Die neue Triage-Regelung ist verabschiedet
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entschieden, dass sich aus dem Grundgesetz für den Staat der Auftrag ergibt, Menschen mit Behinderung bei knappen intensiv-medizinischen Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren. Gibt es aufgrund einer übertragbaren Krankheit keine ausreichenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten, soll die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das maßgebliche Kriterium für die Zuteilungsentscheidung sein.
Eine Zuteilungsentscheidung scheidet laut Gesetz aus, wenn betroffene Patienten anderweitig intensivmedizinisch behandelt, insbesondere regional oder überregional verlegt werden können. Das Gesetz verbietet auch eine „Ex-Post-Triage“. Damit soll verhindert werden, dass eine bereits laufende Behandlung zugunsten eines Patienten mit besseren Überlebenschancen abgebrochen werden kann.
Der Gesundheitsausschuss billigte das Gesetz
366 Parlamentarier stimmten für das Gesetz, 284 dagegen, fünf enthielten sich. Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss das Gesetz gebilligt und letzte Änderungen eingefügt. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das Gesetz sieht eine externe Evaluation der Neuregelung vor. Diese soll spätestens bis zum 31. Dezember 2025 beauftragt werden und interdisziplinär auf der Grundlage rechtlicher, medizinischer und ethischer Erkenntnisse durch unabhängige Sachverständige erfolgen.