Forschungs- und Publikationsethik in der Zahnmedizin

„Publish or perish“ – zwischen Promotion und Plagiat

Matthis Krischel
,
Jeder zweite Zahnarzt in Deutschland schließt sein Studium mit einer Promotion ab und kommt mit Fragen der Forschung und Forschungsethik in Berührung. Was sind die korrekten ethischen Richtlinien für Forschung am Menschen? Wie zeichnet sich gute wissenschaftliche Praxis aus? Wo beginnen Fehlverhalten und Plagiarismus? Und welche Wertigkeit haben eigentlich deutsche Publikationen?

Vor einigen Jahren gingen Plagiatsvorwürfe gegen prominente Politiker durch die Presse: Dem Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wurde 2011, der Bundesbildungsministerin Annette Schavan 2013 vorgeworfen, in ihren Doktorarbeiten fremde Textpassagen ohne Nennung der Quelle verwendet zu haben. Nach eingehenden Untersuchungen entzogen die Universität Bayreuth beziehungsweise die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf den Spitzenpolitikern die Doktorgrade. Beide traten in der Folge zurück. Den Affären folgte eine breite Diskussion über den Status der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) in Deutschland, an vielen Universitäten wurden strukturierte Promotionsprogramme aufgelegt, die obligat auch Kurse in GWP einschließen. Im vergangenen Jahrzehnt scheint das Interesse der Öffentlichkeit etwas abgeflaut zu sein: Zwar trat Franziska Giffey 2021 nach dem Entzug ihres Doktortitels durch die FU Berlin (wiederum lautete der Vorwurf Plagiat) vom Amt der Bundesbildungsministerin zurück, noch im gleichen Jahr trat sie jedoch als Spitzenkandidatin im Berliner Landtagswahlkampf an und wurde zur Regierenden Bürgermeisterin gewählt.

Trotz einer scheinbar des Themas müden Öffentlichkeit bleiben Fragen der Forschungsethik für die Wissenschaft, auch für die Zahnmedizin, von großer Bedeutung. Im Jahr 2017 promovierte mit 47,7 Prozent etwa jeder zweite Zahnarzt [Hachmeister, 2019, 8]. Zu den Aufgaben der universitären Zahnmedizin gehört die Forschung am und mit Menschen. Und sowohl Doktorarbeiten als auch Forschungsergebnisse werden veröffentlicht. Grund genug, einen Blick auf Fragen der Forschungs- und Publikationsethik zu werfen.

Ein Medizinskandal entfacht die Debatte

Eine breite Debatte über die Regeln, die bei der Forschung am Menschen eingehalten werden sollen, wurde Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland durch einen Medizinskandal ausgelöst: Der Breslauer Dermatologe Albert Neisser (1855–1916) hatte beim Versuch, eine Impfung gegen die Syphilis zu entwickeln, neun jungen, auch minderjährigen Frauen Serum injiziert, das er aus dem Blut syphilitischer Personen gewonnen hatte. Einige Versuchspersonen erkrankten in der Folge an Syphilis. Eine Aufklärung der Patientinnen im Vorfeld hatte nicht stattgefunden [Krischel, 2021, 369; Maio, 2018, 371]. Aufgrund der fehlenden Einwilligungen wurde Neisser vom Königlichen Disziplinarhof für Nicht-richterliche Beamte zu einer Geldstrafe verurteilt [Wagner, 2009, 45]. Flankiert war der Fall durch ein breites öffentliches und mediales Echo, in dem auch Stimmen von genereller Medizinkritik und Antisemitismus mitschwangen.

Die Ärztin und Medizinethikerin Barbara Elkeles bemerkte dazu: „Im Fall Neisser waren sich die Standesgenossen [...] einig. Fast sämtliche ärztlichen Stimmen betonten, dass der Fall von der Presse und im Parlament stark aufgebauscht worden sei. Angesichts der eindeutig gegen die Schulmedizin gerichteten Technikkritik sahen die Ärzte darin einen ungerechtfertigten und nicht sachkundigen Eingriff von Laien in innerärztliche Angelegenheiten. [...] Im Jahre 1914 wurde Neisser von der Rockefeller Foundation gebeten, über die Hintergründe der öffentlichen Reaktionen auf seine Serumversuche zu berichten. In seinem [...] Antwortschreiben wies er auf die Unschädlichkeit der Versuche und seine lauteren und wissenschaftlichen Beweggründe hin. Das Fehlen der Einwilligung als Grund für die Disziplinarstrafe erwähnte er nur beiläufig“ [Elkeles 1996a, 196]. 

