Hamburger Azubis berichten nur noch digital
Das digitale Berichtsheft der Zahnärztekammer Hamburg geht mit dem neuen Azubi-Jahrgang am 1. August an den Start. Es dockt an die Maßgaben der neuen Ausbildungsverordnung für ZFA an, die ebenfalls dann in Kraft tritt. Ein Schwerpunkt ist die Förderung digitaler Arbeitsprozesse. Die Ausbildungsverordnung fordert, dass die ausbildende Praxis und die Azubis gemeinsam nachweisen, dass alle im Rahmenplan gestellten Aufgaben und Fragen bearbeitet werden. Dazu gehören Ausbildungsgespräche, Berichte, Arbeitsanweisungen, Checklisten und Formulare wie etwa Rezepte, Bonushefte oder Heil- und Kostenpläne.
Das Berichtsheft ist der Nachweis über die Vermittlung der Ausbildungsinhalte durch die verantwortliche Zahnarztpraxis. Vollständig geführt und gut abgearbeitet, ist es die Bedingung für die Zulassung der Azubis zur Abschlussprüfung. Die Ausbildungspraxis ist verpflichtet, regelmäßig gemeinsam mit der Auszubildenden Zeit einzuplanen, um die Inhalte zu besprechen und Fragen zu klären.
Unklarheiten? Kammer und Berufsschule helfen!
Die Eingabe der Einträge erfolgt per Log-in auf einer Online-Plattform, die die Berufsschule den Auszubildenden in den ersten Tagen ihrer Ausbildung freischaltet. Bei Unklarheiten stehen die Berufsschule und die Kammer für Hilfestellung zur Verfügung.
Und so funktioniert der Workflow: