Gewerbliche Aligner-Anbieter geraten verstärkt unter Beschuss
In dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion heißt es, der Bundestag möge die Bundesregierung auffordern,
1. gemeinsam mit den zuständigen Selbstverwaltungsgremien und Ländern Maßnahmen zu ergreifen, damit Aligner-Behandlungen nicht mehr von gewerblichen Unternehmen ohne eine vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte angeboten werden können,
2. die bestehenden Gesetze daraufhin zu überprüfen, dass sie im Interesse der Patientensicherheit schnell und effektiv durchgesetzt werden können und im Bedarfsfall für rechtliche Klarheit zu sorgen,
3. dem Bundestag bis zum 31. März 2021 über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.
Die FDP argumentiert, dass nach § 1 Zahnheilkundegesetz (ZHG) Behandlungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zum Schutz der Patienten und der Versorgungsqualität allein in der Verantwortung von Zahnärzten und Kieferorthopäden liegen dürfen. Folgerichtig dürften auch Aligner-Behandlungen nur von Kieferorthopäden oder Zahnärzten durchgeführt werden, da die Veränderung der Zahnstellung einen Eingriff ins stomatognathe System und insbesondere den Zahnhalteapparat darstellt.
Die Patienten sollen geschützt werden
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg sieht daher dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf: „Die Durchführung von Aligner-Behandlungen ohne eine fachliche zahnheilkundliche Betreuung ist gesetzlich verboten. Wir dürfen nicht zulassen, dass Zahnfehlstellungen ohne medizinische Expertise behandelt werden“, erklärte er gegenüber den zm und fügte hinzu: „Ich fordere daher Bund, Länder und die zuständigen Selbstverwaltungsgremien im Gesundheitswesen dazu auf, die Patientensicherheit zu stärken und hier durchzugreifen.“ Denn oft könnten Patienten nicht erkennen, ob eine angebotene Behandlung den vorgegebenen Standards entspricht. Sie müssten deshalb besonders geschützt werden, um Gesundheitsschäden und hohe Folgekosten durch Fehlbehandlungen abzuwenden, so Schinnenburg weiter.
BZÄK für Änderung des Zahnheilkundegesetzes
Aus Sicht der BZÄK klafft eine deutliche Lücke zwischen dem gewerblichen Profitstreben der Aligner-Anbieter und den Ansprüchen des Berufsrechts. Sie begrüßt daher den FDP-Vorstoß, diese Lücke schließen zu wollen. Denn aktuell gelten die Heilberufsgesetze rechtssystematisch nur für die Mitglieder der Landeszahnärztekammern. Da die Unternehmen – in der Regel GmbHs – derzeit nicht Kammermitglieder sind, könnten die Kammern auch keine Berufsaufsicht ausüben, schlussfolgert die BZÄK. Um im Interesse der Patientinnen und Patienten die nötige Transparenz zu schaffen und die zahnärztliche Unabhängigkeit zu wahren, schlägt die BZÄK daher vor, § 1 Abs. 4 ZHG neu zu formulieren, um die berufsrechtliche Aufsicht der Landeszahnärztekammern auszuweiten (siehe Kasten vorherige Seite). Damit geht sie über den FDP-Antrag hinaus.