In der Folge entstehen ethischen Standards

Das preußische Kultusministerium nahm diesen Fall zum Anlass, um eine „Anweisung an die Vorsteher an Kliniken, Polikliniken und sonstigen Krankenanstalten“ [Schmiedebach, 1999, 51] herauszugeben. Ab diesem Zeitpunkt war die Durchführung von Heil- und Immunisierungsversuchen an Menschen nur noch erlaubt, wenn es sich dabei „1)[nicht] um minderjährige oder aus anderen Gründen nicht vollkommen geschäftsfähige Personen handele, wenn 2) die Person nicht ihre Zustimmung in unzweideutiger Weise erklärt habe und wenn 3) dieser Erklärung nicht eine sachgemäße Belehrung über möglicherweise nachteilige Folgen vorausgegangen sei“ [Elkeles, 1996, 209].



Die genannten forschungsethischen Standards wurden 1931 noch durch die „Richtlinien für neuartige Heilbehandlungen und für die Vornahme wissenschaftlicher Versuche am Menschen“ ergänzt, die unter anderem eine Ausnutzung sozialer Notlagen ausschloss, um die Einwilligung von Versuchspersonen zu erreichen. Die in vielen Fällen tödlichen Humanexperimente in den rechtsfreien Räumen der nationalsozialistischen Konzentrationslager verhinderten die im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts erarbeiteten ethischen Normen jedoch nicht. Diese Versuche waren einer der Hauptanklagepunkte im 1946 bis 1947 geführten Nürnberger Ärzteprozess [Krischel, 2021; Roelke, 2017].

Mit den Urteilen dieses Prozesses wurden mit den „Nürnberger Prinzipien“ zehn Punkte konsentiert, die die Versuchssubjekte zukünftig besser schützen sollten. Gefordert wurden unter anderem „die freiwillige Teilnahme der Versuchspersonen und die vollständige Aufklärung über den Versuchsablauf [...], das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit der Risiken [...] sowie die die Möglichkeit für die Versuchsperson, den Versuch jederzeit zu beenden“ [Groß, 2014a, 50]. Der Kodex diente in der Folgezeit als eine wichtige Quelle für die im Jahr 1964 vom Weltärztebund auf den Weg gebrachte Deklaration von Helsinki. Die dort formulierten ethischen Grundsätze fungieren nach regelmäßigen Überarbeitungen bis heute als Referenzpunkt in forschungs- und bioethischen Fragen [Groß, 2014a; Krischel, 2021]. 

Das Negativ Beispiel: die Vipeholm-Studie

Auch in der Zahnmedizin gibt es ein wichtiges Beispiel für ethisch verwerfliche Forschung am Menschen. Dass die Vipeholm-Studie in den Jahren 1945 bis 1955 durchgeführt wurde, zeigt noch einmal, dass die alleinige Existenz von forschungsethischen Kodizes nicht ausreicht; sie müssen diskutiert und zur Aneignung von Haltungen eingesetzt werden. Was war passiert?

1945 gab die schwedische Regierung eine Studie über die Rolle von Ernährung (und Süßigkeiten) bei Zahnkaries in Auftrag. Finanziert wurde das Projekt mit einer halben Million Schwedischer Kronen (125.000 US-Dollar). Ein Teil des Geldes stammte aus öffentlichen Mitteln, ein anderer Teil wurde aus einer Forschungsstiftung der Schwedischen Zuckerindustrie sowie von Schokoladen- und Süßwarenherstellern gestellt; heute ein klarer Interessenkonflikt [Krasse, 2001].

Durchgeführt wurde die Studie an den Patienten des Vipeholm-Krankenhauses, einer Institution für Menschen mit geistigen Entwicklungsstörungen im schwedischen Lund. Diese Institution bot „ideale Studienbedingungen“ an den Angehörigen einer vulnerablen Gruppe, wie der schwedische Journalist Thomas Kanger in einem CNN-Interview zusammenfasste: „These ,idiots‘, which was a medical classification at the time, were gathered from smaller wards all over the country. [...] In the beginning they had 650 people and it grew up to over a thousand“ [LaMotte, 2019].

