KZBV-Vertreterversammlung

EBZ-Einführung in schwierigen Zeiten

Neben dem Aufreger-Thema GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hatte die 12. Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Dresden einen umfassenden Themenkatalog abzuarbeiten. Die EBZ-Einführung und die aktuellen Entwicklungen in der Telematikinfrastruktur standen dabei im Mittelpunkt.

Ursprünglich als „Arbeits-VV“ geplant mussten die übrigen Themen zunächst hinter dem alles überlagernden Thema GKV-Finanzstabilisierungesetz zurückstehen. Danach war das am 1. Juli im Echtbetrieb gestartete „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte“ (EBZ) eines der zentralen Themen in der Rede des stellvertretenden KZBV-Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges. Er betonte, dass die EBZ-Einführung „in eine Phase der maximalen Frustration“ falle. Gleichwohl gelte es, die Vorteile des EBZ „neutral herauszuarbeiten“.

Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung werde mit dem EBZ erheblich beschleunigt und vereinfacht – mit vielen Vorteilen für die Zahnärzteschaft und die Patienten, hob Hendges hervor. Mit Blick auf kritische Stimmen erklärte er, dass Bürokratie und kleinteilige Arbeitsschritte im Praxisalltag spürbar reduziert würden. Konkrete Benefits des EBZ seien unter anderem Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung. Die EBZ-Einführung wurde von den Delegierten anschließend in der Vertreterversammlung intensiv diskutiert. Dabei überwogen die positiven Stimmen.

Der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer gab den Delegierten in seiner Rede einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Telematikinfrastruktur (TI). Er mahnte dabei einen differenzierten Blick an. „Ansonsten läuft man Gefahr, Gutes und Schlechtes nicht mehr voneinander unterscheiden zu können. Man muss genau hinschauen, und zwar vor Ort. In der Praxis.“

„Die elektronische Patientenakte, KIM und jetzt auch das E-Rezept finden peu à peu Eingang in die Versorgung, aber sie verändern noch zu wenig. Sie lassen nur immer mal wieder aufblitzen, was mit der TI alles möglich wäre“, erklärte Pochhammer. Bei der ePA seien es vor allem die fehlenden Patienten, die sie aktiv nutzen. Erst eine halbe Million Versicherte hätten davon Gebrauch gemacht. Neben dem fehlenden Bekanntheitsgrad sei der Eröffnungsprozess zu sperrig. 

„KIM ist spürbar in den Praxen angekommen“

Anders als die ePA sei KIM bereits spürbar in den Zahnarztpraxen angekommen. Die Zahl, der insgesamt über KIM gesendeten Nachrichten betrage aktuell über 11 Millionen. Darunter sind den Angaben zufolge etwa 8,5 Millionen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und knapp 1 Million elektronische Arztbriefe. „Mit der verpflichtenden Einführung der eAU, die zum 1. Oktober kommt, werden die Zahlen schnell hochlaufen“, prognostizierte Pochhammer.

Als Beispiel für für eine zielführende Entwicklung nannte der KZBV-Vize die Einführung des E-Rezepts. Es sei gut, „dass das Rätselraten um die Einführung des E-Rezepts nun beendet ist und die Gesellschafterversammlung der gematik den Fahrplan beschlossen hat.“ Dieser Fahrplan trage im Wesentlichen die Handschrift der KZBV.

Abschließend fasste Pochhammer die KZBV-Forderungen zur TI zusammen: „Es braucht, erstens, eine Priorisierung auf die großen Digitalisierungsprojekte ePA, KIM und E-Rezept. Die müssen endlich ans Laufen kommen. Bei der ePA brauchen wir einen neuen konzeptionellen Rahmen, bei KIM eine zentrale Supportstruktur und beim E-Rezept genau wie bei der ePA mehr Kommunikation in Richtung der Versicherten.“

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