Mehr Frauen in die Vorstände
Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt werden. Das Mindestbeteiligungsgebot soll künftig für rund 155 Sozialversicherungsträger gelten. Die Führungsetagen sollen bis spätestens zum 31. Dezember 2025 mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein, heißt es im Gesetzesentwurf.
Der Entwurf geht auch auf die Freien Berufe ein. Mit Rücksicht auf deren besondere Stellung sieht er von Regelungen zur Beteiligung von Frauen in den Selbstverwaltungskörperschaften der Freien Berufe ab (Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Bundesnotarkammer (BNotK), Patentanwaltskammer (PAK), Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Gleiches gilt für die Selbstverwaltungskörperschaften der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-und Handelskammern, Handwerkskammern).
Der Entwurf sieht nur Vorgaben für die Teilhabe von Frauen und Männern an Leitungsorganen der Träger der Sozialversicherung vor. Anders als zuvor noch im Referentenentwurf sind im jetzt vorliegenden Regierungsentwurf die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV und KZBV) in der Begründung zu den Freien Berufen nicht mehr explizit genannt. Die Frage, ob die zahnärztlichen Berufsvertretungen überhaupt betroffen sind, ist derzeit noch offen. Das Gesetzesverfahren geht jetzt weiter seinen parlamentarischen Gang.
Für Die Freien Berufe gilt die Regelung nicht
Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam vom Bundesjustizministerium und vom Bundesfamilienministerium erarbeitet. Das Gesetz soll das das 2015 in Kraft getretene Führungspositionengesetz (FüPoG) weiterentwickeln und vorhandene Lücken schließen.
Auszug aus dem Gesetzesentwurf:
Spitzenfrauen sehen gravierende Lücken
Eigentlich, so argumentiert der Verein, könnte der Bundesgesetzgeber für mehr Frauen in den Vorständen und Vertreterversammlungen bei Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sorgen. Bisher habe er aber nichts unternommen. Für die Kammern sei der Bund nicht zuständig, sie fallen unter Landesrecht, heißt es in dem Positionspapier. In den Heilberufe-Kammergesetzen seien die Länder jedoch nicht über vorsichtige „Soll-Regelungen“ hinausgekommen.
Das Netzwerk „Spitzenfrauen Gesundheit“ umfasst zahlreiche Entscheiderinnen und Stakeholder in der Gesundheitspolitik und den beteiligten Organisationen und Unternehmen.