Aus einer Vitaminstudie wird eine Zuckerstudie

Ursprünglich als Vitaminstudie begonnen wurde das Forschungsvorhaben nach zwei Jahren ohne Wissen der Regierung in eine Zuckerstudie umgewandelt, noch einmal zwei Jahre später untersuchte man allgemeiner den Einfluss von kohlenhydratreicher Ernährung auf die Zahngesundheit. Die Versuchspersonen aßen dabei große Mengen an Süßigkeiten (Schokolade/Karamell/Toffees) und anderen zucker- und kohlenhydratreichen Speisen [Krasse, 2001]. Die Versuche führten zu vielen Fällen von Karies, die Gebisse zahlreicher Studienteilnehmer wurden zerstört. Bereits 1954 wurden erste Studienergebnisse unter dem Titel „The Effect of Different Levels of Carbohydrate Intake on Caries Activity in 436 Individuals Observed for Five Years“ veröffentlicht. Eine kritische Betrachtung dieser Studie sollte jedoch Jahrzehnte auf sich warten lassen [Petersson, 1993; Innovations Report, 2006].

Welche Regeln gelten als „Gute Wissenschaftliche Praxis“?

Die Diskussion über erstrebenswerte Normen geht aber über die Forschung am Menschen hinaus. Dabei bilden formalisierte Regeln wie die „Gute wissenschaftliche Praxis“ und das Vermeiden von wissenschaftlichem Fehlverhalten wichtige Leitplanken. Auch grundsätzliche Fragen, wie Wissenschaft organisiert werden kann, stellen Wissenschaftstheoretiker und -soziologen schon seit geraumer Zeit. Einen solchen „Normen-Kodex der Wissenschaftler“ [Lenk/Maring, 2017, 720] formulierte etwa der US-amerikanische Soziologe Robert K. Merton (1910–2003) bereits 1942. Diese Merton’schen Normen, die auch unter dem Akronym „CUDOS“ firmieren, fokussieren dabei die folgende vier Prinzipien [Merton 1973]:

  • „1. Communism (Gemeinschaftsorientierung oder Kommunitarismus): Die wissenschaftlichen Erträge sind das Ergebnis kooperativer Bemühungen. Ergo sollte jedes Mitglied der Scientific Community Zugang zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und das Recht auf Teilhabe erhalten. 

  • 2. Universalism (Universalismus): Die Bewertung wissenschaftlicher Forschung und der damit verbundenen Geltungsansprüche und Zuschreibungen muss unabhängig von der betreffenden Person, ihrem Sozialprofil und ihrem gesellschaftlichen Status erfolgen – nach objektiven Gesichtspunkten und auf der Basis sachlicher Argumente. 

  • 3. Disinterestedness (Uneigennützigkeit): Triebfeder der Wissenschaft sollten wissenschaftliche Neugier, der Wunsch nach Erkenntnisgewinn und das Interesse am Wohlergehen der Menschheit sein – nicht etwa Eigennutz, persönliche Präferenzen und subjektive Meinungen. 

  • 4. Organized scepticism (Systematischer Zweifel): Wissenschaftliche Überzeugungen sollten jederzeit überprüft und ggf. revidiert werden können, da sie falsch oder fehlerhaft sein können. Erst nach sorgfältiger Prüfung und Kenntnis aller Fakten kann ein abschließendes Urteil gefällt werden“ [Groß, 2018, 23].

Doch nicht nur die – vielleicht hehren – Ziele der Merton’schen Normen, auch die „bodenständigen“ Regeln der GWP, wie sie in Deutschland etwa von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) formuliert und durchgesetzt werden, sind im Alltag für manche Forscher eine zu hohe Hürde. Aber was verbirgt sich hinter den Begriffen von wissenschaftlichem Fehlverhalten (scientific misconduct), Fraud (Fehler) und Plagiat? Und worauf sollte der Doktorand oder die Doktorandin bei der Erstellung und Publikation der eigenen Promotion dringend achten?

Fehlverhalten, Fehler oder Plagiat?

Erstmals 1998 veröffentlichte die DFG ihre Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. In ihrer aktuellen Auflage definiert die DFG GWP als (Selbst-)Verpflichtung „lege artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern“ [DFG, 2019, 9]. Die genannten Prinzipien spiegeln dabei die „grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens“ [DFG, 2019, 9] wider. Die Verletzung stellt einen Verstoß gegen die geltenden Wissenschaftsnormen und damit gegen den Grundsatz der wissenschaftlichen Redlichkeit dar [Groß, 2014b, 46].



