Lehre künftig auch in digitaler Form
Studierende, die ihr Studium nach der am 30. September 2020 geltenden Fassung der alten ZÄPrO bis zum 1. Oktober 2021 beginnen oder bereits begonnen haben, sollen dieses nach der ZÄPrO fortführen und abschließen.
Es erfolgt eine Klarstellung zu den Prüfungszeitpunkten der einzelnen Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung.
In bestimmten Situationen können Zuschauer aus dem Prüfungsraum ausgeschlossen und die Prüfung in einen anderen Raum per Bild und Ton für Zuschauer übertragen werden.
Der Begriff „Krankenpflegedienst“ wird in der ZApprO durch den Begriff „Pflegedienst“ abgelöst.
In der zahnärztlichen (und auch in der ärztlichen) Ausbildung wird die Möglichkeit eröffnet, dass die Unterrichtsveranstaltungen ganz oder teilweise in digitaler Form durchgeführt werden können.
Öffentlicher Gesundheitsdienst wird gestärkt
Für den ärztlichen Bereich wird die Stellung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gestärkt. Das öffentliche Gesundheitswesen und bevölkerungsmedizinische Inhalte werden als Ausbildungsziel in die Prüfungsinhalte der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) aufgenommen. Klargestellt wird, dass die Famulatur und das Praktische Jahr auch in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens abgeleistet werden können und das öffentliche Gesundheitswesen wird ein eigenes Fach in der ÄApprO.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf für die kommende Verbändeanhörung verfasst. Die mündliche Anhörung ist für den 8. Juli terminiert. Die BZÄK begrüßt das mit dem Entwurf beabsichtigte Ziel, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften der ZApprO zu gewährleisten. Als positiv wertet sie, dass ihre Forderung nach einer praktischen Weiterführung des Studiums unter „normalen Bedingungen“ (mit den bekannten Hygienemaßnahmen und Testung, Impfung) aufgegriffen wurde.