Zahnärzte nehmen Stellung zur Approbationsordnung der Mediziner

Analoge Standards für Medizin und Zahnmedizin gefordert

Eine Synchronisierung der ersten beiden Studienabschnitte von Zahnmedizin und Medizin ist problemlos möglich, meinen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zum Referentenentwurf für eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte.

Eine Synchronisierung des ersten Abschnitts der beiden Studiengänge lässt sich aus Sicht der drei Organisationen einfach und ohne grundsätzliche Änderungen am Referentenentwurf umsetzen. Es müsse nur der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach dem 4. Fachsemester festgesetzt werden.

Der Referentenentwurf zur ÄApprO werde von der Stärkung der allgemeinmedizinischen Versorgung geprägt, führen die drei Organisationen an. Ihr Vorschlag: Analog dazu sollte die Rolle der Zahnmedizin für die Mundgesundheit beziehungsweise für die Orale Medizin als Primärversorger gewertet werden. Deshalb sollten die Standards in beiden Fächern nahezu identisch sein.

Bereits im vorliegenden Referentenentwurf zur ärztlichen Approbationsordnung und der vor Kurzem erfolgten ersten Novellierung der Zahnärztlichen Approbationsordnung (ZÄApprO) finden sich identische Lehrveranstaltungsstrukturen, argumentieren BZÄK, VHZMK und DGZMK weiter. Das beziehe sich auf fächerübergreifendes, problemorientiertes und in Modulen organisiertes Lernen. Auch die Ausbildung in Erster Hilfe, ein Pflegepraktikum, ein Wahlfach und ein Vertiefungsfach gehörten dazu.

Demzufolge enthält der Referentenentwurf keine Regelungen zur parallelen Angleichung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen. Die bisherigen Überlegungen, die Studiengänge der Medizin und der Zahnheilkunde in der Vorklinik, in der aktuell in den ersten vier Semestern Grundlagenwissen vermittelt wird, anzugleichen, um parallele Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, wurden nicht aufgegriffen, da die neue ÄApprO die Vorklinik nach bisherigem Muster nicht mehr vorsieht.

Bis zum 15. Januar waren Verbände und Institutionen zur Stellungnahme aufgerufen. Eine mündliche Anhörung (online) ist für den 18. Februar vorgesehen.

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