Lege artis zu arbeiten bedeutet also unter anderem, „wissenschaftliches Fehlverhalten“ zu vermeiden. Davon ist zu sprechen, wenn „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ eine Normverletzung vorliegt [DFG, 2019, 2]. Hierzu gehören neben Falschangaben, wie etwa das Erfinden, (Ver-)Fälschen und/oder Unterdrücken von Daten oder Forschungsergebnissen vor allem ein „unberechtigtes Zu-eigen-machen fremder wissenschaftlicher Leistungen“ [DFG, 2019, 3], also das Plagiat. Ebenfalls als Fehlverhalten zählt das Annehmen von „Ehrenautorschaften“; das heißt, als (Ko-)AutorIn einer Publikation zu fungieren, obwohl „kein genuiner, nachvollziehbarer Beitrag zum wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet wurde“ [DFG, 2019, 3].

Rat in Zweifels- oder Konfliktfällen zum Thema gute wissenschaftliche Praxis beziehungsweise wissenschaftliche Integrität geben Betroffenen die sogenannten „Ombudspersonen“. Diese an Forschungs-und Hochschuleinrichtungen eingesetzten Vertrauenspersonen (mit wissenschaftlichem Hintergrund, zum Beispiel entpflichtete Professoren) beraten in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei Fragen zum oben genannten Themenfeld [DFG, 2019, 14, 17]. So implementierte die DFG bereits Ende der 1990er-Jahre ein solches Beratungsgremium den „Ombudsman für die Wissenschaft“ [Ombudsman für die Wissenschaft, 2022].

Als weitere vertrauliche Beratungsinstitution fungieren auch die an vielen Hochschulstandorten etablierten „Kommissionen zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens“. Sie widmen sich ebenfalls der Prüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und Fragen guter wissenschaftlicher Praxis [DFG, 2018; Groß, 2014b, 50; HHU, 2020, 25f.].

Wie hältst du es mit der Transparenz?

Dabei sind fehlendes Problembewusstsein sowie der Druck, der zu wissenschaftlichem Fehlverhalten führen kann, im deutschen Wissenschaftssystem oftmals hausgemacht. Erst mit der Einführung des Curriculums Ethik und Geschichte der Zahnmedizin darf erwartet werden, dass Forschungs- und Publikationsethik unterrichtet werden. Während an vielen Fakultäten strukturierte Promotionsprogramme eine Ausbildung in GWP vorsehen, kann das Niveau von Standort zu Standort stark variieren.

Zudem wird eine Vielzahl von (zahn-)medizinischen Qualifikationsarbeiten kumulativ, also auf der Basis einer oder mehrerer Zeitschriftenartikel, verfasst. Die darin verwendeten Forschungsergebnisse wurden vielfach im Team erarbeitet. Welcher Doktorand jedoch welche Daten auswertet, bleibt oft unklar. Das Ergebnis: fehlende Trennschärfe und mangelnde Transparenz bei der Datenauswertung [Barthélémy, 2015]. Hinzu kommt, dass im Wissenschaftsbetrieb die Redewendung „publish or perish“ („veröffentliche oder gehe unter“) zunehmend an Relevanz gewonnen hat. So steigt der informelle Druck für Doktoranden und Wissenschaftler, in einer immer kürzen Zeit eine immer größere Anzahl an Publikationen in anerkannten Fachzeitschriften zu platzieren. Die thematische Passgenauigkeit einer Zeitschrift wird dabei manchmal dem Impact Factor untergeordnet. Das Renommee eines Wissenschaftlers wird gelegentlich an seinem H-Index gemessen [Elsing, 2011].

Der H-Index (oder Hirsch-Index) gibt Auskunft darüber, wie viele Veröffentlichungen eines Autors wie häufig zitiert worden sind. Bei einem H-Index von 5 sind mindestens fünf Publikationen mindestens fünf Mal zitiert worden. Dabei ist irrelevant ob eine Publikation 100 Mal, und 100 weitere Publikationen höchstens vier Mal zitiert wurden. Das Aufteilen von Daten auf mehrere Veröffentlichungen (Salamitaktik) sowie die Selbstzitation können den H-Index steigern. 

Und wie oft bist du so zitiert worden?

Der Impact Factor misst die Anzahl der Zitationen von Beiträgen einer Zeitschrift in den vergangenen zwei Jahren geteilt durch die Anzahl der veröffentlichten Beiträge. Erscheinen in einem Journal etwa in 24 Monaten 50 Beiträge und die Zeitschrift wird 25 Mal zitiert so erhält sie einen Impact Factor von 0,5. Aufgrund unterschiedlicher Zitiergewohnheiten unterscheiden sich die Impact-Faktoren von Zeitschriften aus unterschiedlichen Wissenschaftszweigen allerdings teils drastisch. In den Geisteswissenschaften, wo Buchkapitel und Bücher bis heute eine wichtige Rolle spielen, wird er bis heute nicht angewendet.

