B-Zell-Lymphom der Glandula parotis
Im November 2015 stellte sich ein 60-jähriger Patient in der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie der Universitätsmedizin Rostock nach Überweisung durch seinen Hausarzt vor. Er gab eine seit zwei Monaten größenprogrediente, unklare, nicht druckdolente Schwellung links präaurikulär im Bereich der Ohrspeicheldrüse mit lokalen Missempfindungen an (Abbildung 2). Neben der beschriebenen Dysästhesie waren dem Patienten keine weiteren Symptome aufgefallen.
Befund
Fragen nach aufgetretener B-Symptomatik (Fieber, Nachtschweiß, Gewichtsverlust) verneinte er. Die körperliche Untersuchung zeigte keine weiteren Auffälligkeiten. Als Bildgebung erfolgte im Vorfeld eine ambulante Untersuchung via Sonografie und MRT (Abbildungen 1a und 1b). Bei klinischem, sonografischem und radiologischem Verdacht auf das Vorliegen eines pleomorphen Adenoms erfolgte nach ausführlicher Aufklärung des Patienten eine laterale Parotidektomie links in ITN.
Das intraoperativ in toto resezierte Material (Abbildung 3) wurde zur genauen Dignitätsklärung histopathologisch aufgearbeitet. Bei der Begutachtung zeigte sich Speicheldrüsengewebe mit großen Bereichen atypischer, lymphoider Proliferation. Das Bild war bestimmt durch große Follikel beziehungsweise Pseudofollikel, teilweise ineinander übergehend, mit umgebenden interfollikulären Zonen. Die immunhistochemische Untersuchung ergab eine kräftige, vorwiegend follikuläre Anfärbung von CD20- und CD79a-positiven Zellen. Der Ki67-Proliferationsindex (Antigen Ki-67 ist ein Protein, das zur Markierung von sich teilenden menschlichen Zellen geeignet ist) ergab einen Anteil von 30 Prozent (Abbildung 4).
Diagnose
Die B-Zell-Klonalitätsanalyse wies eindeutig eine lymphoide Zellproliferation mit daraus resultierender Diagnose eines niedrigmalignen B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphoms vom Typ eines follikulären Lymphoms nach. Der postoperative Heilungsverlauf war komplikationslos bei uneingeschränkter Facialisfunktion. Eine Stanzbiopsie des Beckenkamms zur Abklärung hämatogener Aussaat zeigte einen unauffälligen Befund. Ebenso erbrachte ein F-18-FDG PET-CT (bildgebende Ganzkörperuntersuchung) keinen Nachweis pathologischer, FDG-positiver Herde. Bei zeitgerechter Wundheilung folgte die ambulante Vorstellung in der Hämatoonkologie, wo der Patient nach Beschluss des interdisziplinären Tumorboards anschließend einer Radiatio zugeführt wurde.
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