissenschaft- lichen Studien zur Mundgesundheit, unterzogen. Die letztmalige Reflektion erfolgte 2012 und wurde dabei in Relation zu den für 2020 formulierten Mundgesundheitszielen gesetzt. Zum nunmehr dritten Mal wurden die Mundgesundheitsziele auf Basis der DMS V von 2014 und der epidemiologischen Begleituntersuchung zur Gruppenprophylaxe von 2016 weiterentwickelt. Der Ausschuss Präventive Zahnheilkunde der BZÄK nahm die vorliegenden Datenquellen zum Anlass, eine Bilanz im Hinblick auf die gesetzten Ziele für das Jahr 2020 vorzunehmen und gleichzeitig neue Zielformulierungen bis 2030 zu entwickeln.

Zum einen wird dabei überprüft, inwiefern die Mundgesundheitsziele der Vergangenheit heute erreicht sind. Zum anderen definieren die Autoren vor dem Hintergrund der heutigen Situation konkrete Prävalenzen von Mund-, Kiefer- und Gesichtserkrankungen sowie Versorgungsgrade und Therapiebedarfe als Mundgesundheitsziele für das Jahr 2030.

Standen zu Beginn in den 1990er Jahren noch primär zahnbezogene Parameter im Vordergrund, wurden zunehmend alle Aspekte der Mundgesundheit im Sinne eines bio-psycho-sozialen Krankheitsverständnisses einbezogen und darüber hinaus im Sinne des gemeinsamen Risikofaktorenansatzes der Fokus mehr auf die Interaktion zwischen Mundgesundheit und allgemeiner Gesundheit gelegt. Zugleich wurden verstärkt Public Health Strategien berücksichtigt. Gerade die Pandemie zeigt die Bedeutung von populationsbezogenen Querschnitts-Strategien in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Die BZÄK führte damit einen noch immer nicht ausreichend entwickelten Forschungsbereich bei den Gesundheitszielsetzungen für die Zahnmedizin ein.


Ziele sind ja gut und schön, aber was nützen sie dem Berufsstand? Mundgesundheitsziele zu entwickeln und gleichzeitig Wege zur Erreichung und zur Gesundheitssystemgestaltung aufzuzeigen, sind eine der wichtigsten fach- und gesundheitspolitischen Kernaufgaben der BZÄK. Der zahnärztliche Berufsstand konnte in den letzten 35 Jahren nachweisen, dass zahnmedizinische Prävention unter entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems sehr erfolgreich ist. Die Zahnmedizin nimmt dabei im medizinischen Fächerkanon eine Vorbildrolle ein. Dennoch gibt es noch zahlreiche Präventionspotenziale, nicht nur in der Zahnmedizin, die genutzt werden müssen. Die Mundgesundheitsziele mit ihren Handlungsempfehlungen verdeutlichen dies und zeigen Strategien auf, um diese Zielsetzung zu erreichen. Dabei geht es auch um sozialpolitische und gesundheitsökonomische Voraussetzungen im Gesundheitssystem. Genau an diesen Punkten setzt die BZÄK an und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsforschung und zur wissenschaftlichen Politikberatung.

Die BZÄK wünscht sich natürlich die entsprechende Beachtung ihres Beitrags in der Gesundheitspolitik. Eine Veröffentlichung ausgewählter Mundgesundheitszielsetzungen im aktuellen Bundesgesundheitsblatt soll dazu dienen, einen Diskurs in der Fachöffentlichkeit anzustoßen. Der Berufsstand hat somit die Möglichkeit, auch die Gesundheitspolitik in einem Wahljahr an ihren Entscheidungen zu messen. Aber auch der Berufsstand selbst, mit seinen Verbänden und Organisationen sowie Wissenschaft und Forschung, sind zu einer Reflexion aufgefordert. „Wir halten es für notwendig, dass die aktuellen Mundgesundheitsziele bis 2030 für viele Akteure im Bereich der Zahnmedizin zur Handlungsgrundlage werden.

Die Mundgesundheitsziele 2030:https://www.idz.institute/fileadmin/Content/Publikationen-PDF/ZahnmedForschVersorg-1_2021_4_1.pdf 

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich

Präsident der Zahnärztekammer

Mecklenburg-Vorpommern

Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin

Prof. Dr. Med. Dent. Habil. A. Rainer Jordan, MSC.

Wissenschaftlicher Direktor

Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ)

Universitätsstr. 73, 50931 Köln

Dr. Med. Dent. Sebastian Ziller, MPH

Abt. Prävention und Gesundheitsförderung

Bundeszahnärztekammer

Chausseestr. 13, 10115 Berlin

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