Ebenfalls kritisch zu bewerten ist, dass der Rang einer Zeitschrift gemäß dem Impact Factor durch das privatwirtschaftliche Unternehmen Clarivate Analytics (früher Thomson Reuters) festgelegt wird. Die kostenpflichtige firmeneigene Datenbank Journal Citation Reports informiert über den jeweiligen „Wert“ der Zeitschriften [Universität Regensburg, 2019].

Wer biomedizinische Literatur sucht, wird schnell an PubMed verwiesen. Dabei handelt es sich um eine englischsprachige Suchmaschine, die vor allem die bibliografische Datenbank Medline durchsucht, in der wiederum mehr als 5.200 Zeitschriften mit ihren Inhalten gesammelt werden [Medline, 2020]. PubMed wurde 1996 von der US-amerikanischen National Library of Medicine entwickelt und wird bis heute dort betreut [National Library of Medicine, 2022]. Die Wurzeln der Datenbank reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als in den USA mit dem Index Medicus [Greenberg/Gallagher, 2009] eine umfänglich Bibliografie der medizinischen Literatur begonnen wurde. Die PubMed-Datenbank enthält über 34 Millionen Verweise zu biomedizinischer und biowissenschaftlicher Literatur und stellt damit eine der wichtigen Recherchemöglichkeiten für Studierende, (Zahn-)Mediziner und Wissenschaftler in den Lebenswissenschaften dar [Greenberg/Gallagher, 2009]. Andere wichtige Datenbanken sind das Web of Science des kommerziellen Anbieters Clarivate und Scopus des Wissenschaftsverlags Elsevier.

Deutschsprachiger Literatur ist jedoch in vielen Datenbanken unterrepräsentiert. Dies trifft besonders stark für PubMed zu. So sind in der Regel deutsche Zeitschriften mit einem Fokus auf Standespolitik wie die Zahnärztlichen Mitteilungen oder das Deutsche Ärzteblatt nicht gelistet, auch die wissenschaftlich orientierte Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift ist in PubMed nicht vertreten. Allgemein ist eine Schwerpunktsetzung hin zu englischsprachigen Zeitschriften klar zu erkennen, was wiederum dazu führt, dass Deutsch als Wissenschaftssprache zumindest in der (Zahn-)Medizin und den Lebenswissenschaften zunehmend unter Druck gerät.

Wie integer muss Wissenschaft sein?

Probandenschutz, das Vermeiden von wissenschaftlichem Fehlverhalten und der bewusste Umgang mit Publikationsorganen stellen wichtige Aspekte der zahnmedizinischen Forschung dar. Immer noch schließt jeder zweite Zahnarzt in Deutschland eine Promotion ab und kommt so mit Fragen der Forschung und Forschungsethik in Kontakt.

Im Bereich der Forschung am Menschen sind mittlerweile gesetzliche Regelungen etabliert, die Konsultation von Forschungsethikkommissionen ist für Zahnärzte gemäß ihrer Berufsordnung obligat [BZÄK, 2019]. In vielen anderen Bereichen der Forschung sind die Grundsätze der GWP als Normen der Wissenschaft etabliert. Dabei wird die „sozial normierte und kontrollierte Umsetzung [von Erwartungen] in eine Handlungspraxis“ [Lenk/Maring, 2017, 722] angestrebt, das heißt, die Gesellschaft gibt der Wissenschaft gewisse Freiheiten zur Selbstregulation, erwartet jedoch im Gegenzug, dass diese Selbstregulation funktioniert. Besonders wichtig ist dies in Zeiten zunehmender Wissenschaftsskepsis, denn ist erst einmal „die [intellektuelle] Wahrheit bedroht“ [Groß, 2018], so bedeutet dies „zugleich eine Infragestellung der Wissenschaft als System“ [Groß, 2014b, 50]. 

Literaturliste


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BZÄK: Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer Stand: 16. November 2019; online abrufbar unter:

DFG (2019): Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (2019); online abrufbar unter: www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf

DFG (2018): Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens vom 22.11.2018; online abrufbar unter: www.dfg.de/dfg_profil/gremien/hauptausschuss/untersuchung_fehlverhaltens/index.html

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Dr. Matthis Krischel

Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Centre for Health and Society, Medizinische Fakultät
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf

M.A. Julia Nebe

Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Centre for Health and Society, Medizinische Fakultät,
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf

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